Kreisverkehr - Kein "Vorfahrt gewähren" aber "Kreisverkehr"
In der StVO steht dass bei einem Kreisverkehr mit der Schilderkombination "Vorfahrt gewähren" über einem "Kreisverkehr"-Schild die Fahrzeuge im Kreisel vorfahrt haben. Wenn garkein Schild angebracht ist, gilt Rechts-vor-Links. So weit so gut.
Aber wie ist es, wenn das "Vorfahrt gewähren"-Schild fehlt, das "Kreisverkehr"-Schild jedoch vorhanden ist? Wer hat dann Vorfahrt?
Ich fahre seit nunmehr über einem Jahr fast täglich durch den selben Kreisel, bei dem lediglich das "Kreisverkehr"-Schild steht und lasse grundsätzlich den Verkehr im Kreisel zuerst fahren (das macht auch jeder andere dort so), aber ist das überhaupt richtig ohne "Vorfahrt gewähren"-Schild?