LKW Führerschein

  • LKW Führerschein
     Balduin
      schrieb am Donnerstag, 29. September 2011
    Ich bin Mitte 50, besitze seit 35 Jahren den Führerschein Klasse III, und überlege mir, für ein großes Wohnmobil (24 t) den LKW-Führerschein zu machen. Nun habe ich gehört, dass LKW-Führerscheininhaber alle 5 Jahre sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen müssen.

    Frage: Was beinhaltet dieser Gesundheitscheck?

    Frage: Gilt diese Regelung nur für Berufskraftfahrer?

    Zu meiner Gesundheit: Ich bin leicht farbenblind. Das jedoch beeinträchtigt mich nicht im Straßenverkehr - also rot/grün/blau etc. kann ich gut unterscheiden. Als Student wurde ich aber wegen meiner Farbenblindheit für die Taxifühererscheinprüfung nicht zugelassen.

    Frage: Wäre dies ein KO-Kriterium für einen LKW-Führerschein?
  • Thema
    Re: LKW Führerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 29. September 2011
    Text
    >Frage: Was beinhaltet dieser Gesundheitscheck?

    Die gleichen Untersuchungen, die auch für den erstmaligen Erwerb erforderlich sind: Eine allgemeinmedizinische Untersuchung (allgemeiner Gesundheitszustand und Erkrankungen nach Anlage 4 FeV), und eine augenärztliche Untersuchung. Tipp: Such dir einen Arzt, der beide Untersuchungen zusammen durchführen darf, z.B. einen Amtsarzt - das spart Kosten.


    >Frage: Gilt diese Regelung nur für Berufskraftfahrer?

    Nein, das gilt für alle Inhaber von C- und D-Klassen und die FzF. Für Berufskraftfahrer gibt es dann ggf. weitere Anforderungen.


    >Zu meiner Gesundheit: Ich bin leicht farbenblind. Das jedoch beeinträchtigt mich nicht im Straßenverkehr - also rot/grün/blau etc. kann ich gut unterscheiden. Als Student wurde ich aber wegen meiner Farbenblindheit für die Taxifühererscheinprüfung nicht zugelassen.
    >
    >Frage: Wäre dies ein KO-Kriterium für einen LKW-Führerschein?

    Vermutlich ja. Bei der Untersuchung wird zwischen der Gruppe 1 (A, B, ...) und der Gruppe 2 (C, D, FzF, ...) unterschieden, die Untersuchung für Klasse C wird also nach mindestens(!) den gleichen Maßstäben durchgeführt, wie die Untersuchung damals für deinen Taxischein.


    Unter diesen Umständen empfehle ich dir, alle Gutachten beizubringen bevor du in einer Fahrschule einen Ausbildungsvertrag abschließt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: LKW Führerschein
    Autor
      balduin
      schrieb am Freitag, 30. September 2011
    Text
    >>Frage: Was beinhaltet dieser Gesundheitscheck?
    >
    >Die gleichen Untersuchungen, die auch für den erstmaligen Erwerb erforderlich sind: Eine allgemeinmedizinische Untersuchung (allgemeiner Gesundheitszustand und Erkrankungen nach Anlage 4 FeV), und eine augenärztliche Untersuchung. Tipp: Such dir einen Arzt, der beide Untersuchungen zusammen durchführen darf, z.B. einen Amtsarzt - das spart Kosten.
    >
    >
    >>Frage: Gilt diese Regelung nur für Berufskraftfahrer?
    >
    >Nein, das gilt für alle Inhaber von C- und D-Klassen und die FzF. Für Berufskraftfahrer gibt es dann ggf. weitere Anforderungen.
    >
    >
    >>Zu meiner Gesundheit: Ich bin leicht farbenblind. Das jedoch beeinträchtigt mich nicht im Straßenverkehr - also rot/grün/blau etc. kann ich gut unterscheiden. Als Student wurde ich aber wegen meiner Farbenblindheit für die Taxifühererscheinprüfung nicht zugelassen.
    >>
    >>Frage: Wäre dies ein KO-Kriterium für einen LKW-Führerschein?
    >
    >Vermutlich ja. Bei der Untersuchung wird zwischen der Gruppe 1 (A, B, ...) und der Gruppe 2 (C, D, FzF, ...) unterschieden, die Untersuchung für Klasse C wird also nach mindestens(!) den gleichen Maßstäben durchgeführt, wie die Untersuchung damals für deinen Taxischein.
    >
    >
    >Unter diesen Umständen empfehle ich dir, alle Gutachten beizubringen bevor du in einer Fahrschule einen Ausbildungsvertrag abschließt.

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    VIELEN DANK FÜR DIE QUALIFIZIERTE ANTWORT!

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