LKW-2.Wiederholungsprüfung

  • LKW-2.Wiederholungsprüfung
     LKWfreak
      schrieb am Donnerstag, 6. Mai 2010
    Hallo.Kurzer Lagebericht:
    Meine erste Wiederholungsprüfung (LKW-CE) hab ich nicht bestanden.Mir kam es eher vor,als ob ich nicht bestehen sollte-wie auch immer.....
    Dazu kurz etwas erzählt.Mache LKW-Führerschein übers A.Amt.
    Alles beim ersten Mal bestanden.Theorie C,CE - sowie Praxis C - dazu noch beschleunigte Grundquali - ADR-Schein.
    Soweit so gut....
    1.praktische Prüfung steht an:ich fahre fast 2 Wochen gar nicht,dann zum Schluss soll ich alles fahren was noch aussteht - 2 Tage vor Prüfung fängt man an Rückwärtsschieben usw. zu üben (CE) !!!
    Prüfung wird außerhalb , also nach Ende meiner Maßnahme vom A.Amt verlegt.Es scheitert am Rückwärtsschieben.Außerdem steht auf dem Protokoll der Prüfung ich hätte 2 mal eine rote Ampel nicht beachtet bzw. überfahren.Das stimmt definitiv so nicht.
    Zweite Prüfung bin ich auch durchgefallen.Zum Anfang der Prüfung läufts super,dann kommt es mir vor , als ob man etwas ,kurz vor ende der prüfung sucht.Und findet.....!!Man wirft mir vor, bei nem Blechpfeil in eine Kreuzung eingefahren zu sein.Es wird vom FL wegen nem Transporter gebremst,dazu kein Protokoll erstellt.Habe 3 Sekunden gewartet,dann eingefahren,sehe Transporter von links will bremsen um anzuhalten,da bremst FL mit mir gleichzeitig.Sagt "das wars"....
    Wie oft kann ich noch wiederholen.Gibts ne sperrfrist??DANKE
  • Thema
    Re: LKW-2.Wiederholungsprüfung
    Autor
      kampino
      schrieb am Freitag, 7. Mai 2010
    Text
    Wenn es so ist, wie Du sagst: und nur dann...bist Du in der falschen Fahrschule. Entschuldige mein Misstrauen, aber als Fahrlehrer weiss man, dass vieles nach der nicht bestandenen Prüfung gerne einmal verdreht wird. Deswegen immer der Zusatz wenns um Prüfungen geht.

    Jetzt zu Deiner Frage:

    Du kannst die Prüfung mehrfach wiederholen und hast jeweils eine Sperrfrist von 2 Wochen. Irgendwann macht sich ein Prüfer mal Gedanken über Deine geistige Eignung und vermerkt das auf seinem Zettel. Dann erhält die Führerscheinstelle einen Bericht und kann eine Überprüfung(MPU) anordnen. Aber ich denke das dauert noch ne Weile. Also ein paar Versuche hast Du noch.
    Das andere Problem ist, dass das Amt meistens nur für ein bis zwei Wiederholungsprüfungen zahlt. Also mach Dich da noch mal schlau, nicht dass Du den Rest der Ausbildung selbst zahlen sollst/musst.

    Jetzt würde mich aber noch interessieren, wie die Ausbildung abgelaufen ist. Wenn Du in der vorletzten Stunde mit dem Rückwärtsfahren begonnen hast, was habt Ihr bis dahin gemacht ? Also bei uns beginnt niemand mit den Sonderfahrten wenn die Grundfahraufgaben nicht funktionieren. Da scheint mir doch Einiges im Argen. Die erste Prüfung ist also zu recht als nicht bestanden gewertet worden. Hast Du in der Zweiten die GFA geschafft ?

