Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?

  • Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
     Anfänger_NRW
      schrieb am Mittwoch, 15. Dezember 2010
    Mir ist gerade folgendes eingefallen:

    Kann bzw. darf man eigentlich als ganz "normaler" Autofahrer ein Schild (Magnet) mit dem Zusatz -Fahrschule- z.B. hinten auf`s Auto kleben (?) oder ist das verboten?

    Wäre mal interessant zu wissen...
  • Thema
    Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      kampino
      schrieb am Mittwoch, 15. Dezember 2010
    Text
    Darf man nicht. Selbst Fahrschulen dürfen eigentlich das Schild nur führen, wenn ein Fahrschüler am Lenkrad sitzt. Zugegebenermaßen bin auch ich manchmal zu faul das Ding abzunehmen wenn ich nur zum nächsten Schüler fahre.
    Die Sache ist auch Strafbewehrt, ich glaube 300 EUR sinds.

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  • Thema
    Re: Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      Anfänger_NRW
      schrieb am Mittwoch, 15. Dezember 2010
    Text
    >Darf man nicht. Selbst Fahrschulen dürfen eigentlich das Schild nur führen, wenn ein Fahrschüler am Lenkrad sitzt. Zugegebenermaßen bin auch ich manchmal zu faul das Ding abzunehmen wenn ich nur zum nächsten Schüler fahre.

    Nun stellt sich mir aber die Frage: wieso?
    Was ist daran so schlimm?
    Ich verstehe z.B. nicht bei euch Fahrschulen, warum ihr dieses Schild während der "Zwischenfahrten" abnehmen sollt. Stört doch weiter niemanden.
    Bei dem privaten Auto ist es dann schon wieder anders. Aber ich dachte halt als "Scherz" kann man sowas mal machen. Hätte vllt. nicht mal richtig echt ausgesehen, weil ja auch keine weiteren Spiegel angebracht wären, aber alleine die Aktion fande ich persönlich gut...

    >Die Sache ist auch Strafbewehrt, ich glaube 300 EUR sinds.

    Das ist natürlich schlecht. Hätte nie gedacht, dass dies so teuer werden kann.
    Da stellt sich mir wieder die Frage:
    Warum ist das so teuer und welche Gefahr sehen "sie" darin?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 15. Dezember 2010
    Text
    >Nun stellt sich mir aber die Frage: wieso?
    >Was ist daran so schlimm?

    Es ist wie mit allen Kennzeichnungen: Werden sie zu häufig benutzt, werden sie nicht mehr wahrgenommen.

    Das kannst du z.B. bei gelbem Blinklicht (diese gelben Rundumleuchten) beobachten. Das darf in so vielen Situationen benutzt werden, dass es eigentlich keine wirkliche Beachtung mehr findet - irgendwo blinkt schließlich immer etwas.

    Das Fahrschulschild soll die anderen Verkehrsteilnehmer zu besonderer Vorsicht aufrufen. (Dass es öfter den gegenteiligen Effekt hat, lassen wir mal außen vor.) Das funktioniert nicht, wenn sich jeder diese Dinger aufs Dach stellen kann.

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  • Thema
    Re: Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 15. Dezember 2010
    Text
    >Die Sache ist auch Strafbewehrt, ich glaube 300 EUR sinds.

    Es ist ordnungswidrig, nach § 36 FahrlG beträgt die Geldbuße bis zu 500 €. Bei Fahrlässigkeit ("hab ich vergessen" statt "war zu faul") sind es aber höchstens 500 € (§ 17 Abs. 2 OWiG).

