Leichter Blechschaden

  • Leichter Blechschaden
     Markus87
      schrieb am Samstag, 12. September 2009
    Guten Morgen!
    Gestern Nacht(~0 Uhr) stieg ich aus meinem Auto und, so peinlich mir das auch ist, vergaß ich, die Handbremse anzuziehen. Folge: Das Auto rollte leicht (~7km/h) gegen eine massive Steinwand. An der Wand sind keinerlei Spuren zu erkennen, Glassplitter wurden von mir entfernt. Nun frage ich mich, ob ich, da an fremden Eigentum kein Schaden entstanden ist, mich an die Polizei wenden sollte. Hätte dies zudem irgendwelche Auswirkungen auf meine Probezeit?

    Gruß
  • Thema
    Re: Leichter Blechschaden
    Autor
      Schumi90
      schrieb am Samstag, 12. September 2009
    Text
    >Guten Morgen!
    >Gestern Nacht(~0 Uhr) stieg ich aus meinem Auto und, so peinlich mir das auch ist, vergaß ich, die Handbremse anzuziehen. Folge: Das Auto rollte leicht (~7km/h) gegen eine massive Steinwand. An der Wand sind keinerlei Spuren zu erkennen, Glassplitter wurden von mir entfernt. Nun frage ich mich, ob ich, da an fremden Eigentum kein Schaden entstanden ist, mich an die Polizei wenden sollte. Hätte dies zudem irgendwelche Auswirkungen auf meine Probezeit?
    >
    >Gruß

    Hey,
    also ich würde möglichst schnell Kontakt mit dem Besitzer der Mauer aufnehmen und evtl. könnt ihr ja deas auch ohne Polizei regeln, ist immer besser. Wenn du dich gar nicht bei ihm meldest kann er Anzeige wegen Fahrerflucht stellen und das hat dann Auswirkungen auf deine Probezeit und wird teuer. Also versuch mit ihm zu Reden, wegen sowas braucht man ja keine Polzei. Deinen schaden musst du klar selbst bezahlen

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  • Thema
    Re: Re: Leichter Blechschaden
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 12. September 2009
    Text
    Es gibt mehrere Möglichkeiten:

    Wenn an der Wand wirklich kein Schaden entstanden ist, war es kein Unfall. Setzt natürlich voraus, dass auch sonst nichts fremdes beschädigt wurde. Außerdem sind nicht alle Schäden sichtbar.

    Wenn ein Schaden entstanden ist, war das ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Mögliche Folgen:
    1. Du wirst nicht ermittelt. Der Besitzer der Wand bleibt auf seinem Schaden sitzen.

    2. Du meldest dich beim Besitzer, ihr einigt euch ohne Polizei, er verzichtet auf eine Anzeige. Deine Kfz-Haftpflicht übernimmt den Schaden an der Wand, du wirst hochgestuft, keine Folgen für die Probezeit.

    3. Wie 2., aber der Besitzer zeigt dich an. Im weiteren Gang des Verfahrens gibt es folgende Möglichkeiten:
    - Verurteilung nach §142 StGB oder entsprechender Strafbefehl. Gibt einige Tagessätze oder Sozialstunden, 7 Treuepunkte in Flensburg und ein Aufbauseminar. Wenns ganz hart kommt, ist die Fahrerlaubis eine Zeit lang weg (Fahrverbot oder Entzug).
    - Einstellung mit Auflagen: Das Verfahren wird gegen Auflagen (Zahlung an den Geschädigten, Staat, soziale Einrichtung, ...) eingestellt. Keine weiteren Folgen.
    - Einstellung ohne Auflagen: Keine Folgen.
    Es besteht in allen drei Fällen die Möglichkeit, dass dich die Versicherung für den Schaden in Regress nimmt (Obliegenheitsverletzung Unfallflucht).

    4. Du meldest dich nicht, wirst aber trotzdem ermittelt. Folgen wie bei 3, aber die "unangenehmen" Varianten sind deutlich wahrscheinlicher (mehr Tagessätze, Entzug, ...).

    Du siehst: Es KANN unangenehm werden. Am besten mit dem Besitzer freundlich reden und hoffen...

    >Wenn du dich gar nicht bei ihm meldest kann er Anzeige wegen Fahrerflucht stellen und das hat dann Auswirkungen auf deine Probezeit und wird teuer.

    Anzeigen geht immer, s.o., Auswirkungen auf die Probezeit sind nicht zwingend.

    >Deinen schaden musst du klar selbst bezahlen

    Nö, bei unverzüglicher Meldung zahlt die Vollkasko, falls vorhanden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Leichter Blechschaden
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 13. September 2009
    Text
    >>Deinen schaden musst du klar selbst bezahlen
    >
    >Nö, bei unverzüglicher Meldung zahlt die Vollkasko, falls vorhanden.

    ------------------

    Nö Nö, denn schon bei einer Teilkasko wäre Glasbruch mit drin. Da wird noch nicht einmal hochgestuft.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Leichter Blechschaden
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 13. September 2009
    Text
    >Nö Nö, denn schon bei einer Teilkasko wäre Glasbruch mit drin. Da wird noch nicht einmal hochgestuft.

    Hm, ich habe angenommen, dass die "Glassplitter" von einem zerbrochenen Scheinwerfer kommen. Das wäre ja kein Glasbruch. Andererseits kann ich mir eine Kollision mit 7 km/h ohne Blechschaden nicht vorstellen. Das sind beides Schäden für die VK. Die Frontscheibe hätte außerdem nicht gesplittert (Sicherheitsglas).

    Trotzdem hast du natürlich recht: Glasbruch zahlt die TK, ABER NUR bei unverzüglicher Meldung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Leichter Blechschaden
    Autor
      Muffy
      schrieb am Sonntag, 13. September 2009
    Text
    >>Nö Nö, denn schon bei einer Teilkasko wäre Glasbruch mit drin. Da wird noch nicht einmal hochgestuft.
    >
    >Hm, ich habe angenommen, dass die "Glassplitter" von einem zerbrochenen Scheinwerfer kommen. Das wäre ja kein Glasbruch. Andererseits kann ich mir eine Kollision mit 7 km/h ohne Blechschaden nicht vorstellen. Das sind beides Schäden für die VK. Die Frontscheibe hätte außerdem nicht gesplittert (Sicherheitsglas).
    >
    >Trotzdem hast du natürlich recht: Glasbruch zahlt die TK, ABER NUR bei unverzüglicher Meldung.

    Auch ein Scheinwerfer fällt unter Glasbruch und wäre ein Fall für die TK

    Auf den Beitrag antworten


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