    Gruß

    kampino

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  • Thema
    Re: Re: LKW-2.Wiederholungsprüfung
    Autor
      LkWfreak
      schrieb am Freitag, 7. Mai 2010
    Text
    >Wenn es so ist, wie Du sagst: und nur dann...bist Du in der falschen Fahrschule. Entschuldige mein Misstrauen, aber als Fahrlehrer weiss man, dass vieles nach der nicht bestandenen Prüfung gerne einmal verdreht wird. Deswegen immer der Zusatz wenns um Prüfungen geht.
    >
    >Jetzt zu Deiner Frage:
    >
    >Du kannst die Prüfung mehrfach wiederholen und hast jeweils eine Sperrfrist von 2 Wochen. Irgendwann macht sich ein Prüfer mal Gedanken über Deine geistige Eignung und vermerkt das auf seinem Zettel. Dann erhält die Führerscheinstelle einen Bericht und kann eine Überprüfung(MPU) anordnen. Aber ich denke das dauert noch ne Weile. Also ein paar Versuche hast Du noch.
    >Das andere Problem ist, dass das Amt meistens nur für ein bis zwei Wiederholungsprüfungen zahlt. Also mach Dich da noch mal schlau, nicht dass Du den Rest der Ausbildung selbst zahlen sollst/musst.
    >
    >Jetzt würde mich aber noch interessieren, wie die Ausbildung abgelaufen ist. Wenn Du in der vorletzten Stunde mit dem Rückwärtsfahren begonnen hast, was habt Ihr bis dahin gemacht ? Also bei uns beginnt niemand mit den Sonderfahrten wenn die Grundfahraufgaben nicht funktionieren. Da scheint mir doch Einiges im Argen. Die erste Prüfung ist also zu recht als nicht bestanden gewertet worden. Hast Du in der Zweiten die GFA geschafft ?
    >
    >Gruß
    >
    >kampino


    Danke für die Antwort.Also-ich habe wie gesagt,die Sonderfahrten wenige Tage vor Prüfung gemacht,dann 2 Tage vorher mit GFA begonnen!!!Völlig irrwitzig Termin der Prüfung ausserhalb der Lehrgangszeit-ohne Verlängerung oder soetwas !!!!

    Zweite Prüfung:GFA-alles gepasst.Heute hab ich das Protokoll von der Dekra bekommen-per Post.Steht drinn an erster Stelle hätte Rot nicht beachtet.Das stimmt nicht.Rot war,jedoch mit Blechpfeil.Also darf ich nach kurzem Halten einfahren,das kann man mir doch nicht vorwerfen....oder???Alles so zum lachen......die versuchen mich auflaufen zu lassen-wer auch immer.

    Was soll ich nur machen.Habe mir Führerschein C aushändigen lassen.Sowie Unterlagen.Was brauch ich zu einem Wechsel??

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  • Thema
    Re: Re: Re: LKW-2.Wiederholungsprüfung
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 7. Mai 2010
    Text
    >Was brauch ich zu einem Wechsel?

    Nichts. Da du schon Prüfungen gemacht hast, liegen deine Unterlagen komplett beim TÜV vor. Die neue Fahrschule wird dem TÜV mitteilen, dass du die Ausbildung bei ihr fortsetzt.

    Viele Grüße und viel Glück beim nächsten Anlauf
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: LKW-2.Wiederholungsprüfung
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 7. Mai 2010
    Text
    >Zweite Prüfung:GFA-alles gepasst.Heute hab ich das Protokoll von der Dekra bekommen-per Post.Steht drinn an erster Stelle hätte Rot nicht beachtet.Das stimmt nicht.Rot war,jedoch mit Blechpfeil.Also darf ich nach kurzem Halten einfahren,das kann man mir doch nicht vorwerfen....oder???

    Auch wenn das jetzt nicht mehr hilft: Doch, falsches Verhalten am Blechpfeil ist ein Rotlichtverstoß. Du musst nicht KURZ anhalten, sondern so lange, bis du abbiegen kannst, ohne jemand zu behindern oder zu gefährden.

    Oben schreibst du, dass von links ein Transporter gekommen wäre, du bist angefahren. Wenn der Transporter davon verunsichert wird und bremst oder auch nur vom Gas geht, ist das bereits eine Behinderung. Dass der FL dabei eingreift ist völlig in Ordnung. Schließlich weiß er nicht, ob du gleich wieder bremsen wirst!

    Wenn du die Lage nicht zuverlässig überblicken kannst, darfst du nicht fahren. Nicht vergessen: Es ist rot!

    >Alles so zum lachen......die versuchen mich auflaufen zu lassen-wer auch immer.

    Niemand will dir was böses. Warum auch?