    Vorher würde ich aber noch einen Blick in § 18 FahrlGDV werfen. Es gibt da noch eine Einschränkung ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      Anfänger_NRW
      schrieb am Mittwoch, 15. Dezember 2010
    Text
    >Vorher würde ich aber noch einen Blick in § 18 FahrlGDV werfen. Es gibt da noch eine Einschränkung ...

    hmm, also ich hab mir jetzt mal die §§ angeschaut. So weit so gut. Bis dahin ist auch alles klar( zumindest fast alles um ehrlich zu sein). Aber was ich jetzt nicht rauslesen konnte ist, ob das (Fahrschul)Auto irgendwo als "Fahrschulauto" angemeldet sein muss, bzw. ob es irgendwo stehen muss, dass genau dieses Auto, mit dem und dem Kennzeichen ein Fahrschulauto der entsprechenden Fahrschule ist (?)
    Weil wenn das nirgendwo eingetragen werden muss, dann kann ja jedes "private" Auto einen auf Fahrschule machen und sich als Fahrschulauto verkleiden. Jetzt mal ehrlich, denke nicht, dass Fahrschulen bzw. Fahrschulautos soooo oft kontrolliert werden, wenn überhaupt, möchte ich jetzt einfach mal so behaupten.
    Wenn eine private Person dann doch mal kontrolliert wird und eine Anzeige bzgl. Benutzen eines Fahrschulschildes (obwohl keine Fahrschule) angestrebt wird, dann kann doch der Fahrer der erwischt wurde auch einfach sagen "ach jaa, das Auto gehört zur Fahrschule xy, das geht schon in Ordnung", auch wenn es nicht so ist...

    -boah, kompliziert-

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 15. Dezember 2010
    Text
    "ach jaa, das Auto gehört zur Fahrschule xy, das geht schon in Ordnung", auch wenn es nicht so ist...
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Bist halt ein Anfänger.
    Denkst und schreibst auch so.
    Immer mache Deine Späße. Laß Dich kontrollieren.
    Ich würde an Deiner Stelle den FL-Schein gleich vorn auf das Armaturenbrett legen.
    Und wenn Du dann irgendwann genug Bußgelder bezahlt hast, läßt Du es eventuell. Verstehen wirst Du es eh nicht.
    Möchtest Du eins dieser Fahrschulschilder kaufen ?
    Für 50 Euro verkaufe ich Dir eines.
    Oder hast Du etwa bereits eins abgezogen ?
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      Anfänger_NRW
      schrieb am Mittwoch, 15. Dezember 2010
    Text
    >Bist halt ein Anfänger.
    >Denkst und schreibst auch so.
    >Immer mache Deine Späße. Laß Dich kontrollieren.
    >Ich würde an Deiner Stelle den FL-Schein gleich vorn auf das Armaturenbrett legen.

    hey, jetzt mal ganz locker hier.
    Was ist so schlimm daran Anfänger zu sein (?)
    war doch jeder mal!
    Nur nicht aufregen.
    Nimm doch nicht immer alles so ernst, was ich schreibe.
    Stress kann ich jetzt übrigens keinen gebrauchen, deswegen lass ich es einfach bei diesen wenigen Worten und geh nicht näher auf deine Anspielungen ein ...

    >Und wenn Du dann irgendwann genug Bußgelder bezahlt hast, läßt Du es eventuell. Verstehen wirst Du es eh nicht.

    Soweit wird es nicht kommen, glaub mir.

    >Möchtest Du eins dieser Fahrschulschilder kaufen ?
    >Für 50 Euro verkaufe ich Dir eines.
    >Oder hast Du etwa bereits eins abgezogen ?

    Haha -.-
    An diese Dinger kommt man total leicht und zwar nicht nur, indem man sie bei einem "echten" Fahrschulauto abzieht. schau z.B. mal bei ebay, da bekommste die schon für 3€.
    Aber wenn es dich glüchlicker macht: Nein, habe bisher noch keines...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 15. Dezember 2010
    Text
    Nein, habe bisher noch keines...
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Dann hätte ich noch einen besseren Vorschlag.
    Schau doch mal bei ebay nach was ein TAXI-Schild kostet und bau es Dir auf Deinen Polo.
    Glaube mir, da steigen Leute bei Dir ein und wollen unbedingt bezahlen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      Anfänger_NRW
      schrieb am Mittwoch, 15. Dezember 2010
    Text
    >Dann hätte ich noch einen besseren Vorschlag.
    >Schau doch mal bei ebay nach was ein TAXI-Schild kostet und bau es Dir auf Deinen Polo.
    >Glaube mir, da steigen Leute bei Dir ein und wollen unbedingt bezahlen.

