Darf ich mit meinem LKW über 7,5 t mit Kühler auf einem öffentlichen Parkplatz stellen
Thema
Re: Lkw Parken
Autor
tobi*
schrieb am Montag, 2. Juni 2008
Text
>Darf ich mit meinem LKW über 7,5 t mit Kühler auf einem öffentlichen Parkplatz stellen
STVO § 12 (3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften 1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten, 2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen, 3. in Kurgebieten und 4. in Klinikgebieten das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.