Mit 17 Punkten Führerschein machen?

  • Mit 17 Punkten Führerschein machen?
     Ratz
      schrieb am Dienstag, 9. November 2010
    Hi
    Ich habe ein gewaltiges Problem.
    In der Vergangenheit bin ich ohne Führerschein gefahren. mittlerweile bin ich fast 30 und mache grad meinen Führerschein. Bei der Führerscheinstelle habe ich bereits vorgesprochen und es hieß das ich 17 Punkte von 1999 habe. 2005 hatte ich noch einen Zwischenfall wegen fahrens ohne Führerschein.
    Mir kann nur keiner sagen ob ich den Führerschein weitermachen kann oder nicht. Ich stecke zur Zeit all mein Geld darein.
    Was meint ihr dazu? Ich selbst rechne mit einer MPU. Die würde 350Euro kosten.
  • Thema
    Re: Mit 17 Punkten Führerschein machen?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 9. November 2010
    Text
    > Ich stecke zur Zeit all mein Geld darein.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Du investierst auf Teufel komm raus, bei DER Vorgeschichte?!?
    Was hat dich denn da geritten? O_o
    Zumindest der Antrag sollte in deinem Fall genehmigt zurück sein, bevor mit dem Fahren begonnen wird. Dann ist der mögliche Verlust nicht ganz so groß.


    >Was meint ihr dazu? Ich selbst rechne mit einer MPU. Die würde 350Euro kosten.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Gehe nicht davon aus, dass eine MPU beim ersten Anlauf mit Erfolg gekrönt ist.
    Da gehört eine gründliche Vorbereitung zu.
    Sollte die MPU tatsächlich gefordert werden, kann ich dir nur dringend raten, dafür
    www.verkehrsportal.de
    aufzusuchen,
    wo man dich kostenlos und intensiv vorbereitet.
    Übrigens wärst du da auch mit dieser Fragestellung hier richtig aufgehoben.
    Denn dort springen genügend Menschen herum, die sich mit dieser Problematik auch beruflich auseinandersetzen und ihr Wissen im Forum schnell, kompetent und kostenlos zur Verfügung stellen. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mit 17 Punkten Führerschein machen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 9. November 2010
    Text
    Zunächst einmal möchte ich mich dem Rat von Peg anschließen: Keine weitere Ausbildung und keine finanziellen Risiken, bevor du nicht zur Prüfung zugelassen bist! Das wäre bei dieser Vorgeschichte einfach unsinnig.


    >In der Vergangenheit bin ich ohne Führerschein gefahren. mittlerweile bin ich fast 30 und mache grad meinen Führerschein. Bei der Führerscheinstelle habe ich bereits vorgesprochen und es hieß das ich 17 Punkte von 1999 habe. 2005 hatte ich noch einen Zwischenfall wegen fahrens ohne Führerschein.

    Du schreibst nichts von Alkohol- oder BTM-Delikten, daher gehe ich davon aus, dass sich diese Auskunft - sollte sie je richtig gewesen sein - inzwischen überholt hat. Verstöße aus 1999 sollten heute getilgt sein.

    Dein Punktestand ist zwar nicht das einzige Kriterium, aber gerade wenn du den Schein machen darfst, solltest du deinen Punktestand sehr genau im Auge behalten. Dazu solltest du zunächst einmal klären, wo du im Moment eigentlich stehst. Bei dieser Gelegenheit erfährst du auch, was die FEB über dich weiß und welche Teile deiner Vergangenheit noch eine Rolle spielen.

    Könntest du mal bitte alle Verstöße mit Tattag, Tatvorwurf, Datum des Urteils/Strafbefehls bzw. Rechtskraft des Bußgeldbescheides und genauer Strafe (Geldstrafen in Tagessätzen, Freiheitsstrafen ggf. mit Bewährung, verhängte Sperrfristen) auflisten? Außerdem wäre auch sonstige Post der FEB interessant, z.B. Verwarnungen über Punktestände oder die Anordnung irgendwelcher Maßnahmen, auch wenn das in deinem Fall (noch nie irgendeine FE) wahrscheinlich noch nicht passiert sein dürfte.

    Habe ich dich richtig verstanden, dass du noch nie im Besitz irgendeiner FE - Mofa zählt nicht - warst? (Falls doch: Wann wurde sie entzogen?) Hast du früher schon einmal eine FE beantragt? Was ist daraus geworden?


    Falls du die Daten nicht (mehr) hast: Auf www.kba.de unter "Ihr Punktestand?" das Formular herunterladen, ausfüllen, Ausweiskopie beilegen und ans KBA schicken. Kostet nur eine Briefmarke, dauert ca. 10 Tage und danach weißt du, was über dich im Moment gespeichert ist. Den Punktestand kann man dann anhand dieser Auskunft berechnen.