    Was soll das?!
    Muss zugeben, dass ich im ersten moment gelacht habe, nachdem ich deinen Beitrag gelesen habe, aber nun stellt sich mir die Frage:
    Auf was hast du es abgesehen? ...
    Möchtest du hier nur rumnerven, oder was?!

    polo? tzz, wie kommst du denn darauf?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Mittwoch, 15. Dezember 2010
    Text

    >
    >polo? tzz, wie kommst du denn darauf?
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Ich wollte erst Mitsubishi schreiben.
    Das bekomme ich aber rechtschreibemäßig nicht hin.
    Aber VW kann ich und Polo auch.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 15. Dezember 2010
    Text
    http://bundesrecht.juris.de/fahrlgdv_1999/__5.html


    Satz (4):....Das Schild darf nicht auf anderen als Ausbildungsfahrten verwendet werden.....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Mittwoch, 15. Dezember 2010
    Text
    über sinn oder unsinn will ich mich jetzt nicht auslassen,
    aber die dir bisher gegebenen auskünfte sind kurz und knapp und eindeutig FALSCH.
    du als otto-normal-fahrer darfst dir ein fahrschul schild ans auto pappen da das fl-gesetz und alle darauf beruhenden vorschriften für dich nicht zutreffen.
    das einzige was passiert ist, dass die polizei - ohne dich bestrafen zu können - dich auffordert das schild abzunehmen. mehr passiert nicht.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Donnerstag, 16. Dezember 2010
    Text
    Über den Sinn und Zweck, dass eine Fahrschule nun stets das Schild abnehmen muss zwischen den Fahrten, aber ein normaler Autofahrer das Ding stets drauf haben dürfte, lässt sich natürlich streiten.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      Anfänger_NRW
      schrieb am Donnerstag, 16. Dezember 2010
    Text
    >über sinn oder unsinn will ich mich jetzt nicht auslassen,

    ist bestimmt auch besser so :)

    >aber die dir bisher gegebenen auskünfte sind kurz und knapp und eindeutig FALSCH.

    Falsch?! - hmm...

    >du als otto-normal-fahrer darfst dir ein fahrschul schild ans auto pappen da das fl-gesetz und alle darauf beruhenden vorschriften für dich nicht zutreffen.

    wow, das hätt ich jetzt alldem hier nicht gedacht.

    >das einzige was passiert ist, dass die polizei - ohne dich bestrafen zu können - dich auffordert das schild abzunehmen. mehr passiert nicht.

    Das versteh ich aber nicht genau.
    Dachte vllt., dass es doch eine Strafe geben könnte, z.B. wegen Irreführung oder Falsches benutzen dieses Zeichens, irgendwas so in der Art eben...
    Aber wenn das nicht so ist, dann ist das alles ja nicht so schlimm ... *überleg*
    Hast du einen Beweis dafür, dass sie "mir" nichts tun können?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 16. Dezember 2010
    Text
    der beweis ist der bußgeldkatalog. da steht nichts drin über fahrschulschilder.
    für dich ist nur die stvo zuständig, nicht das fl-gesetz, ansonsten müsstest du auch einen "tagesnachweis/tätigkeitsnachweis" führen oder regelmäßig zu weiterbildungen gehen.
    das fl-gesetz mit seinen ausführungen usw. ist ein spezialgesetz für fl, mehr nicht. spezialgesetze gibt es für viele berufe, ärzte, apotheker,beamte, sachverständge usw. mit den gestzen hast du ja auch nichts zu tun.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Donnerstag, 16. Dezember 2010
    Text
    spezialgesetze gibt es für viele berufe, ärzte, apotheker,beamte, sachverständge usw. mit den gestzen hast du ja auch nichts zu tun.
    >
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Da kann ich ja in der Fahrschule auch kleinere Operationen anbieten (ich dachte so an Blinddarm rausnehmen oder ähnliches) da ja diese Gesetze mich nichts angehen.
    Und da ja nur im FL-Gesetz steht, dass man in seinem FL-Schein ein Beschäftigungsverhältnis haben muß oder die Fahrschulerlaubnis benötigt kann ja eigentlich jeder Fahrschule machen. Das Gesetz geht ja niemanden was an - nur die Fahrlehrer. Kommt mir komisch vor.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 16. Dezember 2010
    Text

