Kosten zu einem Rollerführerschein

  • Kosten zu einem Rollerführerschein
     bÄd
      schrieb am Samstag, 18. März 2006
    Hi leude...

    wollte mal fragen...bin etzt 15 jahre alt und will meinen rollerschein machen! ich kenn mich da aber so gut wie nicht aus, jetzt wollt ich fragen, welchen führerschein ich für einen 50ccm roller machen muss, da ich den von meine dad haben könnte! und auf welche kosten das ungefair kommt?

    Außerdem würde ich gern wissen, ob ich roller-theorie machen kann und die gleichzeitig als theorie für mein auto verwenden kann, weil es dann einfach billiger kommt...

    würde mich über jede antwort freun

    mfg bÄd
  • Thema
    Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Samstag, 18. März 2006
    Text
    Hallo,

    mit 15 kannst du nur die Mofa-Prüfbescheinigung (50 ccm, 25 km/h) machen. Diese kostet ca. 100-150 Euro. Mit 16 kannst du dann den Führerschein Klasse M (50 ccm, 45 km/h) machen. Dafür musst du mit 500-1000 Euro rechnen. Den Theorieunterricht musst du für jede Führerscheinklasse neu machen. Allerdings sind bei der Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins nur 6 statt 12 Lektionen Grundstoff erforderlich.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      bÄd
      schrieb am Samstag, 18. März 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >mit 15 kannst du nur die Mofa-Prüfbescheinigung (50 ccm, 25 km/h) machen. Diese kostet ca. 100-150 Euro. Mit 16 kannst du dann den Führerschein Klasse M (50 ccm, 45 km/h) machen. Dafür musst du mit 500-1000 Euro rechnen. Den Theorieunterricht musst du für jede Führerscheinklasse neu machen. Allerdings sind bei der Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins nur 6 statt 12 Lektionen Grundstoff erforderlich.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    kann ich mit 15 schon klasse m machen, obwohl ich dann erst mit 16 fahr?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      MichiB0y
      schrieb am Sonntag, 13. Mai 2007
    Text
    Wenn ich einen Mofa führerschein Mache heißt das das ich NUR Mofas fahren darf oder auch auf 25 kmh gedrosselte Roller oder ist das das selbe?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 13. Mai 2007
    Text
    >Wenn ich einen Mofa führerschein Mache heißt das das ich NUR Mofas fahren darf oder auch auf 25 kmh gedrosselte Roller oder ist das das selbe?
    -------------------------

    Ein Mofa ist ein einsitziges Fahrzeug. Ein Klasse M Roller ist in der Regel darauf ausgelegt auch mit Sozius fahren zu könnn.
    Wenn du also einen auf 25 km/h gedrosselten M-Roller fahren möchtest, muss du die Fußrasten entfernen und die Sitzbank durch spez. Zubehör verkürzen.
    Jetzt hoffe ich auf die Spezialisten, die sagen können ob du dieses Änderung auch bescheinigen lassen musst......

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Dolomiti
      schrieb am Dienstag, 29. April 2008
    Text
    Wenn du 25 machst dann darfst du auch mit einem gedrosseltem roller fahren du musst kein mofa fahren nur weil den mofa gemacht hast.....

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Mennix
      schrieb am Freitag, 4. Dezember 2009
    Text
    >>Wenn ich einen Mofa führerschein Mache heißt das das ich NUR Mofas fahren darf oder auch auf 25 kmh gedrosselte Roller oder ist das das selbe?
    >-------------------------
    >
    >Ein Mofa ist ein einsitziges Fahrzeug. Ein Klasse M Roller ist in der Regel darauf ausgelegt auch mit Sozius fahren zu könnn.
    >Wenn du also einen auf 25 km/h gedrosselten M-Roller fahren möchtest, muss du die Fußrasten entfernen und die Sitzbank durch spez. Zubehör verkürzen.
    >Jetzt hoffe ich auf die Spezialisten, die sagen können ob du dieses Änderung auch bescheinigen lassen musst......

    Ich habe auch einen Gedrosselten Roller , und mußte nichts daran Ändern.
    konnte die Raster und Bank so lasen wie sie ist .

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      DAANii3L
      schrieb am Samstag, 10. Juli 2010
    Text
    >>Wenn ich einen Mofa führerschein Mache heißt das das ich NUR Mofas fahren darf oder auch auf 25 kmh gedrosselte Roller oder ist das das selbe?
    >-------------------------
    >
    >Ein Mofa ist ein einsitziges Fahrzeug. Ein Klasse M Roller ist in der Regel darauf ausgelegt auch mit Sozius fahren zu könnn.
    >Wenn du also einen auf 25 km/h gedrosselten M-Roller fahren möchtest, muss du die Fußrasten entfernen und die Sitzbank durch spez. Zubehör verkürzen.
    >Jetzt hoffe ich auf die Spezialisten, die sagen können ob du dieses Änderung auch bescheinigen lassen musst......


    Nein muss man nicht, man muss nur wie du schon sagtest verkürzen lassen oder eine andere lösung finden. Ein kumpel hat in eine bauchtasche stiropor getan und sie hinten befestigt und das geht durch also wäre dies auch eine lösung^^

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  • Thema
    Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Sonntag, 13. Mai 2007
    Text
    Du kannst aber schon mit 15 anfangen den FS zu machen.
    Theorieprüfung max. 3 Monate vor dem Geburtstag.
    Praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem Geburtstag.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      angel-jasi
      schrieb am Donnerstag, 16. August 2007
    Text
    Was ist FS?? naja ....ich kann doch dann wenn ich dann 15 geworden bin dann roller fahren oder?? ich hoffs^^ ..... wie viel würde der führerschein dann kosten?? grüße jasmin

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      *reni*
      schrieb am Donnerstag, 16. August 2007
    Text
    FS=führerschein?! ;-)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Donnerstag, 16. August 2007
    Text
    >Was ist FS?? naja ....ich kann doch dann wenn ich dann 15 geworden bin dann roller fahren oder?? ich hoffs^^ ..... wie viel würde der führerschein dann kosten?? grüße jasmin


    roller kannste erst mit 16 fahren, wenn mit 15 musste wie erwähnt fußrasten entfernen, das ding drosseln und die sitzbank abschneiden :).

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      AnGeL-JaSi
      schrieb am Freitag, 17. August 2007
    Text
    Aber was bringt des dann qwenn ma die Sitzbank abschneiden muss drosseln is kla aber die stzbank abschneiden des hat en freund von mir glaub auch net gemacht......mit 15 darf man aber auch schon roller fahren weil freunde von mir fahren auch schon mit 15 roller......

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      S235JR
      schrieb am Freitag, 17. August 2007
    Text
    >Aber was bringt des dann qwenn ma die Sitzbank abschneiden muss drosseln is kla aber die stzbank abschneiden des hat en freund von mir glaub auch net gemacht......mit 15 darf man aber auch schon roller fahren weil freunde von mir fahren auch schon mit 15 roller......


    Weil du mit ner Mofabescheinigung halt nur alleine fahren darfst deswegen.....
    Ja man darf mit 15 Roller fahren aber die müssen halt gedrosselt sein

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      ♦Aprillia_Racer♦
      schrieb am Donnerstag, 26. März 2009
    Text
    >Aber was bringt des dann qwenn ma die Sitzbank abschneiden muss drosseln is kla aber die stzbank abschneiden des hat en freund von mir glaub auch net gemacht......mit 15 darf man aber auch schon roller fahren weil freunde von mir fahren auch schon mit 15 roller......





    Man muss die sitzbank nicht absägen man darf halt einfach nur nich zu zweit fahren ..........

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Sitzbank&co.
      schrieb am Donnerstag, 27. Mai 2010
    Text
    >>Aber was bringt des dann qwenn ma die Sitzbank abschneiden muss drosseln is kla aber die stzbank abschneiden des hat en freund von mir glaub auch net gemacht......mit 15 darf man aber auch schon roller fahren weil freunde von mir fahren auch schon mit 15 roller......
    >ich fahr jetzt seit zwei monaten eine 50 vespa, mit prüfbescheinigung.
    ich musste sie nur drosseln lassen und darf nicht zu zweit fahren, aber die vespa musste ich nicht verändern.
    >
    >
    >
    >
    >Man muss die sitzbank nicht absägen man darf halt einfach nur nich zu zweit fahren ..........

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      sitzbank abschneiden?!?
      schrieb am Mittwoch, 24. Juni 2009
    Text
    >Aber was bringt des dann qwenn ma die Sitzbank abschneiden muss drosseln is kla aber die stzbank abschneiden des hat en freund von mir glaub auch net gemacht......mit 15 darf man aber auch schon roller fahren weil freunde von mir fahren auch schon mit 15 roller......



    >Da muss nur soeine art gürteltasche auf den 2. sitz und basta!! Ich hab selber 25 er roller 2 sitzer 70 km/h ^^

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Mo-G
      schrieb am Sonntag, 4. Oktober 2009
    Text
    >Aber was bringt des dann qwenn ma die Sitzbank abschneiden muss drosseln is kla aber die stzbank abschneiden des hat en freund von mir glaub auch net gemacht......mit 15 darf man aber auch schon roller fahren weil freunde von mir fahren auch schon mit 15 roller......

    Ja man kann mit 14 rollerscheim machen aber nur bis 25km/h den kann man aber erst mit 15 fahren und mit 15 kann man das roller schein bis 45km/h machen den aber erst mit 16 fahren so funktioniert das ganze =)

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  • Thema
    Kosten zu einem Führerschein
    Autor
      Shortplaya (@ mfc)
      schrieb am Dienstag, 19. Februar 2008
    Text
    Für alle leute die jetzt noch Fragen haben fasse ich mal mein wissen zusammen.

