Leihwagen mit BF17

  • Leihwagen mit BF17
     0815x
      schrieb am Sonntag, 21. Oktober 2007
    Hallo! Mein Sohn hat den Führerschein mit 17 gemacht und hat bereits ein eigenes Auto, es gab bei meiner Versicherung ein Sonderangebot mit den Schadensfreiheitsklassen, sodass er mit 18 schon deutlich weniger bezahlt. Nun muss das Auto leider für eine Woche in die Werkstatt (ist ein Versicherungsschaden, mein Sohn hat zum Glück keine Schuld) und ihm wurde ein Leihwagen kostenlos angeboten. Darf man auch mit 17 einen Leihwagen fahren? LG, 0815x
  • Thema
    Re: Leihwagen mit BF17
    Autor
      MaxMünchen
      schrieb am Sonntag, 21. Oktober 2007
    Text
    Ich denke mal das wird dir hier keiner sagen können ;-) Geh doch zum Autoverleih deines Vertrauens und frag da mal nach - die haben sicher alle unterschiedliche Regelungen, was den Versicherungsschutz angeht! Evtl. verlangen sie dann etwas mehr, vielleicht macht es gar keinen Unterschied, vielleicht geht es aber auch gar nicht! Aber fragen musst du dort, wo du das Auto ausleihen willst, und nicht hier ;)

    LG
    Max

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