LKW ausgebremst

  • LKW ausgebremst
     knut22
      schrieb am Sonntag, 29. März 2009
    Hi zusammen, folgendes ist mir gestern passiert. War auf dem Weg meinen Vater abzuholen und hatte mich mit einer straße vertan. Ich wollte also drehen. Dafür fuhr ich bis zur nächsten T-Kreuzung ordnete mich auf der Linksabbieger Spur ein und wollte eine 180 grad wende machen. (dumme idee)! Dabei übersah ich einen LKW der von links kam (vermutlich also rechts abbiegen wollte). Dieser bremste und ich gab nur noch gas damit der mir nicht reinraste. Der LKW kollierte nicht mit meinem Fahrzeug und auch mit keinem anderem (soweit ich das beurteilen kann). Ich habe nur in den Rückspiegel geschaut und sah nichts ungewöhnliches. Ich stand unter Schock und fuhr weiter. An der nächsten Ampel stand der LKW Fahrer auf einmal neben mir und schrie irgendwas von Fahrerflucht (er wirkte sehr bedrohlich). Dabei stand ich auf einer Rechtsabbiegerspur. Bei Grün biegte ich ab und parkte am straßenrand. Ich wartete aber der LKW Fahrer kam nicht. (wahrscheinlich nicht lange genug gewartet ? keine ahnung!)
    Dann bin ich weiter gefahren. Nun habe ich angst das ich wegen Fahrerflucht verklagt werden könnte. Dennoch sehe ich das eher als unvorsätzliche Fahrerflucht, weil ich ja nichts gesehen oder gehört habe.
    Was meint ihr?
  • Thema
    Re: LKW ausgebremst
    Autor
      knut22
      schrieb am Sonntag, 29. März 2009
    Text
    achja, ich befinde mich noch in der Probezeit. habe den führerschein erst seid 08/08

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: LKW ausgebremst
    Autor
      Loisel
      schrieb am Sonntag, 29. März 2009
    Text
    Was hat Dir der LKw-Fahrer denn vorgeworfen?
    Wenn nichts passiert ist, kann Dir auch nichts vorgeworfen werden, oder war da mehr ???

    Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: LKW ausgebremst
    Autor
      knut22
      schrieb am Sonntag, 29. März 2009
    Text
    >Was hat Dir der LKw-Fahrer denn vorgeworfen?
    >Wenn nichts passiert ist, kann Dir auch nichts vorgeworfen werden, oder war da mehr ???
    >
    >Grüße

    Ich stand ja an der Ampel und der kam an mein Fenster, meinte was von Fahrerflucht. Aber da ich ja nichts mitbekommen habe bin ich ja weiter gefahren. Habe dann am Straßenrand angehalten und gewartet. Er kam nicht...
    Vielleicht habe ich nicht lange genug auf ihn gewartet. Vielleicht werde ich dann jetzt wegen Fahrerflucht angezeigt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: LKW ausgebremst
    Autor
      ein_autofahrer
      schrieb am Sonntag, 29. März 2009
    Text
    >Ich stand ja an der Ampel und der kam an mein Fenster, meinte was von Fahrerflucht. Aber da ich ja nichts mitbekommen habe bin ich ja weiter gefahren. Habe dann am Straßenrand angehalten und gewartet. Er kam nicht...
    >Vielleicht habe ich nicht lange genug auf ihn gewartet. Vielleicht werde ich dann jetzt wegen Fahrerflucht angezeigt?


    Nochmal:

    Um FahrerUNFALLflucht zu begehen muss logischerweise ein Unfall passieren.
    Wenn nichts passiert ist, dann gibt es auch keinen Schaden, und dann kannst du auch nicht wegen §142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) belangt werden.

    Das einzige was dir passieren kann ist, dass dich der LKW-Fahrer bei der Polizei wegen irgendeiner Verkehrsordnungwidrigkeit anzeigt, aber ich vermute das wird nicht passieren.
    Denn bei dem Wahnsinn den LKW-Fahrer jeden Tag auf der Straße erleben, würden sie mit Anzeigen gar nicht mehr hinterherkommen.





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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: LKW ausgebremst
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 29. März 2009
    Text
    Bemerkt ein Auto- oder Lkw-Fahrer einen von ihm verursachten Unfall nicht und fährt weiter, so liegt keine Unfallflucht vor. So befand das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom Oktober 2007 Aktenzeichen II-2 Ss 142/07-69/07 III.