    Name: Mofa Prüfbescheinigung
    Alter: ab 14
    Fahrzeug: Gedrosselte Roller max 25 kmh, Mofas mit 25kmh
    Kosten: Über die Schule ca 20 bis 80 Euro Fahrschule ca 100-120 Euro

    Name: M (Rollerführerschein)-mofa führerschein ist gleichzeitig dabei
    Alter : 3 Monate vor dem 16. Geburtstag Theorie anfangen ... 1 Monat vor dem 16. Geb. Prüfung ablegen ... mit 16. Geb. Darfst du dann den Roller Auf öffentlich Straße Nutzen
    Fahrzeuge: Motorroller Elektroroller MOfas die Max 45 Kmh Fahren egal ob 90 cc hauptsache gedrosselt mit Papieren
    Kosten: 300 bis 600 Euro zuzüglich kosten zur anmeldung des Rollers und Kennzeichen sowie TÜV

    MfG Shortplaya

    Ich Selber Fahre einen Malaguti Firefox mit 90 cc und habe ihn gedrosselt auf 45 kmh Legal mit Papieren bei Fragen bitte aggro100@gmx.de
    Oder im mfc SHORTPLAYA

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  • Thema
    Re: Kosten zu einem Führerschein
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 19. Februar 2008
    Text
    r MOfas die Max 45 Kmh Fahren egal ob 90 cc hauptsache gedrosselt mit Papieren
    >Kosten: 300 bis 600 Euro zuzüglich kosten zur anmeldung des Rollers und Kennzeichen sowie TÜV
    >
    >MfG Shortplaya
    >
    >Ich Selber Fahre einen Malaguti Firefox mit 90 cc und habe ihn gedrosselt auf 45 kmh Legal mit Papieren
    ++++
    na, da hast ja nen sauberes wissen... lass dich mal nicht von nem polizisten anhalten, der ahnung hat.

    mit 90ccm bist du auch bei einer auf 45km/h gedrosselten geschwindigkeit ohne die erforderliche fahrerlaubnis unterwegs, wenn du nur klasse M hast, begehst somit eine straftat!

    keine ahnung, wer dir erzählt hat, es wäre legal, aber er hat dir mist erzählt...

    schau einfach mal in der FeV nach der einteilung der FE-Klassen!!!

    greetz


    >

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  • Thema
    Re: Re: Kosten zu einem Führerschein
    Autor
      TheKyrill
      schrieb am Samstag, 5. April 2008
    Text
    >r MOfas die Max 45 Kmh Fahren egal ob 90 cc hauptsache gedrosselt mit Papieren
    >>Kosten: 300 bis 600 Euro zuzüglich kosten zur anmeldung des Rollers und Kennzeichen sowie TÜV
    >>
    >>MfG Shortplaya
    >>
    >>Ich Selber Fahre einen Malaguti Firefox mit 90 cc und habe ihn gedrosselt auf 45 kmh Legal mit Papieren
    >++++
    >na, da hast ja nen sauberes wissen... lass dich mal nicht von nem polizisten anhalten, der ahnung hat.
    >
    >mit 90ccm bist du auch bei einer auf 45km/h gedrosselten geschwindigkeit ohne die erforderliche fahrerlaubnis unterwegs, wenn du nur klasse M hast, begehst somit eine straftat!
    >
    > keine ahnung, wer dir erzählt hat, es wäre legal, aber er hat dir mist erzählt...
    >
    >schau einfach mal in der FeV nach der einteilung der FE-Klassen!!!
    >
    >greetz
    >
    >
    >>
    Aber ich darf duch mit einem Klasse M Führerschein ein 50 ccm Motorrad fahren ohne dass ich irgentwas verändern muss oder ?!

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Berliner Bad Boy
      schrieb am Donnerstag, 30. Juli 2009
    Text
    >roller kannste erst mit 16 fahren, wenn mit 15 musste wie erwähnt fußrasten entfernen, das ding drosseln und die sitzbank abschneiden :).

    Du musst nicht die Fußrasten abmachen und die sitzbank abschneiden du musst nur das ding drosseln ich hab doch selber einen Roller der 25 fährt wo 2 raufpassen und mit fußrasten also maul halten

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  • Thema
    Rollerführerschein
    Autor
      rollerfürhreschein
      schrieb am Donnerstag, 7. August 2008
    Text
    ich bin 15 jahre

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  • Thema
    Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      StefanR
      schrieb am Samstag, 3. Oktober 2009
    Text
    Ich habe mal eine Frage kann man mit einem Roller mit 25km/h einen stunt machen also den Roller nach oben ziehen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Ich ;D
      schrieb am Mittwoch, 2. Juni 2010
    Text
    >Du kannst aber schon mit 15 anfangen den FS zu machen.
    >Theorieprüfung max. 3 Monate vor dem Geburtstag.
    >Praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem Geburtstag.

    Allso ich bin jetzt 14 kann ich jetzt nicht roller machen ? und mit 15 fahren ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Türke2
      schrieb am Mittwoch, 24. Oktober 2007
    Text
    Also hier muss mal ja ein Fachmann ran, ich bin Straßenpolizist, 35Jahre alt.

    Mofa kostet 125Euro die Prüfung inkl. Fahrtstunden

    Roller kann man für 350 kriegen
    1 Fahrtstunde ist Pflicht kostet 25Euro die stunde+

    wenn man aber so dumm ist und kein motorberiebenes fahrrad fahren kann dann kann der preis natürlich auf 1000Euro belaufen, falls 20fahrstunden nötig sind

    wünsch dir viel glück bei deiner prüfung..und viel erfolg , nicht dass du dann wegen ein paar fehlerpunkte zu viel wiederholen musst, denn dann kannst du nicht umsonst wiederholen, dann musst du nochmal 75Euro allein für die Prüfung hinlegen können

    Grüße vom schlauen Türken (vom aussterbn bedroht)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Homer J. Simpson
      schrieb am Dienstag, 18. Dezember 2007
    Text
    >Also hier muss mal ja ein Fachmann ran, ich bin Straßenpolizist, 35Jahre alt.
    >
    >Mofa kostet 125Euro die Prüfung inkl. Fahrtstunden
    >
    >Roller kann man für 350 kriegen
    >1 Fahrtstunde ist Pflicht kostet 25Euro die stunde+
    >
    >wenn man aber so dumm ist und kein motorberiebenes fahrrad fahren kann dann kann der preis natürlich auf 1000Euro belaufen, falls 20fahrstunden nötig sind
    >
    >wünsch dir viel glück bei deiner prüfung..und viel erfolg , nicht dass du dann wegen ein paar fehlerpunkte zu viel wiederholen musst, denn dann kannst du nicht umsonst wiederholen, dann musst du nochmal 75Euro allein für die Prüfung hinlegen können
    >
    >Grüße vom schlauen Türken (vom aussterbn bedroht)



    Meinst du dass man einen Roller für 350€ kaufen kann?

    Ok, und man muss aufpassen dass man die Prüfung nicht verhaut sonst muss man nochmal 75 bezahlen..

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  • Thema
    Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      ....hi:)....
      schrieb am Sonntag, 11. April 2010
    Text
    >Also hier muss mal ja ein Fachmann ran, ich bin Straßenpolizist, 35Jahre alt.
    >
    >Mofa kostet 125Euro die Prüfung inkl. Fahrtstunden
    >
    >Roller kann man für 350 kriegen
    >1 Fahrtstunde ist Pflicht kostet 25Euro die stunde+
    >
    >wenn man aber so dumm ist und kein motorberiebenes fahrrad fahren kann dann kann der preis natürlich auf 1000Euro belaufen, falls 20fahrstunden nötig sind
    >
    >wünsch dir viel glück bei deiner prüfung..und viel erfolg , nicht dass du dann wegen ein paar fehlerpunkte zu viel wiederholen musst, denn dann kannst du nicht umsonst wiederholen, dann musst du nochmal 75Euro allein für die Prüfung hinlegen können
    >
    >Grüße vom schlauen Türken (vom aussterbn bedroht)


    ich hab mal ein bisschen im internet gesurft.....
    wo gibt es bitte einen NEUEN roller für 350euro?????

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 11. April 2010
    Text
    >ich hab mal ein bisschen im internet gesurft.....
    >wo gibt es bitte einen NEUEN roller für 350euro?????

    Vermutlich nirgends. Aber irgendeine gebrauchte Möhre bekommt man für 350 € schon. Allerdings nur von privat - für den Preis kann man keine Gewährleistung wirtschaftlich anbieten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      xd luni
      schrieb am Montag, 31. Mai 2010
    Text
    einen neuen roller bekommste nicht für 350 euro die bekommste nur gebraucht für 350 euro aber davor muss ich dir abraten ! ich habe mir einen gebrauchten geholt für 500 euro!! ich habe nur probleme gehabt !auspuff is immer abgeflogen spring abunzu nicht an also an deiner stelle würde ich mir einen neun roller holen für 900 euro da haste jeenfalls noch garantie druff ! und wenn du denn denn bis zu deinem autoführerschein fährst denn verkaufste denn einfach und bekommst auch nocht ca 500 600 euro dafür! is nur ein guter tipp von mir

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      david cremer
      schrieb am Freitag, 25. Januar 2008
    Text
    >Hallo,
    >
    >mit 15 kannst du nur die Mofa-Prüfbescheinigung (50 ccm, 25 km/h) machen. Diese kostet ca. 100-150 Euro. Mit 16 kannst du dann den Führerschein Klasse M (50 ccm, 45 km/h) machen. Dafür musst du mit 500-1000 Euro rechnen. Den Theorieunterricht musst du für jede Führerscheinklasse neu machen. Allerdings sind bei der Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins nur 6 statt 12 Lektionen Grundstoff erforderlich.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten der normale mofa führerschein 25 kmh kostet bei uns 25 euro

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  • Thema
    Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      ...ICH ....
      schrieb am Sonntag, 23. März 2008
    Text
    Hey...leute ich bin in 2 monaten 15 und möchte mit 16 mein führerschein machen und da habe ich eine frage ...muss ich für meinen roller führerschein auch fahrstunden machen weil des braucht man doch nicht ja ...ich kenn mich nähmlich nicht soo....gut aus aber fahren kann ich schon ...hehe..da wollte ich des halt mal fragen....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      ...ICH ....
      schrieb am Sonntag, 23. März 2008
    Text
    hey ...leute ich habe noch eine frage mm....kann ich in winnenden.nörgendsbilliger als 500 euro meinen roller führerschein machen ,...haha isch bischen teuer..weil des kann ja (500-1000)kosten...........bitte schreibt mia zurück wart auf eure antworten.

