Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen LSM

  • Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen LSM
     SK_2
      schrieb am Donnerstag, 19. Januar 2012
    Hallo!

    Ich habe bereits in den Jahren 2005 + 2007 meinen Führerschein Klasse M und B gemacht.
    Damals hatte ich vom DRK 2 Bescheinigungen über den Besuch des Kurses "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" erhalten und dann zu jedem Führerscheinantrag beigelegt.

    Nun steht der A-Führerschein an und ich habe keine Bescheinigung mehr. Muss ich diesen Kurs noch einmal besuchen? Weil ich der Meinung bin, die Bescheinigungen liegen auf der Führerscheinstelle vor, sonst hätte ich ja keinen Führerschein bekommen.

    MfG SK
  • Thema
    Re: Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen LSM
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 19. Januar 2012
    Text
    Grundsätzlich finde ich es schon etwas seltsam, dass du für Klasse B im Jahr 2007 eine zweite Bescheinigung vorlegen musstest. Der Vorbesitz der Klasse M reicht eigentlich als Nachweis, dass du den Kurs absolviert hast. Das gilt entsprechend auch jetzt für Klasse A. Aus NRW sind hier etwas seltsame Praktiken bekannt, in allen anderen Bundesländern sollte das problemlos funktionieren.

    Sollte von dir wider Erwarten doch ein Nachweis über den Kurs gefordert werden, würde ich zunächst einmal beim DRK nachfragen, ob man dort noch Unterlagen über deine Kursteilnahme hat und dir eine neue Bescheinigung ausstellen kann. Andernfalls wirst du den Kurs wohl oder übel noch einmal besuchen müssen. Dass es ohnehin sinnvoll ist, hier gelegentlich die Kenntnisse aufzufrischen, ist dir sicher auch klar. Vielleicht denkst du diesmal auch daran, dass du nur eine Kopie der Bescheinigung abgibst.


    >Weil ich der Meinung bin, die Bescheinigungen liegen auf der Führerscheinstelle vor, sonst hätte ich ja keinen Führerschein bekommen.

    Die Unterlagen aus dem Antrag werden nach einiger Zeit vernichtet. Ich würde nicht davon ausgehen, dass hier nach 5 Jahren noch etwas vorliegt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen LSM
    Autor
      Manne
      schrieb am Donnerstag, 19. Januar 2012
    Text

    >
    >Die Unterlagen aus dem Antrag werden nach einiger Zeit vernichtet. Ich würde nicht davon ausgehen, dass hier nach 5 Jahren noch etwas vorliegt.
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - --

    ??????????????????????????????
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    Das kann ich mir nicht vorstellen.
    Bei uns gibt es zwei unterschiedliche Verfahrensweisen.
    In der Stadt muß man der Führerscheinstelle das Original vorlegen.
    Darauf wird ein Vermerk gemacht mit Datum und abgestempelt und der FS bekommt es wieder mit nach Hause und sollte es gut aufheben (was natürlich nicht klappt).
    Im Landratsamt haben sie noch die alten Tüten als Führerscheinantrag.
    Da hinein wird das Original der LSM gelegt und aufbewahrt.
    Und auch nicht wieder entnommen.
    Und auch nicht vernichtet.

    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen LSM
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 19. Januar 2012
    Text
    Es gibt drei wesentliche Gründe, warum die Unterlagen in der Regel nicht aufbewahrt werden:
    1. Archivierung kostet Geld. Die Vernichtung kostet zwar auch Geld, aber eben nur einmalig.
    2. Im Archiv herrscht chronisch Platzmangel, zumindest habe ich das noch nie anders erlebt.
    3. Die Aufbewahrung von Unterlagen über die Erteilung ist ein Verstoß gegen den Datenschutz, sobald das Erteilungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

    Das ist natürlich keine Garantie, dass das in allen Behörden in ganz Deutschland auch genau so läuft. Mir ist aber bis jetzt noch keine Behörde begegnet, die ohne eigenen Nutzen freiwillig irgendwelche Dokumente einlagert.

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