MSVAQ8

  • MSVAQ8
     anderer_nils
      schrieb am Dienstag, 14. September 2010
    Hallo, ich habe eine Frage:
    Meine praktische Prüfung für die Klasse B habe ich am Freitag, dem 24. September. Am Samstag, dem 2. Oktober werde ich 18 und würde sehr gerne an diesem Tag Auto fahren ;)
    Bekommt man nach der Prüfung eine Bescheinigung o.ä., mit der ich dann bis zur Abholung meines Führerscheines fahren kann? Wenn nicht, wäre das Fahren ohne Führerschein oder Fahren ohne Fahrerlaubnis?
    Wäre ja irgendwie blöd, wenn das erst am Montag geht..
  • Thema
    Re
    Autor
      anderer_nils
      schrieb am Dienstag, 14. September 2010
    Text
    Ähm..entschuldigt das Thema, da hab ich was verwechselt..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: MSVAQ8
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 14. September 2010
    Text
    >Meine praktische Prüfung für die Klasse B habe ich am Freitag, dem 24. September. Am Samstag, dem 2. Oktober werde ich 18 und würde sehr gerne an diesem Tag Auto fahren ;)
    >Bekommt man nach der Prüfung eine Bescheinigung o.ä., mit der ich dann bis zur Abholung meines Führerscheines fahren kann?

    Hast du B oder BF17 beantragt? Beim begleiteten Fahren bekommst du die Prüfbescheinigung i.d.R. direkt ausgehändigt und darfst damit auch fahren. Wenn nur B beantragt ist, bekommst du den Führerschein definitiv noch nicht ausgehändigt.

    Erst mit Aushändigung des Führerscheins ist die Fahrerlaubnis erteilt!

    Du bekommst vermutlich eine Bestätigung über die bestandene Prüfung und kannst dir damit deinen Führerschein abholen. Mit dieser Bestätigung darfst du NICHT fahren - das steht auch drauf und wird dir vom Prüfer (und vermutlich auch nochmal vom FL) gesagt.


    In deinem Fall kannst du versuchen, irgendeinen "Deal" mit der Führerscheinstelle auszuhandeln. Eventuell kann die Karte z.B. bei einer Polizeidienststelle hinterlegt werden oder du bekommst sie ausnahmsweise schon am Freitag ausgehändigt. Darum solltest du dich rechtzeitig kümmern.


    >Wenn nicht, wäre das Fahren ohne Führerschein oder Fahren ohne Fahrerlaubnis?

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, also die Straftat statt der OWi.


    >Wäre ja irgendwie blöd, wenn das erst am Montag geht..

    Sieh es mal so: Du bist jetzt - wenn ich mich nicht verrechnet habe - 6574 Tage ohne Führerschein ausgekommen. 2 Tage mehr wirst du auch überleben. Am Samstag feierst du schön, am Sonntag schläfst du deinen Rausch aus :) und ich habe so eine grobe Vorahnung, wer am Montag Morgen mit einem breiten Grinsen im Gesicht als Erster die Führerscheinstelle betritt.

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  • Thema
    Re: Re: MSVAQ8
    Autor
      anderer_nils
      schrieb am Dienstag, 14. September 2010
    Text
    Danke für die Antwort ;)
    Ich habe nur B beantragt, da hab ich mir das schon fast gedacht. Aber ich kann ja mal bei der Führerscheinstelle anfragen.

    Natürlich ist das kein Beinbruch, die zwei Tage kann ich auch noch aushalten. Ein eigenes Auto ist eh nicht vorhanden ;)

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