Kreisverkehr

  • Kreisverkehr
     reaper
      schrieb am Freitag, 11. Januar 2008
    Hallo,

    ich hatte vor kurzem folgende Situation in der ich mir nicht sicher was nun richtig ist. Auf einer Straße wird die Geschwindigkteit erst von 100 auf 70 und dan auf 50 begrenzt. Kurz darauf kommt dan ein Kreisverkehr und nun in dieser Situation weis ich nicht, wenn man gerade aus fährt, ob das Streckenverbot weiter besteht oder nicht. Oder kann man einen Kreisverkehr mit einer Kreuzung gleich setzen, folgt man der Straße weiterhin besteht das Verbot und biegt man ab wird es aufgehoben. Was mich an der Stelle verwirrt hat war, sollte das Streckenverbot weiter bestehen, müsste es für alle aus den den anderen Richtungen noch einmal wiederholt werden ,da die es ja nicht wissen können, dass 50 gilt. Ich hoffe mir kann jetzt jemand mal kurz auf die Sprünge helfen, was nun richtig ist.

    Mfg
    Daniel
  • Thema
    Re: Kreisverkehr
    Autor
      Thommy
      schrieb am Freitag, 11. Januar 2008
    Text
    Nein das Verbot besteht nach dem Kreisverkehr nicht mehr. In dieser Situation hat sich der Geschwindigkeitstrichter auf den Kreisverkehr bezogen.

    Gruß
    Thomas

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