LKW Geschwindigkeiten

  • LKW Geschwindigkeiten
     chevy_1de
      schrieb am Montag, 26. Juli 2004
    Ich fahre einen LKW mit zulässiger gesamtmasse von 7,49 to .
    wie schnell darf dieser auf autobahnen fahren ?
    nach rücksprache mit vielen bekannten, entbrannte ein riesiger streit.
    die einen meinten: du fährst ihn ja mit dem PKW-schein und darfst somit 100 km/h fahren
    die anderen sagten: da du unter der 7,5 to begrenzung bist darfst du 100 fahren
    und wieder andere : du darfst generell nur 80 km/h fahren

    Was davon ist nun richtig ???
  • Thema
    Re: LKW Geschwindigkeiten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 26. Juli 2004
    Text
    Kfz ab 3,5 t dürfen nur 80 auf der Bahn fahren!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: LKW Geschwindigkeiten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 26. Juli 2004
    Text
    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber lassen sich KFZ 7,5to nicht umrüsten (Reifen...), dass eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt ist...?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: LKW Geschwindigkeiten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 26. Juli 2004
    Text
    >Ich bin mir nicht ganz sicher, aber lassen sich KFZ 7,5to nicht umrüsten (Reifen...), dass eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt ist...?!
    >Ne, es geht um die Gewichtsklasse...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: LKW Geschwindigkeiten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 26. Juli 2004
    Text
    >>Ich bin mir nicht ganz sicher, aber lassen sich KFZ 7,5to nicht umrüsten (Reifen...), dass eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt ist...?!
    das geht nur bei Wohnanhängern. die können für 100 zugelassen werden, wenn die reifen nicht älter als 6 jahre sind, das zugfahrzeug abs hat, der wohnanhänger auflaufgebremst ist, und das gewichtsverhältnis zwischen ziehendem und gezogenen fz passt
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: LKW Geschwindigkeiten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 26. Juli 2004
    Text
    > Kfz ab 3,5 t dürfen nur 80 auf der Bahn fahren!
    >Ausnahme: besondere Busse

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: LKW Geschwindigkeiten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 26. Juli 2004
    Text
    LKW über 3,5t dürfen generell nur 80 fahren, genau wie Autos mit Anhängern ohne Sondergenehmigung. Busse dagegen dürfen ohne Anhänger 100 fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: LKW Geschwindigkeiten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 26. Juli 2004
    Text
    >LKW über 3,5t dürfen generell nur 80 fahren, genau wie Autos mit Anhängern ohne Sondergenehmigung. Busse dagegen dürfen ohne Anhänger 100 fahren.
    >

    Also ich hab in der Fahrschule gelernt:

    LKW - 3,5 t ==> AB was geht, Landstraße 100 km/h
    LKW 3,5 - 7,5 t ==> AB 100 km/h, Landstraße 80 km/h
    LKW > 7,5 t ==> AB 80 km/h, Landstraße 60 km/h

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: LKW Geschwindigkeiten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 26. Juli 2004
    Text
    >>LKW über 3,5t dürfen generell nur 80 fahren, genau wie Autos mit Anhängern ohne Sondergenehmigung. Busse dagegen dürfen ohne Anhänger 100 fahren.
    >>
    >
    >Also ich hab in der Fahrschule gelernt:
    >
    >LKW - 3,5 t ==> AB was geht, Landstraße 100 km/h
    >LKW 3,5 - 7,5 t ==> AB 100 km/h, Landstraße 80 km/h
    >LKW > 7,5 t ==> AB 80 km/h, Landstraße 60 km/h
    >

    Du hast ernsthaft DIESE Zahlen in der Fahrschule gelernt??? Grundgütiger...
    Über 3,5to heißt es in Deutschland 80km/h auf der Autobahn. Landstraße für 3,5to bis 7,5to 80km/h, Landstraße über 7,5to 60km/h.
    Wir sind schließlich nicht in Großbritannien.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: LKW Geschwindigkeiten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 26. Juli 2004
    Text
    >>>LKW über 3,5t dürfen generell nur 80 fahren, genau wie Autos mit Anhängern ohne Sondergenehmigung. Busse dagegen dürfen ohne Anhänger 100 fahren.
    >>>
    >>
    >>Also ich hab in der Fahrschule gelernt:
    >>
    >>LKW - 3,5 t ==> AB was geht, Landstraße 100 km/h
    >>LKW 3,5 - 7,5 t ==> AB 100 km/h, Landstraße 80 km/h
    >>LKW > 7,5 t ==> AB 80 km/h, Landstraße 60 km/h
    >>
    >
    >Du hast ernsthaft DIESE Zahlen in der Fahrschule gelernt??? Grundgütiger...
    >Über 3,5to heißt es in Deutschland 80km/h auf der Autobahn. Landstraße für 3,5to bis 7,5to 80km/h, Landstraße über 7,5to 60km/h.
    >Wir sind schließlich nicht in Großbritannien.
    >
    wast hast du in der Fahrschule gelernt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Sprinter als LKW - 3,5t
    Autor
      Armando Raciti
      schrieb am Mittwoch, 29. April 2009
    Text
    Wer kann mir sagen was nun richtig ist dürfen Sprinter als LKW Zulassung bis 3,5 t wie schell Fahren BAB // Bundesstr. usw.

