Kreisverkehr - Kein 'Vorfahrt gewähren' aber ...

  • Kreisverkehr - Kein "Vorfahrt gewähren" aber "Kreisverkehr"
     Daniel92
      schrieb am Montag, 28. September 2009
    In der StVO steht dass bei einem Kreisverkehr mit der Schilderkombination "Vorfahrt gewähren" über einem "Kreisverkehr"-Schild die Fahrzeuge im Kreisel vorfahrt haben. Wenn garkein Schild angebracht ist, gilt Rechts-vor-Links. So weit so gut.
    Aber wie ist es, wenn das "Vorfahrt gewähren"-Schild fehlt, das "Kreisverkehr"-Schild jedoch vorhanden ist? Wer hat dann Vorfahrt?
    Ich fahre seit nunmehr über einem Jahr fast täglich durch den selben Kreisel, bei dem lediglich das "Kreisverkehr"-Schild steht und lasse grundsätzlich den Verkehr im Kreisel zuerst fahren (das macht auch jeder andere dort so), aber ist das überhaupt richtig ohne "Vorfahrt gewähren"-Schild?
  • Thema
    Re: Kreisverkehr - Kein
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 28. September 2009
    Text
    Gute Frage,

    da hat mal wieder einer beim Schilderaufstellen bzw dessen Vorgesetzter getorft.

    Ich würde, da Zeichen 215 Kreisverkehr dasteht, es genauso machen.

    Aber: tue dir und den anderen Fahrern nen großen Gefallen:

    Schreib oder ruf die zuständige Verkehrsbehörde an und mach die drauf aufmerksam.

    Wenns mal kracht, muss nämlich sonst ein richter mal wieder ein salomonisches Urteil fällen .....

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Kreisverkehr - Kein
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 28. September 2009
    Text
    Zunächst möchte ich mich Wolfe voll anschließen: Die Situation ist nicht ungefährlich, da die meisten Fahrer die Vorrangsituation nicht richtig einschätzen.

    Sollte man deinem Anliegen nicht nachkommen (wollen), könntest du auf die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) zu Zeichen 215 Kreisverkehr, Rn. 3 verweisen:

    "Die Zeichen 205 und 215 sind an allen einmündenden Straßen anzuordnen. Ist eine abweichende Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen für den Kreisverkehr erforderlich, ist Zeichen 209 (Rechts) anzuordnen."

    Man beachte, dass eine abweichende Regelung (z.B. STOP statt Vorfahrt gewähren) wenn überhaupt dann nur durch Beschilderung ("Verkehrszeichen") erlaubt ist.

    Zum tatsächlichen Vorrang:

    >Aber wie ist es, wenn das "Vorfahrt gewähren"-Schild fehlt, das "Kreisverkehr"-Schild jedoch vorhanden ist? Wer hat dann Vorfahrt?

    Rechts vor links, also der einmündende Verkehr. Außerdem muss beim Einfahren UND beim Ausfahren geblinkt werden. Die übrigen Regeln bleiben bestehen, also nur nach rechts fahren, Mittelinsel nur wenn wegen Fahrzeugabmessungen nötig überfahren und Halteverbot.

    >Ich fahre seit nunmehr über einem Jahr fast täglich durch den selben Kreisel, bei dem lediglich das "Kreisverkehr"-Schild steht und lasse grundsätzlich den Verkehr im Kreisel zuerst fahren (das macht auch jeder andere dort so)

    So würde ich es auch machen, da mir geschätzte 98% Prozent der anderen Fahrer sonst die Vorfahrt nehmen. Es ist trotzdem falsch.

    Welche Schilder stehen eigentlich an den anderen Zufahrten?

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  • Thema
    Re: Re: Kreisverkehr - Kein
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 28. September 2009
    Text
    Hab mal ein wenig im Netz gesucht.

    Da widersprechen sich viele experten selber.

    Es gibt auch Aussagen, dass auch dann trotzdem wie in einem ECHTEN KREISVERKEHR zu verfahren ist wegen Sicherheitsgedanken.

    Nur wenn keine Schilder stehen, also auch kein Zeichen 215 (Kreisverkehr)dann gilt definitiv rechts vor links und blinken beim Ein- und Ausfahren wie früher.

    Ich würd mich da ganz schnell an die Behörde wenden

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Kreisverkehr - Kein
    Autor
      froschne
      schrieb am Dienstag, 29. September 2009
    Text
    also in meinen theorieunterlagen steht GANZ KLAR UND DEUTLICH geschrieben das ein Kreisverkehr keine sonderstellung darstellt, kann mich sogar noch an den satz errinnern der so lautete: kreisverkehre sind eine beliebte möglichkeit kleine und mittelgroße "kreuzungen" zu überbrücken (oder so) da sie auch keine sonderrechte im vorfahrtssystem einnehmen"! das heißt wen kein lichzeichen kein beamter oder keine schilder angebracht sind muss der sich im Kreisbefindende Vorfahrt gewähren!!!! aber an deiner stelle würde ich dennoch vorsichtig sein da diese Kreisverkehre ausserst selten sind und viele achten nicht mehr auf verkehrsschilder oder wissen garnicht was gilt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Kreisverkehr - Kein
    Autor
      melody112
      schrieb am Mittwoch, 30. September 2009
    Text
    >Hab mal ein wenig im Netz gesucht.
    >
    >Da widersprechen sich viele experten selber.
    >
    >Es gibt auch Aussagen, dass auch dann trotzdem wie in einem ECHTEN KREISVERKEHR zu verfahren ist wegen Sicherheitsgedanken.
    >
    >Nur wenn keine Schilder stehen, also auch kein Zeichen 215 (Kreisverkehr)dann gilt definitiv rechts vor links und blinken beim Ein- und Ausfahren wie früher.
    >
    >Ich würd mich da ganz schnell an die Behörde wenden
    >
    >Wolfe

    Hallo Wolfe,
    Blinken beim ein-und rausfahren?
    Also ich hab es so gelernt das man nur beim rausfahren blinkt!
    Aber Kreisverkehre ohne Vorfahrtregelnde Schilder sind ja äußerst selten von daher wird es wohl so sein das man ohne Vorfahrtschilder beim einfahren blinken muss?
    Gruß Anja

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Kreisverkehr - Kein
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 30. September 2009
    Text
    >Hallo Wolfe,
    >Blinken beim ein-und rausfahren?
    >Also ich hab es so gelernt das man nur beim rausfahren blinkt!

    Die Aussage kam von mir. Sowohl das Einfahren als auch das Ausfahren sind Abbiegevorgänge. Daher ist grundsätzlich zu blinken (und was sonst noch beim Abbiegen zu tun ist). Wenn aber an der Einmündung die beiden Zeichen "Kreisverkehr" und "Vorfahrt gewähren" stehen, darf beim Einfahren nicht geblinkt werden. Nachzulesen in §8 Abs. 1a StVO.

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  • Thema
    Re: Kreisverkehr - Kein
    Autor
      Krischan
      schrieb am Dienstag, 29. September 2009
    Text
    Doofe Situation, ich würde es genauso machen wie du. Die meisten Leute wissen einfach nicht, wie sie sich in diesem seltenen Fall zu verhalten haben und machen es dann wie immer. Wenn du also auf deine Vorfahrt vertraust, dann hast du wohl leider bald ein kaputtes Auto und wenn du Pech hast auch noch Verletzungen.

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