Mach ich mich 'strafbar'

  • Mach ich mich "strafbar"
     U50
      schrieb am Samstag, 18. August 2012
    Hallo

    Eine Frage in die Runde .... ich bin seit 10 Tagen stolzer Besitzer eines Autos ... Sofort mit der Zulassung habe ich bei der Versicherung die KfZ und Teilkasko Versicherung abgeschlossen . Bis heute liegt mir allerdings noch kein endgültiger Vertrag vor . Die Bestätigung der Versicherung hab ich noch nicht erhalten . mache ich mich strafbar wenn ich trotzdem fahre .Bin ich versichert wenn ich eine Unfall bauen würde ? Sorry für die blöde Frage aber ich bin eher ein Typ Mensch der lieber auf Nummer " sicher" geht ..
    Danke
  • Thema
    Mach ich mich
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 18. August 2012
    Text
    Hi

    da du ja das Fahrzeug zugelassen hast, brauchtest du von der Versicherung eine eVB
    Damit bist du vorläufig versichert.

    Sobald der Vertrag da ist, Überweisung machen, dann paßt das!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mach ich mich
    Autor
      U50
      schrieb am Samstag, 18. August 2012
    Text
    Oha ... Danke für die schnelle Antwort !

    .... Dann mache ich mal weiter die Strasse unsicher :o) .... Das lernen hat ja erst jetzt richtig begonnen .....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Mach ich mich
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 19. August 2012
    Text
    >Sorry für die blöde Frage aber ich bin eher ein Typ Mensch der lieber auf Nummer " sicher" geht ..

    Gute Einstellung! Dazu wäre passend: Wirf mal einen Blick in die Versicherungsbedingungen (AKB), die du unterschrieben/akzeptiert hast. Was Wolfe beschreibt, heißt "vorläufige Deckung" und ist (falls deine Versicherung nicht die unendlich schlaue Idee hatte, die Nummerierung zu ändern) ganz vorne in § 1 erklärt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Mach ich mich
    Autor
      U50
      schrieb am Sonntag, 19. August 2012
    Text
    >>Sorry für die blöde Frage aber ich bin eher ein Typ Mensch der lieber auf Nummer " sicher" geht ..
    >
    >Gute Einstellung! Dazu wäre passend: Wirf mal einen Blick in die Versicherungsbedingungen (AKB), die du unterschrieben/akzeptiert hast. Was Wolfe beschreibt, heißt "vorläufige Deckung" und ist (falls deine Versicherung nicht die unendlich schlaue Idee hatte, die Nummerierung zu ändern) ganz vorne in § 1 erklärt.


    Danke ! .... Und doch bin und bleibe ich skeptisch bzw vorsichtig solange der Begriff "vorläufig" im Raum steht .....

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo