Kreisverkehr-Vorfahrt

  • Kreisverkehr-Vorfahrt
     Carlos123
      schrieb am Donnerstag, 14. Oktober 2010
    Hallo,
    ich habe eine Frage, die mir so keiner richtig beantworten konnte..
    und zwar gibt es bei uns in der kleinstadt vor den kreisverkehren immer noch kleine inseln vor dem kreisverkehr..
    für die fußgänger und radfahrer, da der radweg außerhalb verläuft..
    vor dieser überquerung stehen für die radfahrer/fußgänger "vorfahrt gewähren" schilder da.. für die autos jedoch nichts besonderes..
    wenn jetzt jemand über diese straße möchte, muss ich dann anhalten?
    ist schließlich kein zebrastreifen..
    lg
  • Thema
    Re: Kreisverkehr-Vorfahrt
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 14. Oktober 2010
    Text
    >und zwar gibt es bei uns in der kleinstadt vor den kreisverkehren immer noch kleine inseln vor dem kreisverkehr..

    In der Fahrbahnmitte, nehme ich an?


    >für die fußgänger und radfahrer, da der radweg außerhalb verläuft..

    Bis hier (also ohne die zusätzlichen Schilder) sieht es so aus: Beim Einfahren in den Kreisverkehr hast du Vorrang, beim Ausfahren Fußgänger und Radfahrer.


    >vor dieser überquerung stehen für die radfahrer/fußgänger "vorfahrt gewähren" schilder da.. für die autos jedoch nichts besonderes..
    >wenn jetzt jemand über diese straße möchte, muss ich dann anhalten?

    Das kommt darauf an :)

    Für Fußgänger hat dieses Schild keine Wirkung - die fahren schließlich nicht und können so keine Vorfahrt sondern höchstens Vorrang haben. Radfahrer sind jetzt in beiden Hälften der Straße wartepflichtig.

    Allerdings scheint mir die Situation zumindest etwas verwirrend, vielleicht sogar unübersichtlich zu sein. Erhöhte Aufmerksamkeit ist daher angebracht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Kreisverkehr-Vorfahrt
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Donnerstag, 14. Oktober 2010
    Text

    >wenn jetzt jemand über diese straße möchte, muss ich dann anhalten?
    >ist schließlich kein zebrastreifen..
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Ja. Wenn Du den Kreisverkehr verläßt, ist das ein Abbiegevorgang.
    Und beim Abbiegen haben alle Radfahrer und Fußgänger Vorrang, die die Straße überqueren wollen in die Du erst einbiegen willst.
    Das ist eine Abbiegeregel - keine Vorfahrtsregel.
    Soviel für Dich.
    Was Du nicht wissen kannst bzw. mußt, ist: es gibt außer der StVO noch eine Verwaltungsvorschrift (die keiner kennt) und dann gibt es noch eine Durchführungsbestimmung zur Verwaltungsvorschrift (die schon mal gar keiner kennt). Außer Fahrlehrer natürlich.
    Und da steht dann, dass wenn der Radweg oder Fußweg mehr als 4-5m von der Kreisfahrbahn entfernt ist (also Grünstreifen dazwischen) gehört der Radweg bzw. Fußweg nicht mehr zum Kreisverkehr. Deshalb ein Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" (allerdings in etwas verkleinerter Form) für die Radfahrer und die Fußgänger haben auch nicht mehr Vorrang. Aber die wissen das nicht!!! Übrigens, auch Prüfer müssen nicht unbedingt die Durchführungsverordnung zur Verwaltungsvorschrift der StVO kennen !
    Nocheinmal: Du bist auf der sicheren Seite, wenn Du beim Ausfahren aus dem Kreis die Abbiegeregel anwendest und Fußgänger und Radfahrer durchläßt.
    Beim Einfahren in den Kreis spielt das keine Rolle.
    Wie immer - § 1 ist der Wichtigste.
    Gruß Manfred

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