MPU Obwohl nie ein Führerschein gehabt?

  • MPU Obwohl nie ein Führerschein gehabt?
     Pcbasti
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Hallo Leute,

    ich bin neu hier und wollte mich mal ein wenig schlau machen hehe.

    Ich hoffe ihr denkt nichts falsches von mir aber die Geschichte ist schon etwas horror und ich weiß auch das ich es Nie und Nimmer mehr machen.
    Bereuer es bis zum heutigen Tage.

    Folgendes ist Passiert...

    Im Jahr 2005 habe ich meine Autoführerschein angefangen und auch fast beendet... die betonnung liegt auf fast.

    Dann durch völlige Blödheit habe ich mit einem Bekannten eine Stafftat begangen BSD Besonders Schwerer Diebstall von PKW mit Fahren ohne Füherschein und Alkohol.... nun ist es aber so das wo uns die Polizei angehalten hat nicht ich am Steuer war sondern mein Bekannter...

    Blutalkohol waren bei mir 1,9 Pro und die Richterrin sagte das ich das mit dem Führerschein nun vergessen kann und kurze Zeit später kam auch schon die absage aus Flensburg das ich nicht weitermachen darf.

    Lange rede kurze Sinn

    Nun habe ich 5 Jahre gedacht ich müsste eine MPU machen weil mir das viele gesagt haben.

    Heute rief ich beim LEA Führerscheinstelle an und fragte was ich für auflagen erfüllen müsste und mann sagte mir einfach anmelden und loslegen ohne MPU und sonstiges....

    Warum ist das so?

    Bekommt man eine MPU auch wenn man noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis war?

    mfg

    Basti
  • Thema
    Re: MPU Obwohl nie ein Führerschein gehabt?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    >Nun habe ich 5 Jahre gedacht ich müsste eine MPU machen weil mir das viele gesagt haben.

    Davon gehe ich auch aus.

    >Heute rief ich beim LEA Führerscheinstelle an und fragte was ich für auflagen erfüllen müsste und mann sagte mir einfach anmelden und loslegen ohne MPU und sonstiges....
    >
    >Warum ist das so?

    Hast du deine Vorgeschichte vollständig geschildert? Das LRA hat keine Unterlagen über deine Straftaten. Erst wenn du eine FE beantragst, holen die sich Auskünfte aus allen relevanten Registern.

    >Bekommt man eine MPU auch wenn man noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis war?

    Natürlich, der Anlass ist die Alkoholfahrt. Wenn es dumm läuft kommt auch noch das Fahren ohne Fahrerlaubnis in die Fragestellung. Die MPU ist bei eine Alkoholisierung ab 1,6 ‰ obligatorisch. Ob du zum Tatzeitpunkt eine FE hast, spielt dabei keine Rolle.


    Wenn du die MPU angehen willst, solltest du dich darauf gut vorbereiten - ohne Vorbereitung ist diese MPU praktisch nicht zu bestehen. Von dir werden Abstinenznachweise gefordert werden, außerdem eine intensive Aufarbeitung der Ereignisse, vor allem der Ursachen, sowie Vermeidungsstrategien, damit du nie wieder in ähnlicher Weise auffällig wirst. Dabei helfen z.B. die Experten im Verkehrsportal (www.verkehrsportal.de), Bücher (Testknacker), Selbsthilfegruppen, der Besuch beim Verkehrspsychologen ...

    Eine MPU-freie Erteilung ist ab 2020 (15 Jahre ab Urteil) möglich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: MPU Obwohl nie ein Führerschein gehabt?
    Autor
      Pcbasti
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    Das LEA Führerscheinstelle hat diese Stafftat im Computer gesehen und mir gesagt das nur der Antrag den ich damals gestellt habe zurückgezogen worden ist und es nun nach 5 Jahren ohne Probleme klappen kann.

    Wieso geben die den solch eine auskunft wenn hier etwas anderes gesagt wird?

    Und auch wurde mir gesagt wer noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis war kann auch keine MPU bekommen. Nur wo die Fahrerlaubnis entzogen worden ist gilt dieses.

    sehr seltsam alles...

    Ich werde nun einfach einen Antrag stellen und auf antwort warten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: MPU Obwohl nie ein Führerschein gehabt?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    >Und auch wurde mir gesagt wer noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis war kann auch keine MPU bekommen. Nur wo die Fahrerlaubnis entzogen worden ist gilt dieses.

    Das ist falsch.

    >Ich werde nun einfach einen Antrag stellen und auf antwort warten.

    Das ist tatsächlich eine gute Idee, wenn dir die Gebühr für den Antrag (die dann eben weg ist) nicht weh tut. Danach hast du Klarheit. Wenn die FEB bei ihrer Einschätzung bleibt, soll dir das ja nur recht sein.