    >Mir kann nur keiner sagen ob ich den Führerschein weitermachen kann oder nicht.

    Sobald die FEB deinen Antrag bearbeitet hat, weißt du mehr. Die Bewertung deiner Vorgeschichte liegt in deren Ermessen, daher wird dir das hier auch niemand verraten können. Wann hast du denn deine FE beantragt?

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  • Thema
    Re: Re: Mit 17 Punkten Führerschein machen?
    Autor
      Peterchen44
      schrieb am Dienstag, 9. November 2010
    Text
    >Du schreibst nichts von Alkohol- oder BTM-Delikten, daher gehe ich davon aus, dass sich diese Auskunft - sollte sie je richtig gewesen sein - inzwischen überholt hat. Verstöße aus 1999 sollten heute getilgt sein.


    Ich gehe auch davon aus, dass es sich nicht um ein Alkohol-/BTM-Vergehen handelt, denn eine Alkohol- und/oder Drogen-MPU kostet mehr als 350€.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mit 17 Punkten Führerschein machen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 9. November 2010
    Text
    >>Du schreibst nichts von Alkohol- oder BTM-Delikten, daher gehe ich davon aus, dass sich diese Auskunft - sollte sie je richtig gewesen sein - inzwischen überholt hat. Verstöße aus 1999 sollten heute getilgt sein.
    >
    >
    >Ich gehe auch davon aus, dass es sich nicht um ein Alkohol-/BTM-Vergehen handelt, denn eine Alkohol- und/oder Drogen-MPU kostet mehr als 350€.

    Alkoholdelikt heißt ja nicht automatisch auch Alkoholfragestellung. Wenn es nur eine alkoholisierte Fahrt und eine BAK unter 1,6 ‰ gewesen wäre, wäre die Alkohol-MPU nicht obligatorisch. Für die Tilgung ist das aber trotzdem wichtig.

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  • Thema
    Re: Re: Mit 17 Punkten Führerschein machen?
    Autor
      Ratz
      schrieb am Dienstag, 9. November 2010
    Text
    1999war es eine lange Kette von Straftaten auf die ich alles andere als stolz bin. Es gab 1Jahr auf 2Jahre Bewährung. Dabei ging es um KFZ-Diebstähle und Fahren ohne Führerschein.
    2005 war es Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem 50ccm Motorroller. 2500€ Strafe und 1 Jahr Sperre. Ist bezahlt.
    Mit Alkohol und Drogen habe und hatte ich rein garnichts zutun.
    Einen Führerschein angefangen habe ich vorher nie. Der Antrag wurde vor ca 3 Wochen von meiner Fahrschule abgeschickt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Mit 17 Punkten Führerschein machen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 9. November 2010
    Text
    Deine Angaben sind zu ungenau, um ganz sicher zu sein. Oben hatte ich schon nach Sperrfristen und den genauen Daten gefragt:

    >1999war es eine lange Kette von Straftaten auf die ich alles andere als stolz bin. Es gab 1Jahr auf 2Jahre Bewährung. Dabei ging es um KFZ-Diebstähle und Fahren ohne Führerschein.

    Wurde damals eine Sperrfrist verhängt? Das hat Auswirkungen auf Tilgungfrist. War die Verhandlung noch im selben Jahr, d.h. war der Abstand zwischen Verkündung des Urteils und der Sache aus 2005 größer als 5 Jahre?


    >2005 war es Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem 50ccm Motorroller. 2500€ Strafe und 1 Jahr Sperre. Ist bezahlt.

    Durch die Verhängung der Sperrfrist wurden alle bisherigen Punkte (nicht aber die zugehörigen Eintragungen!) gelöscht. Sofern hier nur eine einzige Fahrt vorgeworfen wurde, gab es auch nur einmal 6 Punkte. Das wäre dann auch dein aktueller Punktestand.

    Diese Tat ist aber in jedem Fall noch verwertbar, mindestens bis 2015. Falls die Sache von 1999 bei der Verurteilung 2005 noch verwertbar war (s.o.) wäre sie das auch jetzt noch! Eine MPU wäre dann doch recht wahrscheinlich.


    >Einen Führerschein angefangen habe ich vorher nie. Der Antrag wurde vor ca 3 Wochen von meiner Fahrschule abgeschickt.

    Dann wirst du noch etwas Geduld haben müssen. Sollte eine MPU gefordert werden und solltest du das positive Gutachten nicht fristgerecht beibringen können, musst du deinen Antrag unbedingt vor Ablauf der Frist zurückziehen. Andernfalls würden sich die Tilgungsfristen weiter verlängern. Außerdem solltest du ein evtl. negatives Gutachten keinesfalls bei der FEB abgeben.

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