    Ach ja: Das Verhalten der Fahrschule würde ich der ARGE melden. Es gibt meist mehr als genug Fahrschulen, die sich Leute von dort schicken lassen wollen. Wenn du an die richtigen Leute kommst und es vielleicht schon öfter Beschwerden gab, vergibt die ARGE diese Aufträge womöglich in Zukunft anders.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: LKW-2.Wiederholungsprüfung
    Autor
      LKWfreak
      schrieb am Freitag, 7. Mai 2010
    Text
    >>Zweite Prüfung:GFA-alles gepasst.Heute hab ich das Protokoll von der Dekra bekommen-per Post.Steht drinn an erster Stelle hätte Rot nicht beachtet.Das stimmt nicht.Rot war,jedoch mit Blechpfeil.Also darf ich nach kurzem Halten einfahren,das kann man mir doch nicht vorwerfen....oder???
    >
    >Auch wenn das jetzt nicht mehr hilft: Doch, falsches Verhalten am Blechpfeil ist ein Rotlichtverstoß. Du musst nicht KURZ anhalten, sondern so lange, bis du abbiegen kannst, ohne jemand zu behindern oder zu gefährden.
    >
    >Oben schreibst du, dass von links ein Transporter gekommen wäre, du bist angefahren. Wenn der Transporter davon verunsichert wird und bremst oder auch nur vom Gas geht, ist das bereits eine Behinderung. Dass der FL dabei eingreift ist völlig in Ordnung. Schließlich weiß er nicht, ob du gleich wieder bremsen wirst!
    >
    >Wenn du die Lage nicht zuverlässig überblicken kannst, darfst du nicht fahren. Nicht vergessen: Es ist rot!
    >
    >>Alles so zum lachen......die versuchen mich auflaufen zu lassen-wer auch immer.
    >
    >Niemand will dir was böses. Warum auch?
    >
    >Ach ja: Das Verhalten der Fahrschule würde ich der ARGE melden. Es gibt meist mehr als genug Fahrschulen, die sich Leute von dort schicken lassen wollen. Wenn du an die richtigen Leute kommst und es vielleicht schon öfter Beschwerden gab, vergibt die ARGE diese Aufträge womöglich in Zukunft anders.


    das hilft mir auch nicht weiter.....also lass ich das!!!
    Brauch ich nicht irgendwelche Nachweise???
    Das Protokoll wurde später geschrieben-muss ich da nicht unterschreiben usw.???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: LKW-2.Wiederholungsprüfung
    Autor
      LKWfreak
      schrieb am Sonntag, 9. Mai 2010
    Text
    >>>Zweite Prüfung:GFA-alles gepasst.Heute hab ich das Protokoll von der Dekra bekommen-per Post.Steht drinn an erster Stelle hätte Rot nicht beachtet.Das stimmt nicht.Rot war,jedoch mit Blechpfeil.Also darf ich nach kurzem Halten einfahren,das kann man mir doch nicht vorwerfen....oder???
    >>
    >>Auch wenn das jetzt nicht mehr hilft: Doch, falsches Verhalten am Blechpfeil ist ein Rotlichtverstoß. Du musst nicht KURZ anhalten, sondern so lange, bis du abbiegen kannst, ohne jemand zu behindern oder zu gefährden.
    >>
    >>Oben schreibst du, dass von links ein Transporter gekommen wäre, du bist angefahren. Wenn der Transporter davon verunsichert wird und bremst oder auch nur vom Gas geht, ist das bereits eine Behinderung. Dass der FL dabei eingreift ist völlig in Ordnung. Schließlich weiß er nicht, ob du gleich wieder bremsen wirst!
    >>
    >>Wenn du die Lage nicht zuverlässig überblicken kannst, darfst du nicht fahren. Nicht vergessen: Es ist rot!
    >>
    >>>Alles so zum lachen......die versuchen mich auflaufen zu lassen-wer auch immer.
    >>
    >>Niemand will dir was böses. Warum auch?
    >>
    >>Ach ja: Das Verhalten der Fahrschule würde ich der ARGE melden. Es gibt meist mehr als genug Fahrschulen, die sich Leute von dort schicken lassen wollen. Wenn du an die richtigen Leute kommst und es vielleicht schon öfter Beschwerden gab, vergibt die ARGE diese Aufträge womöglich in Zukunft anders.
    >
    >
    >das hilft mir auch nicht weiter.....also lass ich das!!!
    >Brauch ich nicht irgendwelche Nachweise???
    >Das Protokoll wurde später geschrieben-muss ich da nicht unterschreiben usw.???


    noch ne Frage......Was kann ich mit C fahren?? bis insgesamt 7,5 t o.12 t.??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: LKW-2.Wiederholungsprüfung
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Sonntag, 9. Mai 2010
    Text




    >
    >noch ne Frage......Was kann ich mit C fahren?? bis insgesamt 7,5 t o.12 t.??


    ich glaube es nicht. du bist aber sicher das du den führerschein klasse c hast?
    wenn deine kenntnisse so sind, ist es klar das immer n.b. auf dem protokoll steht.

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