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  • Thema
    Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Hasan
      schrieb am Mittwoch, 8. Juli 2009
    Text
    Hallo!
    kann ich mit 14jahre ein Mofa oder Moped Führerschein machen???
    MFG

    >Hallo,
    >
    >mit 15 kannst du nur die Mofa-Prüfbescheinigung (50 ccm, 25 km/h) machen. Diese kostet ca. 100-150 Euro. Mit 16 kannst du dann den Führerschein Klasse M (50 ccm, 45 km/h) machen. Dafür musst du mit 500-1000 Euro rechnen. Den Theorieunterricht musst du für jede Führerscheinklasse neu machen. Allerdings sind bei der Erweiterung eines vorhandenen Führerscheins nur 6 statt 12 Lektionen Grundstoff erforderlich.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

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  • Thema
    Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      david cremer
      schrieb am Freitag, 25. Januar 2008
    Text
    >Hi leude...
    >
    >wollte mal fragen...bin etzt 15 jahre alt und will meinen rollerschein machen! ich kenn mich da aber so gut wie nicht aus, jetzt wollt ich fragen, welchen führerschein ich für einen 50ccm roller machen muss, da ich den von meine dad haben könnte! und auf welche kosten das ungefair kommt?
    >
    >Außerdem würde ich gern wissen, ob ich roller-theorie machen kann und die gleichzeitig als theorie für mein auto verwenden kann, weil es dann einfach billiger kommt...
    >
    >würde mich über jede antwort freun
    >
    >mfg bÄd der kostet ungefär laut fahrschule 500 euro und bei www.fahrschule.de/testbogen kannst du für alle führerscheinklassen üben

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  • Thema
    Zu Führerschein
    Autor
      Maike H.
      schrieb am Dienstag, 11. März 2008
    Text
    Hey Ihr__
    Ich hab mal ne Frage:
    also ich bin jetzt 14 und will einen roller führerschein machen kann ich wenn ich 15 bin damit anfangen mit Theorie oder muss ich warten bis ich 16 bin __??
    danke für Kommentare

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Zu Führerschein
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 12. März 2008
    Text

    >also ich bin jetzt 14 und will einen roller führerschein machen kann ich wenn ich 15 bin damit anfangen mit Theorie oder muss ich warten bis ich 16 bin __??
    >danke für Kommentare

    ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

    Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis ist es immer so, dass die theoretische Prüfung drei Monate - und die Praktische einen Monat - vor Erreichen des Mindestalters abgelegt weden kann.

    Folglich kannst du entsprechend früh anfangen um zum Geburtstag auch fahren zu dürfen.
    Zur Klasse M kannst du dich also mit 15,5 Jahren anmelden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Zu Führerschein
    Autor
      honey90<3
      schrieb am Sonntag, 23. März 2008
    Text
    @ ...ICH...: doch für die klasse M brauchst du fahrstunden. wenn du fahren kannst, was ja auch nicht schwer ist, ist das umso besser.. denn dann brauchst du nicht viele fahrstunden und kommst somit auch recht "billig" bzw. billiger hin ;)
    naja aber es geht ja nicht nur ums fahren können... musst dich ja auch richtig im straßenverkehr verhalten..bei mir war das so, ich hab schon die mofaprüfbescheinigung mit 15 gemacht, mit 16 dann den rollerführerschein, und durch meine fahrpraxis die ich mit 15 hatte war der rollerführerschein kein problem... wusste halt wie ich mich zu verhalten habe und und und.. also kam ich recht billig davon, da ich mir halt einige fahrstunden erspart habe...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Zu Führerschein
    Autor
      ...ICH ....
      schrieb am Sonntag, 30. März 2008
    Text
    >@ ...ICH...: doch für die klasse M brauchst du fahrstunden. wenn du fahren kannst, was ja auch nicht schwer ist, ist das umso besser.. denn dann brauchst du nicht viele fahrstunden und kommst somit auch recht "billig" bzw. billiger hin ;)
    >naja aber es geht ja nicht nur ums fahren können... musst dich ja auch richtig im straßenverkehr verhalten..bei mir war das so, ich hab schon die mofaprüfbescheinigung mit 15 gemacht, mit 16 dann den rollerführerschein, und durch meine fahrpraxis die ich mit 15 hatte war der rollerführerschein kein problem... wusste halt wie ich mich zu verhalten habe und und und.. also kam ich recht billig davon, da ich mir halt einige fahrstunden erspart habe...
    .............................................................................ICh...mm..danke gel..mm..da hätte ich noch eine frage ...was hast du für dein rollerführerschein gezahlt?????oder weisch vielleicht was der so durchschnittlich kostet???

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Zu Führerschein
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 6. April 2008
    Text
    ............................ICh...mm..danke gel..mm..da hätte ich noch eine frage ...was hast du für dein rollerführerschein gezahlt?????oder weisch vielleicht was der so durchschnittlich kostet???
    >
    Nur als kleine "Pi mal Daumen Orientierungshilfe": Bei 500 - 700 € werden sich die meisten Rechnungen für das M- Kärtchen einpendeln.
    Ausnahmen gibt es aber immer. So sind zB die neuen Bundesländer oft günstiger dran.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Jetzt mal klartext
    Autor
      Elluchardo
      schrieb am Sonntag, 11. Mai 2008
    Text
    Hallo Zusammen;)
    Also erstmal zu der Sache mit den Drosseln. Heute werden kaum noch 25ccm Maschienen hergestellt. Es sind eigentlich alles 50ccm Maschinen, in die eine mechanische Drossel eingebaut wurde. Eine Drossel für zum Beispiel einen Peugeot kostet um die 200€ inklusive Einbau. Da ist dann auch schon der ganze DEKRA kram mit bei.

    Für eine 25ccm Maschine kannst du den Führerschein machen, der sich auf alle Krads mit einer Motorgröße von bis zu maximal 25ccm. Diese Krads sind so gedrosselt, das sie eigentlich 25 km/h laufen sollte. Mir ist allerdings noch nie zu Ohren gekommen, das ein Mofa genau 25 gelaufen ist. Realistisch wäre da eher 30-35km/h. Natürlich ist es ja weit verbreitet, sein Mofa zu "frisieren". Besonders beliebt ist es, da die Mofa's keiner TÜV-Kontrolle unterliegen. Jedoch bleibt und ist es eine Straftat, wo bei einer Polizeikontrolle das Mofa konfisziert werdern kann.
    Zurück zu deinem Führerschein. Wie schon ganz oben beschrieben kannst du bestimmte Prüfungen schon vor deinem 15. Geburtstag ablegen. Ab deinem 15. darfst du sie dann fahren. Allerdings nur alleine. Auf einer Mofa darfst du erst einen mitnehmen, wenn du 16 Jahre alt bist. Warum und wieso das so ist, kann ich dir nicht sagen, ich vermute aber mal, das es was mit "Erfahrung und Sicherheit" zutun hat.
    Nun muss ich dir aber mal meine Meinung sagen:
    Du sagtest ja, das dein Vater einen 50ccm Roller hat. Früher durften diese Roller 50km/h laufen. Heut zu Tage nur 45km/h und die rede von einer neuen Regelung die 40 km/h besagt soll im kommen sein. Fakt ist jedoch, das ein Roller der "alt" ist, und auf 50 km/h zugelassen ist, weiter fahren darf, und du ihn auch mit dem ganz normalen Rollerführerschein fahren darfst. Wir selbst besitzen einen Aprillia, der auch noch auf 50 km/h zugelassen ist, und ich selber habe ihn schon Berg runter auf über 75 km/h gekriegt.
    Mein Grund, warum ich dir von dem Mofa-Führerschein abrate ist, da ihr einen roller habt, der 50ccm besitzt, und du ihn extra umbauen lassen müsstest usw. Dies kostet eine menge Geld, und ich weiß nicht, ob es deinen Vater so freut, wenn er nur noch die halbe Leistung bringt. Zudem kommt, das du den Rollerführerschein und deine Rollerprüfung mit 15 1/2 ablegen kannst. Das heißt du darfst Roller fahren, wenn dein 16. Geburtstag ein halbes Jahr später folgt. Also rate ich dir, warte noch ein halbes Jahr, und fahre dann 50ccm... Zudem ist der 25cm³-Führerschein, bei deinem Auto-Führerschein dabei, und das wäre Geld, was du zum Fenster raus wirfst

    Liebe Grüße, und ich hoffe, dass ich allen helfen konnte, die die gleichen Fragen hatten...

    Jan

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  • Thema
    Re: Jetzt mal klartext
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 11. Mai 2008
    Text


    Ui, ui........dann fangen wir mal mit der Korrektur an:

    >Hallo Zusammen;)
    >Für eine 25ccm Maschine kannst du den Führerschein machen, der sich auf alle Krads mit einer Motorgröße von bis zu maximal 25ccm.
    .....
    Mofa hat nichts mit 25ccm zu tun, sondern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, einsitzig und einspurig
    Die Mofaprüfbescheinigung hat mit einem Führerschein NICHTS zu tun.
    ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

    >Besonders beliebt ist es, da die Mofa's keiner TÜV-Kontrolle unterliegen. Jedoch bleibt und ist es eine Straftat, wo bei einer Polizeikontrolle das Mofa konfisziert werdern kann.
    .....
    Möglicherweise fällt der frisierte Roller dann in eine andere Fahrerlaubniskategorie. Wenn der Fahrer den dafür erforderlichen Führerschein nicht hat --> Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
    Manipulationen der genannten Art können die Betriebserlaubnis zum Erlöschen bringen --> Ordnungswidrigkeit
    Im Falle eines Schadens kann die Versicherung Probleme bei der Regulierung machen wegen einer Obliegenheitsverletzung nach den Allgem. Bedingungen für Kraftfahrzeugversicherungen (AKB).
    --> Hier kann es evtl. richtig teuer werden.

    ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

    >Zurück zu deinem Führerschein. Wie schon ganz oben beschrieben kannst du bestimmte Prüfungen schon vor deinem 15. Geburtstag ablegen.
    ....
    Nicht für einen Führerschein

    ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

    Auf einer Mofa darfst du erst einen mitnehmen, wenn du 16 Jahre alt bist. Warum und wieso das so ist, kann ich dir nicht sagen, ich vermute aber mal, das es was mit "Erfahrung und Sicherheit" zutun hat.
    .....

    Da hast du was durcheinander gebracht: Das Mofa ist und bleibt ein einsitziges Fahrzeug.
    Einzig Kinder dürfen in spez. dafür hergestellte Kindersitze transportiert werden

    ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,


    >Du sagtest ja, das dein Vater einen 50ccm Roller hat. Früher durften diese Roller 50km/h laufen. Heut zu Tage nur 45km/h und die rede von einer neuen Regelung die 40 km/h besagt soll im kommen sein.
    ......
    Es gibt einige alte DDR-Fahrzeuge, die der Klasse M entsprechen, aber deutlich schneller fahren dürfen, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    und ich selber habe ihn schon Berg runter auf über 75 km/h gekriegt.
    .....
    Die Vorgabe bezieht sich immer auf ebene Strecke

    ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,


    Zudem kommt, das du den Rollerführerschein und deine Rollerprüfung mit 15 1/2 ablegen kannst.

