vor circa 23 jahren wurde mir der führerschein entzogen und ich sollte damals den MPU test machen.weiß jemand wie das nun heute ist,muß ich den tet immer noch machen oder kann ich den Führerschein neu beantragen und ohne MPU machen
Thema
Re: MPU ja oder nein
Autor
Peg
schrieb am Montag, 28. April 2008
Text
Bin mir recht sicher, dass die MPU hinfällig wurde, nachdem 15 Jahre vergangen sind. Der Führerschein wurde wegen Alk entzogen? Dann:
Falls die Frage, ob man seinen Führerschein ohne MPU wiederbekommt, sich wegen Alkoholdelikten stellt, die vor dem 1.1.1999 begangen wurden, sollte man deshalb zunächst einen Auszug aus der Flensburger Verkehrssünderkartei beantragen: Link: Auskunft Punktekonto
Ist das Konto in Flensburg rein, dann kann man 10 Jahre nach dem alkoholbedingten Entzug der Fahrerlaubnis versuchen, den Führerschein ohne MPU neu zu beantragen. Weiterhin sollte die Führerscheinakte dann keine Vorgänge aus der Zwischenzeit enthalten, insbesondere kein negatives MPU-Gutachten und keine abschlägigen Bescheide auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Auch sollte das alte Strafurteil nicht in der Führerscheinakte mehr enthalten sein.
Verlangt die Führerscheinstelle allerdings eine MPU, so sollte man sich dieser Maßnahme beugen, da nach dem neuesten Urteil des BVerwG vom 09.06.2005 diese Anordnung rechtmäßig ist. Man sollte dann entweder innerhalb der gesetzten Frist eine positive MPU beibringen oder den Antrag zurücknehmen (dann erfolgt keine Neueintragung in Flensburg) und bis zum Ablauf der 15jährigen Frist warten.
Dei dazugehörige Quelle http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=2202&view=findpost&p=59143 solltest du dir allerdings im Gesamten mal anschauen. Geschrieben wurde sie von einem -mir bekannten- Mitarbeiter der Führerscheinstelle.