Mit BF17 alleine zu Berufsschule

  • Mit BF17 alleine zu Berufsschule
     Michael Boxberger
      schrieb am Freitag, 20. April 2012
    Hallo,

    ich habe seit September meinen BF17 Führerschein. Seit Oktober ca. besitze ich eine Ausnahmegenehmigung um alleine auf die Arbeit zu fahren. Dort wurde mir damals aber gesagt ich dürfte nicht alleine in die Berufsschule fahren welche aber 330km entfernt ist. Da ich eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer mache, hat sich mein Chef informiert und meint nun es gäbe ein Gesetz womit es möglich wäre da es zur Arbeit gehört und als Dienstfahrt gilt. Auf der Arbeit selber darf ich ja auch alleine fahren, weger dem Ausbildungsberuf. Nun hat er mir einen Zettel geschrieben womit ich Beauftragt bin alleine zur Berufsschule zu fahren und das Gesetz habe ich mir auch ausgedruckt. Wenn mich nun aber doch die Polizei anhällt kann mir da etwas passieren? Eigentlich doch nicht da es ja als Dienstfahrt gilt oder? Danke schonmal..

    Grüssle
  • Thema
    Re: Mit BF17 alleine zu Berufsschule
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 20. April 2012
    Text
    >Dort wurde mir damals aber gesagt ich dürfte nicht alleine in die Berufsschule fahren welche aber 330km entfernt ist.

    Was steht dazu genau(!) in der Ausnahmegenehmigung?


    >Da ich eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer mache, hat sich mein Chef informiert und meint nun es gäbe ein Gesetz womit es möglich wäre da es zur Arbeit gehört und als Dienstfahrt gilt.

    Möglich ist das, sicher ist es nicht. Ich persönlich würde diese Fahrt nicht dem "Rahmen des Ausbildungsverhältnisses" (§ 10 FeV) zuordnen.


    >Auf der Arbeit selber darf ich ja auch alleine fahren, weger dem Ausbildungsberuf. Nun hat er mir einen Zettel geschrieben womit ich Beauftragt bin alleine zur Berufsschule zu fahren und das Gesetz habe ich mir auch ausgedruckt.

    Welches Gesetz ist das?

    Keinesfalls kann eine - wie auch immer geartete - Bescheinigung des Ausbilders den Umfang der Ausnahme, die die FEB gewährt hat, erweitern. Entweder die Fahrt wäre sowieso erlaubt oder sie ist nach wie vor nicht erlaubt.


    >Wenn mich nun aber doch die Polizei anhällt kann mir da etwas passieren?

    Wenn aus deiner Ausnahmegenehmigung nicht eindeutig hervorgeht, dass du zu dieser Fahrt berechtigt bist, wird die Polizei zunächst einmal die Weiterfahrt untersagen. Die Bescheinigung deines Chefs wird in dieser Hinsicht eher noch für zusätzliche Probleme sorgen - der Versuch eine Fahrt zu einer Dienstfahrt zu deklarieren dürfte einigen Verdacht erregen.

    Weiter wird die Polizei dann ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Fahren ohne Fahrerlaubnis einleiten. Es könnte passieren, dass dir im Laufe dieses Verfahrens die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wird. Im schlimmsten Fall - nämlich wenn ein Richter zur Überzeugung kommt, dass die Fahrt nicht von der Ausnahme abgedeckt war - kommt es zu einer Verurteilung (Sozialstunden, 6 Punkte, Probezeitmaßnahmen, ggf. Entzug der FE oder zumindest Widerruf der Ausnahme). Auch den Halter des Fahrzeugs erwartet ein solches Verfahren, falls er von der Fahrt wusste.

    Dieses Verfahren kann dich am Ende sogar deinen Ausbildungsplatz kosten.


    >Eigentlich doch nicht da es ja als Dienstfahrt gilt oder?

    Ist die Fahrtzeit Teil deiner Arbeitszeit? Nur ein (offensichtliches) Argument ...

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