    ..............

    Die Teoretische ist drei Monate , die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen des Mindesalters möglich.
    ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

    Das heißt du darfst Roller fahren, wenn dein 16. Geburtstag ein halbes Jahr später folgt.
    ............

    Mensch Jan, langsam reichts. Mit diesem Tipp bringst du hier Fragende in Teufelsküche!!!
    Klasse M darf erst ab dem 16. Geburtstag gefahren wurde WENN zuvor die Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden

    ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

    Zudem ist der 25cm³-Führerschein, bei deinem Auto-Führerschein dabei, und das wäre Geld, was du zum Fenster raus wirfst
    ....

    Aber nicht nur die Mofaprüfbescheinigung, ondern auch die FE der Klase M
    >
    ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

    >Liebe Grüße, und ich hoffe, dass ich allen helfen konnte, die die gleichen Fragen hatten...
    >
    >Jan

    ....
    Ich werde das Gefühl nicht los, als wenn wir es hier mit einem Troll zu tun haben, der bewusst Unwahrheiten verbreitet (und damit uU Menschen, die diesen Äußerungen Glauben schenken, fürchterlichen Ärger einbringen will)!!!

    Sollte ich mich bei dieser Annahme irren, dann bitte ich @Jan, sich erstmal kundig zu machen, bevor er hier so einen Blödsinn ins Forum stellt.

    Sowas kann böööse Folgen haben. Wenigstens in der BRD

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Jetzt mal klartext
    Autor
      Doof wie stroh
      schrieb am Dienstag, 17. Juni 2008
    Text
    hi
    hab mal eine frage hab jetzt eine mofa prüfbescheinigung und ein roller 50ccm der auf 25km/h gedrosselt ist
    ich darf erst nur alleine fahren
    darf ich jemanden mit nehmen wenn ich 16 bin ohne den rollerführerschein gemacht zu haben??????????

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Jetzt mal klartext
    Autor
      meX5
      schrieb am Dienstag, 17. Juni 2008
    Text
    >hi
    >hab mal eine frage hab jetzt eine mofa prüfbescheinigung und ein roller 50ccm der auf 25km/h gedrosselt ist
    >ich darf erst nur alleine fahren
    >darf ich jemanden mit nehmen wenn ich 16 bin ohne den rollerführerschein gemacht zu haben??????????

    Nein. Du darfst bei einem Mofa immer nur alleine fahren. Egal, wie alt du bist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Jetzt mal klartext
    Autor
      Doof wie stroh
      schrieb am Mittwoch, 18. Juni 2008
    Text
    hab da noch eine frage wenn ich 16 darf ich dann automatisch schneller fahren oder muss ich da auch mein roller führerschein machen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Jetzt mal klartext
    Autor
      Streetsoldier
      schrieb am Mittwoch, 18. Juni 2008
    Text
    Hi,
    hast du nur weil du dann 16 bis n Führerschein der Klasse M? Nein Du hast weiterhin die Mofaprüfbescheinigung die dich zum Führen von oben genannten Mofas bis 25km/h berechtigt. Und ja du musst um schneller fahren zu dürfen einen Führerschein der Klasse M machen.

    >hab da noch eine frage wenn ich 16 darf ich dann automatisch schneller fahren oder muss ich da auch mein roller führerschein machen
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      rollerfreak111
      schrieb am Freitag, 4. Juli 2008
    Text
    Also du kannst mit 14 ein haln jahren schon den Rollerführerschein machen für einen 25ér un mit 15 dan fahren und mit 15 ein halb kannst du ein 50´er schein machen.... ;)^^

    Suche einen Speedfight2,25ér,ca.900euro kan auch teurer sein

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Serbe
      schrieb am Samstag, 2. August 2008
    Text
    >Also du kannst mit 14 ein haln jahren schon den Rollerführerschein machen für einen 25ér un mit 15 dan fahren und mit 15 ein halb kannst du ein 50´er schein machen.... ;)^^
    >
    >Suche einen Speedfight2,25ér,ca.900euro kan auch teurer sein

    dies is ne frage: kann man dann auch früher fahren ??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    FRAGE
    Autor
      HoneyMelanie
      schrieb am Mittwoch, 20. August 2008
    Text
    Ich bin 15...will aber schon den 45 km/h machen...also ich werde im dezember 16...könnte ich das so machen...das ich den dan mit 16 bekomme? oder i-wie so?

    und wie lange dauert das eigentlich?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: FRAGE
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 21. August 2008
    Text
    Hallo,

    du darfst mit 15 1/2 die Ausbildung für Klasse M anfangen, 3 Monate vor dem 16. Geburtstag die Theorieprüfung und 1 Monat vorher die praktische Prüfung machen. Allerdings kann im November das Wetter schon so kalt und nass sein, dass Fahrstunden und Prüfung abgesagt werden. Überlege dir, ob du nicht lieber im Winter ganz gemütlich die Theorie machst und dann erst im Frühjahr die Praxis.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: FRAGE
    Autor
      Scotter_tunig
      schrieb am Donnerstag, 18. September 2008
    Text
    Hallo,
    ich würde gerne wissen wie das so bei einer fahrschule ist´,
    z.B. was man da alles machen muss oder so bis man dn führerschein entgültig hat
    würde mich auf eine antwort freuen

    bedanke mich im vorraus
    Gruß Dennis

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: FRAGE
    Autor
      ---Marco---
      schrieb am Sonntag, 25. Januar 2009
    Text
    hallo erstmal
    ich bin im moment 13....werde aber dieses jahr noch 14.....dann wollte ich mit 14 anfangen den mofa führerchein zu machen so das ich ihn dan zu meinem 15 geb. kriege.....jetzt habe ich mal eine frage oder ehergesgat mehrere ???
    1.Wieviel kostet ungefär so ein Mofa Führerschein???
    2.Wie viele Monate sollte ich unegfär vor meinem geb. damit anfangen???
    3.kanich dan auch einen ganz normal roller nehmen und dan eine drossluing rein setzten (auf 25 km/h)??
    4.Wie viel kostet ungefär ein gebrauchter motoroller???

    joah....das wärs es eig....würde mich freunen wenn ihr mir antwortet
    (könnt mir auch ne E-Mail mit der antwort schreibe:marco-k95@gmx.de)
    wäre sehr net wen ihr mir schnell antworten würdet


    MFG Marco

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: FRAGE
    Autor
      KAI KREUTZER
      schrieb am Sonntag, 25. Januar 2009
    Text
    HALLO ERST MAL


    ICH WOLLTE MAL FRAGEN WIE VEIL EIN 50 ER ROLLER FÜHRER SCHEIN KOSTET DA ICH JA SCHUN EIN ROLLER HABE UND BIN ABER ERTST 13 JAHRE ALT UND MIT WIE VIEL JAHR MANN DEN ROLLER FÜHRER SCHEIN MACHEN KANN

    UND WEN IHR FÜR MICH DIE PASSENTE ANTWORT HABT RUFT MICH EINFACH AN DANKE SEHR MIT GLG KAI KREUTZER UNTER DER 017625982165

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: FRAGE
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 25. Januar 2009
    Text
    Du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass ich ne Handynummer anwähle, wenn du was von mir wissen willst =_o
    Da kannste GROSS schreiben wie du willst ;oP

    Der Schein (Klasse M = 50ccm-45 km/h) kostet jetzt in der Regel um die 600 Euronen, vielleicht auch ein wenig mehr.
    Billiger wird er sicher nicht, bis du ihn erwerben kann. Anmelden kannst du dich ab 15 1/2 in der Fahrschule.
    Fahren darf man (auch mit einem "n") so ein Teil, nach bestandener Prüfung, ab dem 16. Lebensjahr.

    Sieh zu, dass du dein "Schmuckstück" gut einmottest, wenn du es wirklich fahren willst. Sonst hast du in 3 Jahren nur noch nen Haufen Rost auf Plattfüßen in der Garage stehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: FRAGE
    Autor
      Äna
      schrieb am Sonntag, 1. Februar 2009
    Text
    >HALLO ERST MAL
    >
    >
    >ICH WOLLTE MAL FRAGEN WIE VEIL EIN 50 ER ROLLER F�HRER SCHEIN KOSTET DA ICH JA SCHUN EIN ROLLER HABE UND BIN ABER ERTST 13 JAHRE ALT UND MIT WIE VIEL JAHR MANN DEN ROLLER F�HRER SCHEIN MACHEN KANN
    >
    >UND WEN IHR F�R MICH DIE PASSENTE ANTWORT HABT RUFT MICH EINFACH AN DANKE SEHR MIT GLG KAI KREUTZER UNTER DER 017625982165


    Wie wäre es einfach mal damit, vorher ein bisschen zu lesen, dort stehen alle Antworten.
    Außerdem solltest du deine Handynummer niemals so öffentlich im Internet posten.
    Lg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: FRAGE
    Autor
      Unwissend
      schrieb am Sonntag, 1. März 2009
    Text
    Hallo!
    Also ich bin 15 Jahre alt und werde in einem halben Jahr 16...
    Wie das mit den Kosten usw für den FS aussieht habe ich jetzt glaub ich verstanden: FS 500-1000 Euro, 50 km/h, darf eine Person mitnehmen, Theorieprüfung 3 Monate vor meinem 16 und Praktische 1 Monat vor meinem 16..
    Bitte korrigiert mich wenn ich i-einen Fehler gemacht habe..
    Noch eine Frage: wenn ich billig einen Roller kaufen möchte mit wie viel muss ich da ca rechnen und kommen da noch Nebenkosten auf mich zu?
    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: FRAGE
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Sonntag, 1. März 2009
    Text
    >50 km/h,

    Du darfst nur 45kmh fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: FRAGE
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 1. März 2009
    Text

    >Noch eine Frage: wenn ich billig einen Roller kaufen möchte mit wie viel muss ich da ca rechnen und kommen da noch Nebenkosten auf mich zu?
    >LG
    ............................