    >Da kann ich ja in der Fahrschule auch kleinere Operationen anbieten (ich dachte so an Blinddarm rausnehmen oder ähnliches) da ja diese Gesetze mich nichts angehen.
    >Und da ja nur im FL-Gesetz steht, dass man in seinem FL-Schein ein Beschäftigungsverhältnis haben muß oder die Fahrschulerlaubnis benötigt kann ja eigentlich jeder Fahrschule machen. Das Gesetz geht ja niemanden was an - nur die Fahrlehrer. Kommt mir komisch vor.
    >Gruß Manfred

    zu blinddarm) kannst du auch. wenn dein "opfer" es freiwillig macht und du dich nicht als arzt ausgibst ist das kein problem.

    zu FS-erlaubnis) dazu musst erst den fl schein haben und damit unterliegst du dem fl gesetz.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Freitag, 17. Dezember 2010
    Text

    >zu FS-erlaubnis) dazu musst erst den fl schein haben und damit unterliegst du dem fl gesetz.
    >
    Ist mir schon klar. Aber, wo steht das? Im Fahrlehrergesetz!
    Aber das geht ja nur Fahrlehrer etwas an. Du sagst: wer nicht Fahrlehrer ist, braucht das Fahrlehrergesetz nicht zu beachten. Dann kann er ein FAHRSCHULE-Schild an seinem Auto anbringen und seiner Oma das Fahren beibringen.
    Ich denke, dass jeder das Fahrlehrergesetz beachten und einhalten muß. Auch wenn er es nicht kennt. Nach dem Motto: Dummheit (Unkenntnis) schützt vor Strafe nicht.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Freitag, 17. Dezember 2010
    Text

    >Ist mir schon klar. Aber, wo steht das? Im Fahrlehrergesetz!
    >Aber das geht ja nur Fahrlehrer etwas an.

    nee.
    §2 stvg
    (15) Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden.

    und das stvg gilt für alle

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Magnetschild Fahrschule am eigenen PKW?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 17. Dezember 2010
    Text
    >Ich denke, dass jeder das Fahrlehrergesetz beachten und einhalten muß.

    Richtig, Gesetze gelten ganz grundsätzlich für alle, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist. Das gilt auch für das FahrlG und seine DV. Und § 5 FahrlGDV beschränkt den Einsatz der Aufkleber und Dachschilder auf Ausbildungsfahrzeuge während der Ausbildung.


    Wie ein Verstoß sanktioniert werden kann, ist eine schwerere Frage. In § 18 Abs. 1 FahrlGDV heißt es nämlich:

    "Ordnungswidrig [...] handelt, wer als Inhaber einer Fahrschule oder als verantwortlicher Leiter des Ausbildungsbetriebes einer Fahrschule vorsätzlich oder fahrlässig
    [...]
    5. entgegen § 5 Abs. 4 Satz 3 ein Schild mit der Aufschrift "FAHRSCHULE" bei einer anderen als einer Ausbildungsfahrt verwendet oder verwenden läßt."

    Schon der angestellte FL kann diese Ordnungswidrigkeit also gar nicht begehen.

    Sofern Aufkleber oder Schild retroreflektierend ausgeführt sind, gelten sie als Beleuchtungseinrichtung (§ 49a Abs. 1 Satz 2 StVZO). Dann lässt sich der Verstoß darüber ahnden.


    In allen anderen Fällen steht der Verstoß nicht unter Strafe - verboten ist es trotzdem.

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