    Sollte dann doch eine MPU angeordnet werden, ist es sehr wichtig, dass du deinen Antrag rechtzeitig zurückziehst und dass er NICHT abgelehnt wird. Andernfalls beginnt die Verjährung von vorn.


    Auch ohne MPU solltest du dich ernsthaft mit deinem Alkoholkonsum auseinandersetzen. Bekommst du die FE erteilt, wird in den nächsten 10 Jahren bei jedem Alkoholdelikt - egal wie klein es ist - eine MPU angeordnet, da du dann Wiederholungstäter bist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: MPU Obwohl nie ein Führerschein gehabt?
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    @kk145

    kurze OT-Frage:
    Wie verhält es sich denn, wenn man wie in diesem Fall statt mit dem PKW mit einem Fahrrad mit über 1,6 Umdrehungen angehalten wird und man dann eine FE beantragt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: MPU Obwohl nie ein Führerschein gehabt?
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 19. Mai 2010
    Text
    >@kk145
    >
    >kurze OT-Frage:

    So OT ist das gar nicht. Immerhin ist das eine gute Gelegenheit, den TE auf eine der vielen Möglichkeiten aufmerksam zu machen, wie er sich auch zukünftig in Schwierigkeiten bringen kann.

    >Wie verhält es sich denn, wenn man wie in diesem Fall statt mit dem PKW mit einem Fahrrad mit über 1,6 Umdrehungen angehalten wird und man dann eine FE beantragt?

    Genau so. Grundlage ist § 13 FeV:

    "Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass
    [...]
    2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
    [...]
    c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,
    [...]"

    Hier ist ganz allgemein von Fahrzeugen die Rede, nicht nur von Kraftfahrzeugen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: MPU Obwohl nie ein Führerschein gehabt?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 20. Mai 2010
    Text
    mich stört der satz:
    >> mit Fahren ohne Füherschein und Alkohol.... nun ist es aber so das wo uns die Polizei angehalten hat nicht ich am Steuer war sondern mein Bekannter...<<

    was den jetzt, fahrer oder beifahrer ???

    ich denke da liegt der schlüssel zur frage nach der mpu

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: MPU Obwohl nie ein Führerschein gehabt?
    Autor
      Pcbasti
      schrieb am Donnerstag, 20. Mai 2010
    Text
    Gefahren bin ich bevor wir erwicht worden sind aber wo uns die Polizei erwicht hat war ich nicht am Steuer.

    Ich weiß leider nicht mehr genau wie das damals vor gericht gesagt worden ist.

    Aber eig. wenn ich nicht am Steuer war wo wir angehalten worden sind darf es auch keine MPU geben? oder verstehe ich da was Falsch.

    Also Blödhalber könnte man ja behaupten oder ich könnte behaupten ich war zu besoffen um das Auto zu fahren also ist er gefahren hehe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: MPU Obwohl nie ein Führerschein gehabt?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 20. Mai 2010
    Text

    >Ich weiß leider nicht mehr genau wie das damals vor gericht gesagt worden ist.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Hast du keine Akten mehr, denen du das entnehmen könntest?
    Ich habe leider keine Ahnung, wie lange die Aufbewahrungsfrist bei Rechtsanwälten ist, aber dort mal nachzufragen wäre sicherlich nicht von Nachteil.

    Wobei evtl aber auch ins Gewicht fallen kann, dass es eine Straftat mit Einbeziehung eines Fahrzeuges war.
    Könnte eine MPU -sollte sie denn gefordert werden- nicht auch wegen der charakterlichen Eignung eingefordert werden können, bei der "am Rande" auch der Alk-Konsum erfragt wird und sich uU daraus ein Check auf Alkohol ergeben?
    Wobei es da ja auch noch auf das Vermögen der zeitlichen Trennung ankäme.....

    Meines Erachtens schreit der Beitrag danach, ihn in
    www.verkehrsportal.de
    zu stellen. Dort gibt es mehr Fachleute der unterschiedlichsten Sparten die schnell, kompetent und kostenlos das Wirrwarr entknoten können.

    Vorteilhaft wäre aber, wenn dafür die Akten mit §§ und Daten vorliegen würden. Sonst bleibt am Ende nur die Spekulation.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: MPU Obwohl nie ein Führerschein gehabt?
    Autor
      Pcbasti
      schrieb am Donnerstag, 20. Mai 2010
    Text
    Ne hab leider keine akten mehr darüber.