    Sprit brauchen die kleinen Dinger natürlich. Aber wieviel du da im Monat rechnen musst, das ist von deinem eigenen Fahren abhängig.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Versicherung muss natürlich auch sein.
    Dazu hat@Steini gerade nen tollen LINK hier rein gestellt, der dir die Kosten dafür gut anzeigt und bei der Wahl der Versicherung hilft:

    http://www.rollertuningpage.de/14-motorroller-allgemein/202869-75-versicherungstarife-fuer-scooter-roller-mofa-moped-2009-2010-im-vergleich-mit-toplist-und-faq.html
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Um einen Überblick für Gebrauchte zu bekommen, kannst du dich bei
    www.mobile.de
    einklicken und dann bei "Motorrad suchen" auf "bis zu 50 ccm" gehen. Da wirst du schon eine recht große Auswahl finden. Passe aber auf, dass du dir dann kein Mofa rauspickst. Schließlich willst du ja auch deine 45 km/h fahren wollen.

    Dort bei mobile.de sind auch nicht wenige alte DDR-Modelle zu finden (Schwalbe, Simson) denen es erlaubt ist, dich auch noch ein Stück schneller durch die Gegend zu tragen. Ist halt auch ein Stück weit Geschmackssache.

    Alle anderen Angaben von dir sind (fast) klasse richtig :oD
    Aber da hat dich Christian ja schon korrigiert.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Ich habe ne Frage zum Rollerfüherschein
    Autor
      Lelle
      schrieb am Montag, 2. März 2009
    Text
    Ich habe eine Frage..und zwar da ich mich nicht mit einem Roller so gut auskenne wollte ich wissen ob man mit 16 Jahren auch schon den 125 km/h fühererschein machen kann? würde mich freuen wenn mir jemand weiter helfen kann

    Lg Lelle

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Ich habe ne Frage zum Rollerfüherschein
    Autor
      Max1993
      schrieb am Montag, 2. März 2009
    Text
    >Ich habe eine Frage..und zwar da ich mich nicht mit einem Roller so gut auskenne wollte ich wissen ob man mit 16 Jahren auch schon den 125 km/h fühererschein machen kann? würde mich freuen wenn mir jemand weiter helfen kann
    >
    >Lg Lelle

    ^^
    also les doch mal bisschen den kram von oben. wenn du mit 15 den führerschein machste, kriegste den erst ab 16 oder so.
    und nein den 125 km/h führerschein kannste nicht machen. nur den 25 oder 45 km/h.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ich habe ne Frage zum Rollerfüherschein
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 2. März 2009
    Text
    Das, was du mit 125er Führerschein meinst, nennt sich in Fachkreisen Fahrerlaubnis der Klasse A1.

    Führerschein/Fahrerlaubnis
    Klasse A1: Leichtkrafträder

    Diesen »kleinen« Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere Fahrten vorstellen kann, denn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bleibt für die noch nicht Volljährigen auf 80 km/h beschränkt.

    Vorteil gegenüber der Klasse M: Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.
    Mindestalter: 16 Jahre
    Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
    Fahrzeuge (siehe § 6 FeV und § 76 FeV):

    Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).

    Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.
    Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.
    Quelle: http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/A1.php

    Die theoretische Prüfung kannst du mit 15 Jahren und 9 Monaten machen, die praktische mit 15 Jahren und 11 Monaten. Ausgehändigt bekommst du das Kärtchen zum 16. Geburtstag

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Ich habe ne Frage zum Rollerfüherschein
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 2. März 2009
    Text
    Nachtrag:
    125 bezieht sich NICHT auf die Geschwindigkeit,
    SONDERN auf die Kubikgröße des Motors.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ich habe ne Frage zum Rollerfüherschein
    Autor
      TimoGerle
      schrieb am Montag, 13. April 2009
    Text
    So kann mir jetzt jemand sagen wie teuer ein Rollerführerschein im Schnitt ist?
    Ihr habt mich alle voll durcheinander gebracht.
    Bin in 4 Monaten 16, muss nur ein Rollerführerschein machen und bekomme dann von einem Bekannten den Roller geschenkt!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Ich habe ne Frage zum Rollerfüherschein
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Montag, 13. April 2009
    Text
    500-1000 Euro

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ich habe ne Frage zum Rollerfüherschein
    Autor
      TimoGerle
      schrieb am Montag, 13. April 2009
    Text
    Ich meine aber das ich etwas weiter oben etwas von 300€ gelesen hätte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ich habe ne Frage zum Rollerfüherschein
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Montag, 13. April 2009
    Text
    >Ich meine aber das ich etwas weiter oben etwas von 300€ gelesen hätte.

    Wieso dann die Frage wenn du es besser weißt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    roller
    Autor
      annyhund
      schrieb am Donnerstag, 16. April 2009
    Text
    Ich habe jetzt meine Mofaprüfung geschafft. Bin jetzt 15. Wenn ich jetzt die Rollerprüfung machen würde (in einem halben Jahr) ist die dann nicht billiger, wenn man schon einen Mofaführerschein hat?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: roller
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Donnerstag, 16. April 2009
    Text
    >Ich habe jetzt meine Mofaprüfung geschafft. Bin jetzt 15. Wenn ich jetzt die Rollerprüfung machen würde (in einem halben Jahr) ist die dann nicht billiger, wenn man schon einen Mofaführerschein hat?

    Ja im Prinzip schon, weil du sicherer auf motorisierten Zweirädern bist und die Verkehrsregeln kennst. Da benötigst du ein paar Fahrstunden weniger wie ein blutiger Anfänger.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: roller
    Autor
      Karim
      schrieb am Sonntag, 19. April 2009
    Text
    Also ich bin jetzt seid einer halben stunde den ganzen kram oben am lesen und bin endlich fertig( PARTY^^). Nochmal meine Fragen zusammengefasst weil ich nichts gescheckt habe:
    ich bin 14 und werde ende november 15. Wann kann ich den M-Klasse Führerschein anfangen?
    Wie teuer ist der Schein so in NRW(will aber sowieso zu einer fahrschule hin und mal ein bisschen info sammeln ob das mit einem mofa Führerschein billiger kommt)?

    !Würde mich sehr über RICHTIGE antworten freuen!
    M.F.G. Karim!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Rollerführerschein Bei Polizei??
    Autor
      Raderfuzzi5
      schrieb am Montag, 20. April 2009
    Text
    Hallo alle zusammen
    Ich werde im mai 15 und will gerne meine Mofabescheinigung machen, da ich mir ja noch einen roller kaufen muss und die Prüfung bei der Fahrschule zu teuer ist wollte ich fragen ob man die prüfung auch irgendwo für billiger machen kann??
    z.B. Bei der Polizei= weil ich von einem killegen gehört habe das einige Polizeiwachen sowas anbieten

    MfG Raderfuzzi5


    bitte um Antwort

    Danke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Any 1993
      schrieb am Samstag, 16. Mai 2009
    Text
    Hallo
    Ein Rollerführerschein kostet 500-700 Euro..Das kommt drauf an wie du dich anstellt..Du kannst den Rollerführerschein machen, aber erst mit 16 darfst du fahren.
    Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
    Liebe Grüße
    Any

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      lu**
      schrieb am Donnerstag, 4. Juni 2009
    Text
    ok..wo jetzt schon der führerschein klasse A1 angesprochen wurde... ist der sehr viel teurer? und wo liegt die geschwindigkeitsgrenze wenn man das 18 lebensjahr vollendet hat??
    guß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Omikron99
      schrieb am Freitag, 5. Juni 2009
    Text
    >ok..wo jetzt schon der führerschein klasse A1 angesprochen wurde... ist der sehr viel teurer? und wo liegt die geschwindigkeitsgrenze wenn man das 18 lebensjahr vollendet hat??
    >guß

    Mit dem A1 dürfen Zweiräder mit max. 125ccm, max. 11kW und einer max. Höchstgeschwindigkeit von 80km/h, nach erreichen des 18 Lebensjahres ohne Geschwindigkeitsbeschränkung gefahren werden. Die kosten für den A1 liegen afaik im Rahmen des normalen A-Scheins, also bei ca. EUR 900-1200,-
    Daher stellt sich die Frage ob sich der A1 lohnt, wenn man zwei Jahre später zum gleichen Preis den "A beschränkt" machen könnte.

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  • Thema
    Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Luca1994
      schrieb am Donnerstag, 25. Juni 2009
    Text
    Hallo... FRAGE:
    Ich wollte mal Fragen wie viele Fahrstunden ich für den ROLLERFÜHRERSCHEIN benötige?
    Ich kann im Prinzip schon fahren und in der Fahrschule haben sie gesagt ich müsste mit insgesamt 600-800€ rechnen. Aber:
    Theorie: 220 €
    Theorethische Prüfung: 72€
    Praktische Prüfung: 35€
    Pro Fahrstunde: 36€
    Ich nehm jetzt mal an dass ich ca.5 Fahrstunden brauchen und komme dann auf den Betrag von 500€... Stimmt des oder denk ich da falsch?? Ich kann ja nach 5 Stunden sagen, dass ich meine dass ich soweit bin, oder?
    Vielen Dank für alle Antworten

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  • Thema
    Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 8. Juli 2009
    Text
    .... und komme dann auf den Betrag von 500€... Stimmt des oder denk ich da falsch?? Ich kann ja nach 5 Stunden sagen, dass ich meine dass ich soweit bin, oder?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Na, so ganz einfach ist das nicht:
    Dein FL ist der, der dich für prüfungsreif befinden sollte und dich aus dieser Überzeuguung heraus anmeldet. Was nicht zwangsläufig bedeutet, dass du das nicht tatsächlich nach 5 Stunden sein könntest.