    MFG.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Sprinter als LKW - 3,5t
    Autor
      Matze7
      schrieb am Freitag, 14. Mai 2010
    Text
    §18 stvo autobahn und kraftfahrstraßen im abs.5 unter günstigsten umständen mit einem zul. gesamgewicht von mehr als 3,5t--> 80km/h
    wenn der sprinter also nur bis 3,5t wiegt dann gibt es keine geschwindigkeitsbegrenzung auf der bab es gilt lediglich die richtgeschwindikeit von 130 km/h

    Wer kann mir sagen was nun richtig ist dürfen Sprinter als LKW Zulassung bis 3,5 t wie schell Fahren BAB // Bundesstr. usw.
    >
    >MFG.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Sprinter als LKW - 3,5t
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 14. Mai 2010
    Text
    >Wer kann mir sagen was nun richtig ist dürfen Sprinter als LKW Zulassung bis 3,5 t wie schell Fahren BAB // Bundesstr. usw.

    Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
    Außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 km/h
    BAB: Richtgeschwindigkeit 130 km/h, keine Höchstgeschwindigkeit.

    Und weil die Begriffe wieder recht sorglos verwendet wurden: Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse (Eintrag in den Papieren). Das tatsächliche Gewicht ist uninteressant.


    Nebenan fragt gerade einer, ob man sich irgendwie vor dem Theorieunterricht in der Fahrschule drücken kann. Offensichtlich ...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Sprinter als LKW - 3,5t
    Autor
      Aero145
      schrieb am Freitag, 14. Mai 2010
    Text

    >Und weil die Begriffe wieder recht sorglos verwendet wurden: Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse (Eintrag in den Papieren). Das tatsächliche Gewicht ist uninteressant.

    Etwas, was ich wirklich hasse! Die tatsächliche Gesamtmasse soll MMN das Entscheidende sein! :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Sprinter als LKW - 3,5t
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 14. Mai 2010
    Text
    >>Und weil die Begriffe wieder recht sorglos verwendet wurden: Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse (Eintrag in den Papieren). Das tatsächliche Gewicht ist uninteressant.
    >
    >Etwas, was ich wirklich hasse! Die tatsächliche Gesamtmasse soll MMN das Entscheidende sein! :)

    Du willst wirklich das Risiko eingehen, bei einer geringfügigen Überladung des Fahrzeugs eine Straftat (dann nämlich: Fahren ohne Fahrerlaubnis) zu begehen? Das ist schon arg mutig ...

    Da habe ich doch die aktuelle Situation lieber: Anhand der Papiere kann ich zuverlässig entscheiden, ob ich dieses Fahrzeug/Gespann fahren darf. Wenn ich mich dann bei der Zuladung verschätze (und das geht schneller als du denkst, da bei einigen Fahrzeugen das Ladevolumen in keinem Verhältnis zur erlaubten Zuladung steht), ist das eine vergleichsweise harmlose Ordnungswidrigkeit.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Sprinter als LKW - 3,5t
    Autor
      Aero145
      schrieb am Freitag, 14. Mai 2010
    Text
    >>>Und weil die Begriffe wieder recht sorglos verwendet wurden: Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse (Eintrag in den Papieren). Das tatsächliche Gewicht ist uninteressant.
    >>
    >>Etwas, was ich wirklich hasse! Die tatsächliche Gesamtmasse soll MMN das Entscheidende sein! :)
    >
    >Du willst wirklich das Risiko eingehen, bei einer geringfügigen Überladung des Fahrzeugs eine Straftat (dann nämlich: Fahren ohne Fahrerlaubnis) zu begehen? Das ist schon arg mutig ...
    >
    >Da habe ich doch die aktuelle Situation lieber: Anhand der Papiere kann ich zuverlässig entscheiden, ob ich dieses Fahrzeug/Gespann fahren darf. Wenn ich mich dann bei der Zuladung verschätze (und das geht schneller als du denkst, da bei einigen Fahrzeugen das Ladevolumen in keinem Verhältnis zur erlaubten Zuladung steht), ist das eine vergleichsweise harmlose Ordnungswidrigkeit.

    Will ich natürlich nicht, aber es ist ja auch nicht ein großes Problem, einen Wagen zu überladen und dadurch 3,75 Tonnen auf die Waage bringen.

    „[I]st das eine vergleichsweise harmlose Ordnungswidrigkeit.“ :

    Jawohl. Ein überladener Sprinter dessen zulässige Gesamtmasse 3,5 T ist ist gefährlicher als ein 3 T schwerer Sprinter mit einer 4,25 T Gesamtmasse.

    Was ich meine, ist daß ich es so ein Blödsinn finde, daß es um die zulässige G, nicht um die tatsächliche G geht. Natürlich ist ein großer LKW aus Karbon der nur 3,5 T wiegt was anderes. Sowas gibt es aber auch nicht. :-P

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