Kreis und kreisfreie Stadt ein gemeinsamer Prüfbezirk?

  • Kreis und kreisfreie Stadt ein gemeinsamer Prüfbezirk?
     Eieruhr
      schrieb am Freitag, 24. März 2023
    Guten Tag,

    ich wohne im Kreis Offenbach. Offenbach selbst ist eine kreisfreie Stadt.
    Ich wollte mich informieren, ob Stadt OF auch Teil der praktischen Fahrprüfung sein könnte, wenn ich im Kreis OF den Führerschein mache.
    Der Hintergrund ist, dass es in OF eine größere Auswahl an Fahrschulen gibt, dort aber auch die praktische Prüfung schwieriger wäre.

    Leider habe ich von 2 Fahrschulen unterschiedliche Aussagen erhalten (beide mit Filialen in OF und Kreis OF).
    Die erste Fahrschule meinte, es gehöre beides zusammen. Ich könnte mir als Fahrschüler also aussuchen, ob ich die Filiale Kreis OF oder OF besuche und der Fahrprüfer könne auch beliebig beide Orte anfahren.
    In der zweiten Fahrschule sagte man mir, ich könnte mich nur im Kreis OF anmelden, da ich in OF weder arbeite/studiere. In der Prüfungsfahrt könne es aber durchaus nach OF gehen, der Prüfer könne überall mit mir hinfahren.

    Gibt es eine Pauschalaussage, was korrekt ist? Kann man irgendwo sehen, wo das abgegrenzte Prüfgebiet liegt? (Falls es das gibt).

    Vielen Dank!
  • Thema
    Re: Kreis und kreisfreie Stadt ein gemeinsamer Prüfbezirk?
    Autor
      Dean
      schrieb am Freitag, 24. März 2023
    Text
    >Guten Tag,
    >
    >ich wohne im Kreis Offenbach. Offenbach selbst ist eine kreisfreie Stadt.
    >Ich wollte mich informieren, ob Stadt OF auch Teil der praktischen Fahrprüfung sein könnte, wenn ich im Kreis OF den Führerschein mache.
    >Der Hintergrund ist, dass es in OF eine größere Auswahl an Fahrschulen gibt, dort aber auch die praktische Prüfung schwieriger wäre.
    >
    >Leider habe ich von 2 Fahrschulen unterschiedliche Aussagen erhalten (beide mit Filialen in OF und Kreis OF).
    >Die erste Fahrschule meinte, es gehöre beides zusammen. Ich könnte mir als Fahrschüler also aussuchen, ob ich die Filiale Kreis OF oder OF besuche und der Fahrprüfer könne auch beliebig beide Orte anfahren.
    >In der zweiten Fahrschule sagte man mir, ich könnte mich nur im Kreis OF anmelden, da ich in OF weder arbeite/studiere. In der Prüfungsfahrt könne es aber durchaus nach OF gehen, der Prüfer könne überall mit mir hinfahren.
    >
    >Gibt es eine Pauschalaussage, was korrekt ist? Kann man irgendwo sehen, wo das abgegrenzte Prüfgebiet liegt? (Falls es das gibt).
    >
    >Vielen Dank!

    Beide Fahrschulen haben Recht.
    Den Antrag kannst du nur in deinem Heimatort stellen und nur bei/für einer Fahrschule in deiner Stadt.
    Die Prüfungsstrecke kann OF und/oder Kreis OF sein.
    Wo du den Unterricht besuchst ist egal.

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