    Ich vermisse bei deiner "Gesamtkostenauflistung die Gebühren
    # Lichtbild ca. 10,00 Euro
    # Sehtest ca. 5,00 Euro
    # Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen ca. 25,00 Euro
    # TÜV-Gebühr für die theoretische Prüfung: 11,07 Euro
    # TÜV-Gebühr für die praktische Prüfung: 56,41 Euro

    ... und schon hast du einen guten 100er mehr.
    Gefällt es dir so besser? ;o))

    PS: Bist du sicher, dass deine FS mehr für die TP nimmt als für die PP?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Ollli
      schrieb am Dienstag, 15. September 2009
    Text
    >.... und komme dann auf den Betrag von 500€... Stimmt des oder denk ich da falsch?? Ich kann ja nach 5 Stunden sagen, dass ich meine dass ich soweit bin, oder?
    >~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    >
    >Na, so ganz einfach ist das nicht:
    >Dein FL ist der, der dich für prüfungsreif befinden sollte und dich aus dieser Überzeuguung heraus anmeldet. Was nicht zwangsläufig bedeutet, dass du das nicht tatsächlich nach 5 Stunden sein könntest.
    >
    >Ich vermisse bei deiner "Gesamtkostenauflistung die Gebühren
    ># Lichtbild ca. 10,00 Euro
    ># Sehtest ca. 5,00 Euro
    ># Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen ca. 25,00 Euro
    ># TÜV-Gebühr für die theoretische Prüfung: 11,07 Euro
    ># TÜV-Gebühr für die praktische Prüfung: 56,41 Euro
    >
    >... und schon hast du einen guten 100er mehr.
    >Gefällt es dir so besser? ;o))
    >
    >PS: Bist du sicher, dass deine FS mehr für die TP nimmt als für die PP?

    Hallo erstmal, also: Ich bin gestern 16 geworden, habe schon einen Roller und ich denke, dass der Rollerfs, wenn er wie angegeben 500-1000 Euro kosten sollte, nur rausgeschmissenes Geld ist. Ich überlege jetzt, ob ich nicht doch die Bescheinigung für das Mofa mache und dann doch leider nur mit 25 km/h durch die Straßen fahre. Könnt ihr mir einen Rat geben? Ich habe gehört, dass man schon mit 16 1/2 den Autofs machen kann, dann ab 17 nur mit Begleitung und mit 18 Jahren dann ohne Begleitung fahren kann. Wie viele Fahrstunden sind bei dem Rollerfs vorgeschrieben? Wenn ich schon Erfahrung habe, wie man einen Roller fährt, würde das dadurch ja billiger werden (wegen weniger Fahrstunden) oder? Man muss trotzdem Theoriestunden ablegen, auch, wenn man die Grundkenntnisse kennt und sich für die Theorieprüfung bereit fühlt?

    Freue mich über antworten
    Gruß, Olli

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  • Thema
    Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 15. September 2009
    Text
    >Hallo erstmal, also: Ich bin gestern 16 geworden, habe schon einen Roller und ich denke, dass der Rollerfs, wenn er wie angegeben 500-1000 Euro kosten sollte, nur rausgeschmissenes Geld ist.

    Wenn du schon jetzt sicher bist, dass du mit 17 den BF17 machst, dann sehe ich das genauso. Mit BF17 darfst du nämlich auch ohne Begleitung von der Fahrerlaubnis Klasse M gebrauch machen. Wenn du jetzt noch mit einer Ausblidung für M anfängst, hast du höchstens 8-9 Monate was davon bis dir die Klasse sowieso "geschenkt" würde. Und das auch nur bei sehr zügiger Ausbildung.

    >Ich überlege jetzt, ob ich nicht doch die Bescheinigung für das Mofa mache und dann doch leider nur mit 25 km/h durch die Straßen fahre.

    Die Ausgaben dafür sind zwar niedriger, aber wenn du schon einen Roller hast (50ccm, 45km/h?), müsste man den zusätzlich drosseln. Es reicht nämlich nicht aus, wenn man nur max. 25 km/h schnell fährt, der Roller darf nur 25 km/h schnell fahren KÖNNEN (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit).

    Diese Variante ist zwar billiger, aber weit von den 500 € bist du am Ende vielleicht nicht mehr weg.

    >Könnt ihr mir einen Rat geben? Ich habe gehört, dass man schon mit 16 1/2 den Autofs machen kann, dann ab 17 nur mit Begleitung und mit 18 Jahren dann ohne Begleitung fahren kann.

    Richtig. Die Theorieprüfung darfst du 3 Monate vor dem 17. Geburtstag ablegen, die Praktische 1 Monat vorher. Es ist also sinnvoll etwa mit 16,5 mit der Ausbildung anzufangen, dann passt das mit den Prüfungen in etwa.

    Ich sehe 4 Möglichkeiten:
    - Du hast noch etwas Geduld, sorgst dafür, dass du pünktlich an deinem 17. Geburtstag den BF17 hast und fährst ab dann mit deinem Roller. Das ist die günstigste Variante, aber du musst am längsten warten.

    - Du machst so schnell wie möglich die Mofa-Ausbildung. Das ist die schnellste Variante (kurze Ausbildung), aber sobald du irgendeinen anderen Schein hast, bringt dir die Prüfbescheinigung nichts mehr.

    - Du machst so schnell wie möglich Klasse M. Das kostet mehr als die Mofa-Ausbildung, du hast aber schon ein passendes Fahrzeug. Sobald du Klasse B (oder BF17) hast, ist aber auch hier das investierte Geld futsch, da M in B enthalten ist.

    - Du machst A1. Zum A1 rate ich eigentlich jedem, aber bei dir macht er glaube ich nicht so viel Sinn. Du wirst dir ja zu deinem Roller kaum noch eine 125er kaufen wollen? Und auch wenn der Schein einige Vorteile bietet, kostet er doch zuerst mal wesentlich mehr Geld (Ersterwerb unter 1000 € ist absolut unrealistisch).

    Letztendlich ist es eine Frage des Geldbeutels, ob man für ein gutes halbes Jahr Roller fahren so viel ausgeben will und kann.

    >Wie viele Fahrstunden sind bei dem Rollerfs vorgeschrieben?

    Keine, da es keine Sonderfahrten gibt. Das heißt aber nicht, dass man keine braucht.

    >Wenn ich schon Erfahrung habe, wie man einen Roller fährt, würde das dadurch ja billiger werden (wegen weniger Fahrstunden) oder?

    Etwas, ja. Es geht aber um mehr als die bloße Fahrzeugbedienung. Du musst dich im Verkehr entsprechend verhalten können (Regeln beachten, Verkehrsbeobachtung, ...) außerdem gibt es einige Grundfahraufgaben, die auch erst einmal erlernt werden müssen (zugegeben, schwer sind die bei M nicht). Bevor das nicht sitzt, schickt dich der FL nicht zur Prüfung.

    Für Mofas bringt Erfahrung allerdings nichts. Hier ist die Dauer der Ausbildung vorgeschrieben.

    >Man muss trotzdem Theoriestunden ablegen, auch, wenn man die Grundkenntnisse kennt und sich für die Theorieprüfung bereit fühlt?

    Ja, unbedingt. Für Klasse M sind 12 Doppelstunden (90 Minuten) Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff für Zweiräder vorgeschrieben. Für Mofas sind es 6 Doppelstunden. Vorher darf man nicht zur Prüfung.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Julii1994
      schrieb am Donnerstag, 22. Oktober 2009
    Text
    Also ich bin jetzt 15 und werde ca in 6 monaten 16, es wäre also eine gute zeit mit dem fs anzufangen...ich habe aber gehört, das wenn man den autoführerschein macht auch roller fahren darf.da wäre es doch rausgeschmissenes geld wenn ich jetzt dafür ca 600 euro ausgebe und in 2 jahren damkt sowieso fahren darf oder nicht?
    Würde mich über eine antwort sehr freuen, ob ich mit dem glauben richtig liege...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 22. Oktober 2009
    Text
    Naja, du darfst eben zwei Jahre lang Roller fahren. Ob es dir das Wert ist, musst du selbst wissen. Wenn du BF17 machst, ist es nur noch 1 Jahr.

    Wenn du eine "nachhaltigere" Investition willst, kannst du ja A1 machen. Damit hast du auch mit B noch einen echten Vorteil. Kostet aber noch mehr, s.o.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 5. Dezember 2009
    Text
    .da wäre es doch rausgeschmissenes geld wenn ich jetzt dafür ca 600 euro ausgebe und in 2 jahren damkt sowieso fahren darf oder nicht?
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Es geht nicht einmal um zwei Jahre, sondern nur um eins.
    Mit der pP der Klasse M darfst du dein 50ccm-Moped frühstens mit 16 Jahren fahren.
    Machst du den den Führerschein fürs Auto als begleitetes Fahren (bF17), darfst du es -wenn du früh genug anfängst- auch schon mit 17.

    Ob es sich lohnt, oder für wen es sich lohnt, hängt von der jeweiligen Situation des Probanden ab.
    Denn gerade in dem Alter kann ein Klasse M Fahrzeug den Weg zur Ausbildung, oder weiter entfernten Fachschule, deutlich angenehmer machen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      xemnas
      schrieb am Mittwoch, 27. Januar 2010
    Text
    Leute ihr seid doch echt ein bissle balla man muss die sitzbank nicht abschneiden oder verkürzen.

    Ich hab einen 25er Roller und fahr damit schon länger in den Papieren steht drin das ich eig. ne Gürteltasche draufbinden muss. Nach einem Gesräch mit der Polizei (mein Roller fährt gedrosselt 50 deshalb halten die mich schonmal an^^) haben die gemeint die Gürteltasche wäre sinnlos das einzigste is bloß das man keinen Sozius mitnehmen darf...

    Wenn jemand erwischt wird könnt ihr ja einfach sagen ja wusste ich nicht dann kommt es nur zu einer verwarnung.

    mfg xemnas

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kosten zu einem Rollerführerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 27. Januar 2010
    Text
    >Leute ihr seid doch echt ein bissle balla man muss die sitzbank nicht abschneiden oder verkürzen.

    Wenn man nur eine Mofa-Prüfbescheinigung hat: Doch! Abschneiden ist natürlich eher unzweckmäßig, zur Verkürzung nimmt man normalerweise eine Mofa-Tasche. Außerdem müssen die Fußrasten für den Sozius entweder abmontiert oder zumindest unbenutzbar gemacht werden.

    >Ich hab einen 25er Roller und fahr damit schon länger in den Papieren steht drin das ich eig. ne Gürteltasche draufbinden muss. Nach einem Gesräch mit der Polizei (mein Roller fährt gedrosselt 50 deshalb halten die mich schonmal an^^) haben die gemeint die Gürteltasche wäre sinnlos das einzigste is bloß das man keinen Sozius mitnehmen darf...

    Welche FE hast du eigentlich? Kannst du dich außerdem entscheiden, was für einen Roller du hast: Wie schnell ist er denn jetzt wirklich?

    Bei Klasse M darf man natürlich noch jemanden mitnehmen - das war aber gar nicht die Frage.

