Wir haben beim THW einen Unimog mit 7,5 to zGG und Tachographen. Meine Frage, darf ich den Unimog mit meinem alten 3er fahren oder nicht?
Thema
Re: LKW 7,5 to mit Klasse 3
Autor
Krischan
schrieb am Dienstag, 23. Juni 2009
Text
>Hallo > >Wir haben beim THW einen Unimog mit 7,5 to zGG und Tachographen. Meine Frage, darf ich den Unimog mit meinem alten 3er fahren oder nicht? > > Kurz und klar ja. Klasse 3 gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis einschließlich 7500kg.
>>Hallo >> >>Wir haben beim THW einen Unimog mit 7,5 to zGG und Tachographen. Meine Frage, darf ich den Unimog mit meinem alten 3er fahren oder nicht? >> >> >Kurz und klar ja. Klasse 3 gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis einschließlich 7500kg.
Danke für schnell Reaktion auf meine Frage. Woher kommt dann die Ausssage: "Mit dem 3er darf man einen LKW mit Fahrtenschreiber (Tachographen)nur bis max. 7,49 to zGG fahren"?
>Danke für schnell Reaktion auf meine Frage. Woher kommt dann die Ausssage: "Mit dem 3er darf man einen LKW mit Fahrtenschreiber (Tachographen)nur bis max. 7,49 to zGG fahren"?
Diese Aussage mit 7,49t kommt von Leuten die keine Ahnung haben, aber zu allem und jedem eine Meinung. Ich hab jetzt grad die alte StVZO nicht vorliegen, aber es war immer bis 7,5t. Und bis heißt nunmal kleinergleich. Es stimmt allerdings das viele Fahrzeuge auf 7,49t abgelastet wurden, allerdings hat das wenn mich nicht alles täuscht versicherungstechnische Gründe.
>>Danke für schnell Reaktion auf meine Frage. Woher kommt dann die Ausssage: "Mit dem 3er darf man einen LKW mit Fahrtenschreiber (Tachographen)nur bis max. 7,49 to zGG fahren"? > Das stammt tatsächlich aus uralten Zeiten. Als es nämlich das EG-Kontrollgerät noch nicht gab. Ein Fahrtenschreiber muss gem. StVZO in alle Kfz ab 7,5 t zGM eingebaut und benutzt werden - also bei 7,49 t noch nicht. Dennoch bauten und bauen immer noch die meisten Hersteller in alle Kfz Fahrtschreiber oder EG-Kontrollgeräte ein - ist einfacher, weil Standard. Die EG-Regelung bezieht sich auf gewerblich genutzte Kfz und schreibt für diese den Einbau und Benutzung ab 3,5 t zGM einschl. Anhänger vor. Und bitte nicht Fahrtschreiber und EG-Kontrollgerät verwechseln. Sind zwei Paar Schuhe. Schönen Abend noch