    Das Problem liegt aber mE da, dass der LKW-Fahrer knut22 auf einen solchen hinwies, und Knut trotzdem seinen Weg fortsetzte.
    Dass Knut keinen Unfall bemerkte, bedeutet nicht zwangsläufig, dass keiner stattfand.

    § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
    (5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
    Quelle: http://www.anwaltseiten24.de/unfallflucht-fahrerflucht.html

    Hier geht es also nicht darum: Wer hat den Unfall verursacht HAT , sondern KANN dazu beigetragen haben .

    Ich würde mich mit der Frage ans
    www.verkehrsportal.de
    wenden
    ... und dort auf Antworten warten.
    Da springen genügend Rechtsanwälte und Polizisten rum, die dir gern mit ihrem Wissen helfen.

    Mir wäre die Sache zu heikel um sie einfach nur auszusitzen.
    Vielleicht macht es Sinn, bei der PolizeiWache vorstellig zu werden und von dem Vorfall zu berichten.
    Denn wenn es doch nicht soooo locker ist, wie der @Autofahrer so meint, könnte sich durch eine solche Maßnahme das Strafmaß reduzieren.
    Wir reden hier nicht von einer Ordnungswidrigkeit, sondern einer Straftat mit empfindlichen Strafmaß.

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  • Thema
    Re: LKW ausgebremst
    Autor
      Marv
      schrieb am Sonntag, 29. März 2009
    Text
    Hallo.
    Du kannst nicht behaupten, dass du nichts mitbekommen hast. Du hast doch gemerkt, dass irgendwas nicht so in Ordnung war und meintest, du wärst unter Schock weitergefahren. Wenn du jetzt behauptest, du hättest nichts mitbekommen, erscheint das etwas widersprüchlich. Ok, sagen wir, du hast nichts gemerkt, ob was passiert ist. Hättest aber anhalten können und dich vergewissern müssen.
    Aber mal ehrlich. Wäre was passiert, hätte der LKW Fahrer ja sicher die Polizei gerufen und hätte als Unfallbeteiligter ebenfalls am Unfallort warten müssen. Dann wäre er dir sicher nicht kurz darauf begegnet.
    Willst du sicher gehen, onformier dich bei der Polizei.
    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: LKW ausgebremst
    Autor
      knut22
      schrieb am Sonntag, 29. März 2009
    Text
    >Hallo.
    >Du kannst nicht behaupten, dass du nichts mitbekommen hast. Du hast doch gemerkt, dass irgendwas nicht so in Ordnung war und meintest, du wärst unter Schock weitergefahren. Wenn du jetzt behauptest, du hättest nichts mitbekommen, erscheint das etwas widersprüchlich. Ok, sagen wir, du hast nichts gemerkt, ob was passiert ist. Hättest aber anhalten können und dich vergewissern müssen.
    >Aber mal ehrlich. Wäre was passiert, hätte der LKW Fahrer ja sicher die Polizei gerufen und hätte als Unfallbeteiligter ebenfalls am Unfallort warten müssen. Dann wäre er dir sicher nicht kurz darauf begegnet.
    >Willst du sicher gehen, onformier dich bei der Polizei.
    >Gruß

    Da hast du nicht unrecht! Dennoch habe ich "leider" so gehandelt. Ich habe dem Vorschlag Pegs gefolgt und mich in dem besagten Forum angemeldet. Dort sagen die das gleiche. Wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, wäre er mir nicht gefolgt!
    Falls es zu einer Landungsverschiebung kam, haftet er weil sie dann nicht richtig gesichert war.

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  • Thema
    Re: Re: Re: LKW ausgebremst
    Autor
      Danny001
      schrieb am Montag, 30. März 2009
    Text
    Das schlimmste was dir passieren kann ist eine Anzeige mit folgendem Tatvorwurf:

    Sie wendeten auf der Straße und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht und gefährdeten +) dadurch Andere.
    TbNr. 109642
    Bußgeld: 80,- Euro + 20,- Euro Gebühren + 3,50 Euro Auslagen und 2 Punkte und Probezeitmaßnahmen (wenn du noch in der Probezeit bist)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: LKW ausgebremst
    Autor
      Danny001
      schrieb am Montag, 30. März 2009
    Text
    Achja und wegen unerlaubten Entfernen des "Unfallortes" sage ich nur: Kein Unfall, keine Unfallflucht.
    Ein Unfall ist nur dann ein Unfall, wenn ein Sach- und/oder Personenschaden entsteht.

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