    >Wenn jemand erwischt wird könnt ihr ja einfach sagen ja wusste ich nicht dann kommt es nur zu einer verwarnung.

    Selten so einen Schwachsinn gelesen. Obwohl: Was Hanns nebenan so erzählt, ist auch ganz gut...

    Mit einer Mofa-Prüfbescheinigung ein zweisitziges Fahrzeug zu führen ist eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis, §21 StVG). Diese Straftat kann man auch fahrlässig begehen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    A1 führerschein
    Autor
      Mack
      schrieb am Montag, 8. Februar 2010
    Text
    Hi,
    ich hab da mal eine frage an euch.
    Ich habe bereits einen mofa führerschein gemacht und will nun den A1 Führerschein machen. Meine Frage ist nun wie viele Fehler ich in der theoretischen Prüfung machen darf?
    Darf ich wie normal 10 Fehlerpunkte bekommen (außer zwei 5er-Fragen) oder darf ich nur 6 Fehlerpunkte bekommen?
    Würde mich über eine schnelle Antwort freuen und im voraus schon mal danke.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: A1 führerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 8. Februar 2010
    Text
    Du hast noch keinen Führerschein, auf deinem Mofa-Lappen steht nur "Prüfbescheinigung". Für dich gelten also die Regeln des Ersterwerbs: 20 Fragen Grundstoff + 10 Fragen Zusatzstoff A1, maximal 10 Fehlerpunkte, wobei 2 x 5 = 11 ist, ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: A1 führerschein
    Autor
      ....hi:)....
      schrieb am Sonntag, 11. April 2010
    Text
    hi;

    ich schon ein bisschen im internet gesucht und ein paar roller gefunden....die aber alle 700 euro und mehr kosten!

    weiter steht das man roller für 350 bekommen kann....?
    kann mir jemand vllt eine seite empfehlen woe es billigere roller gibt?(nicht gebrauchte)

    thx im vorraus
    LG david

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    A1 führerschein
    Autor
      chriss95
      schrieb am Dienstag, 13. April 2010
    Text
    mit 15 kannst du nur die Mofa-Prüfbescheinigung (50 ccm, 25 km/h) machen. Diese kostet ca. 100-150 Euro. Mit 16 kannst du dann den Führerschein Klasse M (50 ccm, 45 km/h) machen. Dafür musst du mit 500-1000 Euro rechnen. ich hab für den mofa-schein nur 27 € bezahlt das das an unserer Schule gemacht werden kann aber lohnt sich normal nicht denn mit 25 km/h biste nicht rasent schnell unterwegs berg ab überholen einen radfaher nur bergauf biste schnelle und auf lange geraden besser ist klasse m (50 ccm, 45 km/h) oder a1 /125ccm, 80km/h) kostet um die 800-1200€ kann alles sein kenn welche die 850€ bezahlt haben aber auch mit 1100€ nur wenn du 125ccm machst fängt deine probezeit schon an darfst also angetrunken dann autofahren is zwar net so gut aber naja

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: A1 führerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 13. April 2010
    Text
    Satzzeichen waren irgendwie aus ...

    >nur wenn du 125ccm machst fängt deine probezeit schon an darfst also angetrunken dann autofahren is zwar net so gut aber naja

    Bis 21 gilt die 0,0 ‰-Grenze, außerdem in der Probezeit. Wenn du mit 16 A1 machst, hast du zwar mit 18 möglicherweise keine Probezeit mehr, trotzdem sind 0,0 ‰ angesagt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: A1 führerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 13. April 2010
    Text
    >weiter steht das man roller für 350 bekommen kann....?
    >kann mir jemand vllt eine seite empfehlen woe es billigere roller gibt?(nicht gebrauchte)

    Neufahrzeuge für 350 € halte ich für ein Gerücht. Ich würde mir sowas auch nicht kaufen wollen. Die Qualität ist ja schon bei den 700 €-Geräten aus dem Baumarkt manchmal recht mäßig.

    Was spricht denn gegen einen gebrauchten Roller?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: A1 führerschein
    Autor
      Manne
      schrieb am Samstag, 29. Mai 2010
    Text

    >
    >Was spricht denn gegen einen gebrauchten Roller?

    Da ist kein Benzin mehr drin.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Roller fahren
    Autor
      Bayern
      schrieb am Samstag, 5. Juni 2010
    Text
    Hallo,

    Ich hab etz den FS Klasse L gmacht und wenn ich 15 bin darf ich Mofa fahren. Darf ich dann au einen Roller fahren der gedroßelt is?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Roller fahren
    Autor
      Jonas_W
      schrieb am Dienstag, 13. Juli 2010
    Text
    >Hallo,
    >
    >Ich hab etz den FS Klasse L gmacht und wenn ich 15 bin darf ich Mofa fahren. Darf ich dann au einen Roller fahren der gedroßelt is?


    Hab mal ne Frage :)

    Ich bin jetzt 17 und mache grade meinen B Schein (mit Begleitung)
    Da ich aber schon gerne früher zu meiner Schule fahren möchte könnte ich doch die allgemeinen theorie Stunden die ich jetzt schon habe für die M Klasse mit benutzen und müsste dann nur noch 2 extra Stunden 2Räder machen + Prüfungen und ein paar Rollerfahrstunden? Oder muss ich ( was ja komisch wäre da ich ja in dem B später eh M habe) noch mal sperat die 12 Stunden machen?

    Danke schon mal :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Roller fahren
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 13. Juli 2010
    Text
    >>Ich hab etz den FS Klasse L gmacht und wenn ich 15 bin darf ich Mofa fahren. Darf ich dann au einen Roller fahren der gedroßelt is?

    Du darfst auch einen Roller fahren, wenn er den Vorschriften für ein Mofa entspricht: max. 50 ccm, max. 25 km/h, nur 1 Sitzplatz.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Roller fahren
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 13. Juli 2010
    Text
    >Ich bin jetzt 17 und mache grade meinen B Schein (mit Begleitung)
    >Da ich aber schon gerne früher zu meiner Schule fahren möchte könnte ich doch die allgemeinen theorie Stunden die ich jetzt schon habe für die M Klasse mit benutzen und müsste dann nur noch 2 extra Stunden 2Räder machen + Prüfungen und ein paar Rollerfahrstunden? Oder muss ich (was ja komisch wäre da ich ja in dem B später eh M habe) noch mal sperat die 12 Stunden machen?

    Hallo,

    so wie du dir das vorstellst, geht es leider nicht. Um den Führerschein für Klasse M früher als Klasse B zu bekommen, hättest du ihn mit beantragen müssen. Außerdem sind für Klasse M Fahrstunden, eine theoretisch und eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Also hilft nur warten bis du deine BF17-Schein hast. Ich empfehle dir dringend, ein paar Roller-Fahrstunden zu nehmen bevor du dich mit einem Zweirad in den Straßenverkehr stürzt. Bei einer Vollbremsung liegst du sonst schneller auf der Nase als du denkst und die Reparatur kostet sicher mehr als ein paar Fahrstunden.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Roller fahren
    Autor
      Jonas_W
      schrieb am Dienstag, 13. Juli 2010
    Text
    >>Ich bin jetzt 17 und mache grade meinen B Schein (mit Begleitung)
    >>Da ich aber schon gerne früher zu meiner Schule fahren möchte könnte ich doch die allgemeinen theorie Stunden die ich jetzt schon habe für die M Klasse mit benutzen und müsste dann nur noch 2 extra Stunden 2Räder machen + Prüfungen und ein paar Rollerfahrstunden? Oder muss ich (was ja komisch wäre da ich ja in dem B später eh M habe) noch mal sperat die 12 Stunden machen?
    >
    >Hallo,
    >
    >so wie du dir das vorstellst, geht es leider nicht. Um den Führerschein für Klasse M früher als Klasse B zu bekommen, hättest du ihn mit beantragen müssen. Außerdem sind für Klasse M Fahrstunden, eine theoretisch und eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Also hilft nur warten bis du deine BF17-Schein hast. Ich empfehle dir dringend, ein paar Roller-Fahrstunden zu nehmen bevor du dich mit einem Zweirad in den Straßenverkehr stürzt. Bei einer Vollbremsung liegst du sonst schneller auf der Nase als du denkst und die Reparatur kostet sicher mehr als ein paar Fahrstunden.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten


    Dumme Frage, aber könnte ich ihn eventuell nachbeantragen? Hab jetzt noch nicht mein Fahrlehrer gefragt oder ist das ein Ding der Unmöglichkeit?

    PS: Danke für die Info Kirsten :)

    Das mit der Prüfung und den Fahrstunden war eingeplant nur das ich die Theorie noch mal machen müsste ist nicht gut.^^

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Roller fahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 13. Juli 2010
    Text
    >Dumme Frage, aber könnte ich ihn eventuell nachbeantragen? Hab jetzt noch nicht mein Fahrlehrer gefragt oder ist das ein Ding der Unmöglichkeit?

    Der Antrag ist doch gar nicht das Problem (ok, irgendwie schon, das dauert ja so rund 6-8 Wochen), die Theorie und die zusätzlichen Prüfungen kosten Zeit und Geld. Statt diese Zeit in die Fahrschule zu stecken, könntest du auch einfach auf den 17. Geburtstag warten. Und das Geld könntest du z.B. in einen besseren Roller investieren / für ein Auto sparen / für irgendetwas anderes schönes ausgeben - statt für eine Leistung, die du in Kürze ohnehin geschenkt bekommst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Roller fahren
    Autor
      Jonas_W
      schrieb am Mittwoch, 14. Juli 2010
    Text
    >>Dumme Frage, aber könnte ich ihn eventuell nachbeantragen? Hab jetzt noch nicht mein Fahrlehrer gefragt oder ist das ein Ding der Unmöglichkeit?
    >
    >Der Antrag ist doch gar nicht das Problem (ok, irgendwie schon, das dauert ja so rund 6-8 Wochen), die Theorie und die zusätzlichen Prüfungen kosten Zeit und Geld. Statt diese Zeit in die Fahrschule zu stecken, könntest du auch einfach auf den 17. Geburtstag warten. Und das Geld könntest du z.B. in einen besseren Roller investieren / für ein Auto sparen / für irgendetwas anderes schönes ausgeben - statt für eine Leistung, die du in Kürze ohnehin geschenkt bekommst.

