Kündingung

  • Kündingung
     kaska
      schrieb am Donnerstag, 6. Dezember 2007
    hi,
    wenn jemand von der FS sich kündigt ,was zahlt man denn. ich hab theorie nicht geschafft und hab noch nicht PP gemacht.es ist schon jetzt über ein jahr her und mir wurde mitgeteilt, dass mein antrag abgelaufen ist. wenn ich nochmal TP machen will ,muss ich nochmal grundgebühr und tüv gebuhr alles zahlen.aber wenn ich nicht es will, und einfach kündigen will was für ein geld will denn meine FS abzocken.das verstehe ich nicht.hat jemand erfahrung?
  • Thema
    Re: Kündingung
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 6. Dezember 2007
    Text
    >hi,
    >wenn jemand von der FS sich kündigt ,was zahlt man denn. ich hab theorie nicht geschafft und hab noch nicht PP gemacht.es ist schon jetzt über ein jahr her und mir wurde mitgeteilt, dass mein antrag abgelaufen ist. wenn ich nochmal TP machen will ,muss ich nochmal grundgebühr und tüv gebuhr alles zahlen.aber wenn ich nicht es will, und einfach kündigen will was für ein geld will denn meine FS abzocken.das verstehe ich nicht.hat jemand erfahrung?

    ...................................
    Dann dir nochmalzum Verständnis. Obwohl schon alles auf dem Vertrag steht, den du unterschrieben hast bzw in der FS aushängt:

    Du hast mit der Fahrschule einen zeitlich befristeten Ausbildungsvertrag abgeschlossen, der eine Laufzeit von einem Jahr hat.
    Während dieser Zeit ist der FL bemüht dir alles zu vermitteln, was du für eine erfolgreiche Prüfung benötigst.
    Er bietet dir für die Anmeldegebühr quasi eine Jahreskarte zum Besuch des Unterrichtes (bis zur Prüfung) und die Hilfe bei der Verwaltung deiner Prüfungsunterlagen an.

    Scheinbar hast du entweder sein Angebot zu selten genutzt, oder warst selbst nicht motiviert genug um dich mit dem Stoff auseinanderzusetzen. Sonst ist es nur schwer vorzustellen, dass ein Jahr Vorbereitung nicht ausreicht.

    Folglich: Der Vertrag ist abgelaufen.
    Du kannst jetzt entweder einen neuen schließen, oder die Sache im Sande verlaufen lassen.
    Dein Geld ist dafür auf jeden Fall weg. Selbst schuld.

    Ein anderes Thema sind die Prüfungsgebühren-Gebühren:
    Die werden sowohl von der Fs, als auch vom TÜV pro Versuch berechnet.
    Bist du bei der TP durchgefallen, ist eine Berechnung von beiden Stellen möglich.
    Wenn du beim Losziehen ne Niete erwischst, kriegste auch kein Geld zurück.
    Wenn du also bislang nur für die vergeigte PP Prüfungsgebühren gezahlt hast, dann ist auch das richtig.

    Dann haben wir noch den Antrag ans Amt:
    Auch hier räumt man dir eine Frist von einem Jahr bis zum Bestehen der TP ein. Hast du die bis dahin gepackt, verlängert sich die Gültigkeit um ein neues Jahr.
    Wenn nicht, dann ich der Antrag dahin.
    Das heißt: Du musst auch den neu beantragen und natürlich auch dafür die anfallenden Gebühren zahlen.

    Du merkst, deine Trödelei war ganz schön kostspielig.

    Es ist sicher von Vorteil, wenn du nochmal bei der Fahrschule reinschaust und ein persönliches Gespräch hast. Denn selbst wenn du zur Zeit nicht weiter machen möchtest (oder kannst), dann kannst du dort wenigstens um eine Bescheinigung für den Besuch der Theoriestunden bitten - die hat nämlich eine Gültigkeit von 2 Jahren.
    Vielleicht lässt sich auf der Basis (weil du den Unterricht ja nicht mehr zwingend besuchen musst) noch ein Nachlass bei der neuen Grundgebühr herausholen.
    Ob das aber ratsam für dich ist, das musst du selbst entscheiden.

    Ich hoffe, deine Frage ist damit geklärt.
    Wenn nicht, dann hake einfach noch mal nach.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Kündingung
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 6. Dezember 2007
    Text
    Hallo,

    wenn in deinem Ausbildungsvertrag steht, dass du nach 1 Jahr noch einmal die Grundgebühr zahlen musst, dann ist das rechtlich völlig in Ordnung und keine Abzocke deiner Fahrschule. Du hast selbstverständlich die Möglichkeit, statt dessen einen neuen Vertrag bei einer anderen Fahrschule abzuschließen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten


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