    Ich ruf mal beim lea an und versuch mal ob die mir das schriftlich geben können das nichts drinsteht bei mir und ich ihn machen darf.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: MPU Obwohl nie ein Führerschein gehabt?
    Autor
      Faktor
      schrieb am Donnerstag, 20. Mai 2010
    Text
    wenn du nicht am steuer wahrst, dann kann es nicht sein das du eine MPU machen musst... es gibt noch dazu noch die verjährung, also nach 5 jahren muss man keine mpu machen, nach meinem wissen...
    stell einfach antrag auf führerschein und du wirst es sehen, alles ist ok ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: MPU Obwohl nie ein Führerschein gehabt?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 20. Mai 2010
    Text
    >wenn du nicht am steuer wahrst, dann kann es nicht sein das du eine MPU machen musst...

    Richtig. Im Eröffnungsbeitrag ist aber von einer Verurteilung u.a. wegen FoFE und einer (tateinheitlichn?) Trunkeinheitsfahrt die Rede. Also ist er wohl doch gefahren. Daran halte ich mich, bis der TE etwas anderes schreibt.

    >es gibt noch dazu noch die verjährung, also nach 5 jahren muss man keine mpu machen, nach meinem wissen...

    Es geht nicht um Verjährung sondern um Tilgung. Bei Straftaten dauert die Tilgungsfrist grundsätzlich 5 Jahre. Sobald Alkohol im Spiel ist, sind es aber 10 Jahre. Außerdem beginnen die 10 Jahre erst nach Neuerteilung einer FE zu laufen, spätestens nach 5 Jahren. In diesem Fall ist die Eintragung also erst nach 15 Jahren tilgungsreif.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: MPU Obwohl nie ein Führerschein gehabt?
    Autor
      Tobias Garlet
      schrieb am Freitag, 21. Mai 2010
    Text
    >ohne Vorbereitung ist diese MPU praktisch nicht zu bestehen.

    Mal dazu, bei der MPU lassen sie dich ohne hin beim 1.mal durchfallen und dann immer so lange bis die das Geld rein haben welches sie gerade benötigen. Ich kenne viele die MPU machen mussten und sich mehr als gut vorbereitet haben. Also wenns mal so kommt nicht gleich beim 2. oder 3. mal aufgeben. Irgendwann können die dich dann nicht mehr sehen ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: MPU Obwohl nie ein Führerschein gehabt?
    Autor
      Peg
      schrieb am Freitag, 21. Mai 2010
    Text
    >>ohne Vorbereitung ist diese MPU praktisch nicht zu bestehen.
    >
    >Mal dazu, bei der MPU lassen sie dich ohne hin beim 1.mal durchfallen und dann immer so lange bis die das Geld rein haben welches sie gerade benötigen.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    So ein Quatsch, Tobias!
    Auf dem selben Feld gepflanzt, wie der Fahrprüfer, der sich durch bereichern will, indem er die Prüflinge durchfallen lässt!

    Zu einer MPU-Vorbereitung reicht es nicht, Bücher zu lesen und sich Antworten zurecht zu legen, die der Psychologe vielleicht gern hören würde.
    Da wird ECHTE Einsicht und ECHTES Umdenken gefordert. Das Ganze ist dazu durch Blutwerte zu belegen.

    Bei einigen ist auch ein richtiger Entzug notwendig, weil die MPU eben nicht wegen einer einmaligen Entgleisung, sondern wegen einer Alk-Abhängigkeit, nötig wurde.
    Da der Alkoholiker aber oftmals geradezu genial darin ist seine Sucht zu verbergen, findet er immer wieder Menschen, die ihm seine Geschichten auch abkaufen.
    Am besten beim x-ten Bier an der Theke.

    Schaue dich mal in der MPU-Ecke von www.verkehrsportal.de um, und siehe dir an, wie viele die MPU beim ersten mal schafften. Und dann suche dir dazu die Threads, mit denen sie sich im VP vorstellten. Welche Denkweisen sie hatten, bevor sie WIRKLICH an SICH arbeiteten (und nicht an dem, was der Psychologe evtl. hören wollte).

    Und dann vergleiche mit denen, die schon ihre x-te MPU versiebt haben.
    Mit welchen Sprüchen sie kamen. :-O
    Entweder sie verstanden und haben am Ende bestanden - oder waren bald nicht mehr zu sehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: MPU Obwohl nie ein Führerschein gehabt?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 21. Mai 2010
    Text
    >Bekommt man eine MPU auch wenn man noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis war?

    Hallo Basti,

    die Führerscheinstelle kann eine MPU anordnen, wenn sie Zweifel an deiner Fahreignung hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob du schon einen Führerschein hast/hattest. Es ist auch egal, wodurch die Zweifel begründet werden (z.B. gesundheitliche Einschränkungen, Vorstrafen, ...).

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten


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