LKW Überholverbot auch für mich?

  • LKW Überholverbot auch für mich?
     OlliJ.
      schrieb am Samstag, 24. Juli 2010
    Hallo,
    bin gestern mit dem Abschlepper unterwegs
    gewesen und habe mich gefragt ob ich bei
    einem LKW Überholverbot überholen darf,
    ich habe es nämlich gemacht.
    Hier die Fakten:
    Schild: Zeichen 277 (LKW-Überholverbot)
    Fahrzeug: Abschlepper VW T5

    zulässiges Gesamtgewicht 3,5t

    Zulassungsbescheinigung Teil I steht
    unter unter 5: LKW F.FZ.-Beförderung

    Wenn das Überholverbot nicht gilt, was ist wenn
    ich noch einen Hänger hinter mache?

    Warte auf Eure Antworten um nicht wieder Ärger
    mit den Grünen zu bekommen. D A N K E.

    Olli
  • Thema
    Re: LKW Überholverbot auch für mich?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 24. Juli 2010
    Text
    Wenn Dein Lkw über 3,5t zulässige Gesamtmasse hat, gilt das Überholverbot.
    Egal, ob Du Autos transportiertst oder einen Kipper hast oder ein Leichenauto fährst.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: LKW Überholverbot auch für mich?
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 24. Juli 2010
    Text
    >Wenn das Überholverbot nicht gilt, was ist wenn
    >ich noch einen Hänger hinter mache?

    In der Erläuterung zu VZ 277 heißt es: "Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."

    Es werden also die zgM von Zugfahrzeug und Anhänger addiert. Beträgt die Summe mehr als 3,5 t, darfst du nicht überholen, außer du fährst einen PKW oder KOM.

    Wenn du hinter den Abschlepper also noch einen 750 kg-Anhänger packst, darfst du hier nicht mehr überholen. Das wäre ein Gespann, das sogar noch unter Klasse B fällt.

    Anderes Gespann (BE): T5 als PKW zugelassen (zgM 3 t), dahinter ein Autotransporter (zgM auch 3 t), Summe also 6 t - und du darfst überholen.

    Hummer H2, nicht abgelastet, zgM 4 t, als PKW zugelassen - du darfst überholen.

    Klingt komisch, ist auch so.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: LKW Überholverbot auch für mich?
    Autor
      OlliJ.
      schrieb am Dienstag, 27. Juli 2010
    Text
    >>Wenn das Überholverbot nicht gilt, was ist wenn
    >>ich noch einen Hänger hinter mache?
    >
    >In der Erläuterung zu VZ 277 heißt es: "Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."
    >
    >Es werden also die zgM von Zugfahrzeug und Anhänger addiert. Beträgt die Summe mehr als 3,5 t, darfst du nicht überholen, außer du fährst einen PKW oder KOM.
    >
    >Wenn du hinter den Abschlepper also noch einen 750 kg-Anhänger packst, darfst du hier nicht mehr überholen. Das wäre ein Gespann, das sogar noch unter Klasse B fällt.
    >
    >Anderes Gespann (BE): T5 als PKW zugelassen (zgM 3 t), dahinter ein Autotransporter (zgM auch 3 t), Summe also 6 t - und du darfst überholen.
    >
    >Hummer H2, nicht abgelastet, zgM 4 t, als PKW zugelassen - du darfst überholen.
    >
    >Klingt komisch, ist auch so.


    ABER, normalerweise ist der Schlepper doch ein
    PKW. D.h. darf ich auch 160 KM/h fahren (o.Hänger). Ich dachte dann zählt das Verkehrszeichen Überholverbot M I T Zusatzschild PKW mit Anhänger. Oder sehe ich das falsch.
    Sind dann jetzt beide für mich gültig?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: LKW Überholverbot auch für mich?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 27. Juli 2010
    Text
    >ABER, normalerweise ist der Schlepper doch ein
    >PKW.

    Das kann bei dir normal sein, insgesamt ist es das nicht unbedingt. Die Zulassung als LKW hat steuerliche Vorteile, zur Umgehung des Sonntagsfahrverbots ist eine Zulassung als "Sonstiges KFZ - Pannen-Hilfsfahrzeug" o.ä. hilfreich.

    >D.h. darf ich auch 160 KM/h fahren (o.Hänger).

    Das hat (zunächst) nichts mit der Zulassung zu tun. Das darf jedes KFZ bis 3,5 t zgM. Außerdem alle PKW - also auch o.g. Hummer.

    Den zul. Höchstgeschwindigkeiten auf der BAB liegt eine andere Definition zu Grunde als dem LKW-Überholverbot.

    >Ich dachte dann zählt das Verkehrszeichen Überholverbot M I T Zusatzschild PKW mit Anhänger. Oder sehe ich das falsch.
    >Sind dann jetzt beide für mich gültig?

    Und noch eine andere Definiton: Das ZZ "PKW mit Anhänger" bezieht sich tatsächlich auf alle PKW (Zulassung) mit Anhänger - die Massen spielen jetzt keine Rolle mehr.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: LKW Überholverbot auch für mich?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 27. Juli 2010
    Text
    Wenn das Überholverbot nicht gilt, was ist wenn
    ich noch einen Hänger hinter mache?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Habe jetzt noch von einem Fall gelesen, bei dem das Fahrzeug ein zlgG von 3,3 t hatte, was sich aber durch das Anhängen eines Anhängers um 100 kg erhöht (Unter Ziffer 22 (Zusatz) der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Transporters steht: "F.1/F.2:+100 B.Anhängerbetrieb").

    Wenn das bei deinem Fahrzeug auch so ist, @OlliJ, UND du keine Fahrerlaubnis der Klasse C1 hast, kannst du dich uU ganz schnell entsprechend des "Fahren ohne Fahrerlaubnis" strafbar machen.

    Dann ist das Überholverbot, dass hier schon erklärt wurde, dein kleinstes Problem. :o(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: LKW Überholverbot auch für mich?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 27. Juli 2010
    Text
    ... von 3,3 t
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Korrektur: Sollte natürlich 3,5 t heißen. Sorry

    Auf den Beitrag antworten


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