Lehrvideo zum Sicherheitsabstand

  • Lehrvideo zum Sicherheitsabstand
     Joe27
      schrieb am Freitag, 8. April 2011
    Sehr schön gemacht:

    http://www.youtube.com/watch?v=rOhgMAOrp0c

    Die Zweisekundenregel kennt hier sicher jeder.
  • Thema
    Re: Lehrvideo zum Sicherheitsabstand
    Autor
      Caro1985
      schrieb am Freitag, 8. April 2011
    Text
    Meine güte, ich hatte mich grad gewundert, warum hier niemand was erklärt, dachte es ist ein Lehrvideo wo was gesagt wird zu dem Thema, und auf einmal bin ich fürchterlich erschrocken. Also jemand mit Herzinfarktrisiko, bitte nicht angucken *lach* !

    Liebe grüße

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  • Thema
    Re: Re: Lehrvideo zum Sicherheitsabstand
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 9. April 2011
    Text
    >dachte es ist ein Lehrvideo wo was gesagt wird zu dem Thema

    Wenn du willst, lässt sich das nachholen :)

    Die zwei-Sekunden-Regel ist (genau wie die halber-Tacho-Regel) eine Vorgabe zum Mindestabstand. Die beiden Regeln führen ungefähr zum gleichen Abstand, zwei Sekunden sind etwas mehr als der halbe Tacho.

    Wichtig ist in beiden Fällen, dass man weiß, für welche Umstände dieser Abstand gedacht ist. In § 4, Abs. 1 StVO heißt es dazu:

    "Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird."

    Also: Zwei Fahrzeuge fahren hintereinander. Das vordere Fahrzeug bremst ab. Das hintere Fahrzeug muss so viel Abstand halten, dass jetzt noch genug Zeit bleibt, um selbst zu bremsen und nicht auf das vordere Fahrzeug aufzufahren.

    Diese Voraussetzungen sind im Video nicht gegeben. Das Kantholz fliegt ja sogar rückwärts, wie deutlich an der relativen Position zum Schild auf der linken Seite zu sehen ist. Unter diesen Umständen hätte also auch ein zwei-Sekunden-Abstand (tatsächlich lag der Abstand unter einer Sekunde) nicht ausgereicht.

    Die gute Nachricht: Wäre das Kantholz in Richtung Fahrersitz geflogen, hätte der Fahrer vermutlich nicht bemerkt, dass er gleich tot ist. Da gibt es andere Unfallszenarien ...


    Was hätte der Fahrer also tun können? Dazu wieder ein Blick in die StVO, diesmal § 3, Abs. 1:

    "[Der Fahrer] darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann."

    Der Fehler war also gar nicht unbedingt der Verstoß gegen die Regel für den Mindestabstand. Der Fahrer hatte keine Sicht über den Anhänger hinaus. Damit konnte er auf Probleme, für die die zwei-Sekunden-Regel nicht ausreicht (Stauende, Pannenfahrzeuge, verlorene Ladung, ...), nicht reagieren. Hauptproblem war also der Verstoß gegen das Sichtfahrgebot.

    Dass die zweite Hand nicht am Lenkrad sondern am iPhone war, ist dann auch noch so ein Thema. Man sieht an der Bildführung schön, dass der Fahrer volle 5 Sekunden braucht, bis die zweite Hand wieder am Lenkrad ist.


    Ach, bevor der Einwand kommt, dass die StVO dort nicht gilt: An den physikalischen Grundlagen ändert das nichts.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Lehrvideo zum Sicherheitsabstand
    Autor
      Caro1985
      schrieb am Samstag, 9. April 2011
    Text
    Fein geschrieben :)

    Auf den Beitrag antworten


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