    Naja mit welche Kosten müsste ich denn da rechnen? das Problem ist 18 werden nicht 17.^^

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Roller fahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 14. Juli 2010
    Text
    >Naja mit welche Kosten müsste ich denn da rechnen?

    Für Fahrschule (6 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff [ggf. wird auch der Grundstoff von B angerechnet], 2 Prüfungen, Übungsfahrten je nach Talent), TÜV/DEKRA (2 Prüfungen, insgesamt 77,24 €) und den Gebühren für den Antrag würde ich insgesamt ca. 500 € rechnen. Vielleicht wird es auch etwas weniger.

    >das Problem ist 18 werden nicht 17.^^

    Nein, 17 reicht. Von den in B enthaltenen Klassen (M, L, S) darfst du auch mit BF17 schon alleine Gebrauch machen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Roller fahren
    Autor
      Jonas_W
      schrieb am Mittwoch, 14. Juli 2010
    Text
    >>Naja mit welche Kosten müsste ich denn da rechnen?
    >
    >Für Fahrschule (6 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff [ggf. wird auch der Grundstoff von B angerechnet], 2 Prüfungen, Übungsfahrten je nach Talent), TÜV/DEKRA (2 Prüfungen, insgesamt 77,24 €) und den Gebühren für den Antrag würde ich insgesamt ca. 500 € rechnen. Vielleicht wird es auch etwas weniger.
    >
    >>das Problem ist 18 werden nicht 17.^^
    >
    >Nein, 17 reicht. Von den in B enthaltenen Klassen (M, L, S) darfst du auch mit BF17 schon alleine Gebrauch machen.

    Vielen dank für die Rechnung. Eine Frage habe ich aber noch, was meinst du mit 2 TÜV und DEKRA Prüfungen? Sorry bin kein Fachmann in dem Bereich deswegen Frage ich so blöd:)

    PS: wie viele Fahrstunden hat man denn so im Schnitt mit dem Roller bis zur Prüfung wenn man sich nicht ganz blöd anstellt.

    lG Jonas

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Roller fahren
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 15. Juli 2010
    Text
    >Vielen dank für die Rechnung. Eine Frage habe ich aber noch, was meinst du mit 2 TÜV und DEKRA Prüfungen?

    Auch für M ist eine theoretische und eine praktische Prüfung nötig. Dafür fallen Gebühren in der Fahrschule und bei der Prüforganisation (TÜV in den alten, DEKRA in den neuen Bundesländern) an.

    Wie weit bist du eigentlich mit der Ausbildung für BF17? Die theoretischen Prüfungen könnte man natürlich auch verbinden.

    >PS: wie viele Fahrstunden hat man denn so im Schnitt mit dem Roller bis zur Prüfung wenn man sich nicht ganz blöd anstellt.

    Mit "blöd anstellen" hat das nichts zu tun. Manche lernen es schneller, andere lernen langsamer. Talent, Vorerfahrung (auch aus der praktischen Ausbildung für B) und auch die Fähigkeiten des FL spielen eine wesentliche Rolle.

    Ich glaube übrigens noch immer, dass du mit einem zügigen Abschluss der Ausbildung für B schneller "rollern" darfst als Antrag, Ausbildung und Prüfung für M dauern würden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Roller fahren
    Autor
      Jonas_W
      schrieb am Freitag, 16. Juli 2010
    Text
    >>Vielen dank für die Rechnung. Eine Frage habe ich aber noch, was meinst du mit 2 TÜV und DEKRA Prüfungen?
    >
    >Auch für M ist eine theoretische und eine praktische Prüfung nötig. Dafür fallen Gebühren in der Fahrschule und bei der Prüforganisation (TÜV in den alten, DEKRA in den neuen Bundesländern) an.
    >
    >Wie weit bist du eigentlich mit der Ausbildung für BF17? Die theoretischen Prüfungen könnte man natürlich auch verbinden.
    >
    >>PS: wie viele Fahrstunden hat man denn so im Schnitt mit dem Roller bis zur Prüfung wenn man sich nicht ganz blöd anstellt.
    >
    >Mit "blöd anstellen" hat das nichts zu tun. Manche lernen es schneller, andere lernen langsamer. Talent, Vorerfahrung (auch aus der praktischen Ausbildung für B) und auch die Fähigkeiten des FL spielen eine wesentliche Rolle.
    >
    >Ich glaube übrigens noch immer, dass du mit einem zügigen Abschluss der Ausbildung für B schneller "rollern" darfst als Antrag, Ausbildung und Prüfung für M dauern würden.

    Bin jetzt bei 8 Doppelstunden Theorie und fang bald mit dem Fahren an. Könnte also noch ne Weile dauern :)

    Eine andere Möglichkeit wäre doch auch auf Mofa um zusteigen also 25 kmh. Oder ist das auch mit Antrag und unzähligen Prüfungen verbunden?
    Ich möchte gern alles in den Ferien hinter mich grigen also gut 4 Wochen oder ist das unrealistisch?

    Denn ich bin einer der wenigen, den es egal ist wie schnell er von a nach b kommt, daher hätte ich auch kein Problem damit 25 zu fahren:)

    Habe schon von ein paar Freunden gehört, dass dies wesentlich günstiger ist als der FS-M. Möchte aber lieber noch mal hier die Fachleute fragen.

    Danke, dass ihr so geduldig meine Fragen beantwortet :D

    lG Jonas

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Roller fahren
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 16. Juli 2010
    Text
    Hallo Jonas,

    die Mofa-Prüfbescheinigung kannst du innerhalb von 1 Woche bekommen. Dafür sind nur 6 Lektionen Theorieunterricht (die hast du ja schon), 90 Minuten Fahrstunde und eine theoretische Prüfung nötig.

    Warum machst du eigentlich nicht deinen Auto-Führerschein (BF17) in den nächsten 2-4 Wochen fertig? Wenn du Ferien hast und zeitlich flexibel bist - und die Fahrschule mitspielt - ist das problemlos zu schaffen. Dann gönnst du dir noch ein paar Roller-Fahrstunden, damit du nicht nur fahren DARFST sondern auch fahren KANNST und alles ist gut.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Roller fahren
    Autor
      Jonas_W
      schrieb am Samstag, 17. Juli 2010
    Text
    >Hallo Jonas,
    >
    >die Mofa-Prüfbescheinigung kannst du innerhalb von 1 Woche bekommen. Dafür sind nur 6 Lektionen Theorieunterricht (die hast du ja schon), 90 Minuten Fahrstunde und eine theoretische Prüfung nötig.
    >
    >Warum machst du eigentlich nicht deinen Auto-Führerschein (BF17) in den nächsten 2-4 Wochen fertig? Wenn du Ferien hast und zeitlich flexibel bist - und die Fahrschule mitspielt - ist das problemlos zu schaffen. Dann gönnst du dir noch ein paar Roller-Fahrstunden, damit du nicht nur fahren DARFST sondern auch fahren KANNST und alles ist gut.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Ich hab mich jetzt fürs Mofa eingetragen. Danke für die Hilfe:)

    lG Jonas

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    rollerführerschein
    Autor
      siebert
      schrieb am Dienstag, 10. August 2010
    Text
    Hallo ich habe eine frage darf mann schon ab 14 jahren ein roller führerschein machen und erst ab 15 roller fahren weil ich weiß nicht ob das so simmt bitte bitte antworten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: rollerführerschein
    Autor
      Damdam
      schrieb am Sonntag, 22. August 2010
    Text
    Hi
    ich bin 15 1/2 Jahre und habe ein Roller geschenkt bekommen.
    Nun habe ich vor den Mofa führerschein zumachen , da ich mti den anderen nicht leisten kann.
    Meine Frage : Darf ich mit dem Roller fahren wenn ich ihn auf 25 kmh drossel odermuss ich da noch was anderes tun damit ich den auf 25 kmh gedrosselte roller LEGAl fahren darf/ kann??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: rollerführerschein
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Sonntag, 22. August 2010
    Text
    Dieses Teil muß einsitzig sein, so dass Du Deine Freundin nicht mitnehmen kannst. Die sucht sich dann einen Freund, der sie hinten drauf mitnimmt zur Eisdiele.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: rollerführerschein
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 23. August 2010
    Text
    >Hi
    ich bin 15 1/2 Jahre und habe ein Roller geschenkt bekommen. Nun habe ich vor den Mofa führerschein zumachen
    -------------------------

    Frage: Du bist 15 1/2 und hast einen Roller.
    Warum beginnst du nicht gleich den Führerschein der Klasse M, oder A1?
    Ist zwar erst einmal teurer, bringt dir aber deutlich mehr:
    Der Roller braucht nicht entdrosselt zu werden, mit A1 beginnt schon deine Probezeit zu laufen und bei beiden Klassen darf sich deine Freundin an deinen Rücken kuscheln. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: rollerführerschein
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 23. August 2010
    Text

    > Der Roller braucht nicht entdrosselt zu werden,
    ...............

    Korrektur: Sollte natürlich "GEdrosselt" heißen. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: rollerführerschein
    Autor
      pain
      schrieb am Montag, 23. August 2010
    Text
    Wozu macht ihr ein roller führerschein da biste mit dem fahrad schneller

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: rollerführerschein
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 23. August 2010
    Text
    >Wozu macht ihr ein roller führerschein da biste mit dem fahrad schneller
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Du haust das jetzt mit der Mofa-Prüfbescheinigung (25 km/h) durcheinander.
    Für die erlaubten 45 km/h für Klasse M käme ich beim Radeln ganz schön ins Schwitzen.
    Und sicherlich nicht nur ich. ;o)



    Liebe Leute,
    wenn ihr doch bitte einmal verinnerlichen würdet, dass "Roller" nichts anderes als die Fahrzeugform aussagt.
    Diese kann die unterschiedlichsten Motorisierung aufweisen und von der Mofa-Prüfbescheinigung bis zum großen Motorradführerschein alles an Erlaubnissen nötig werden lassen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: rollerführerschein
    Autor
      pain
      schrieb am Montag, 23. August 2010
    Text
    Es gibt ja jetzt die E biks (elektro fahräder ) da ist man schneller ohne wirklich viel kraft anzuwenden und im fernsehen haben die ein test gemacht Da ist der roller nicht mehr nachgekommen und für soein E bike braucht man keinen schein ^^ und man spart sich sprit geld als ich das gesehen hab hab ich mich tot gelacht

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: rollerführerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 23. August 2010
    Text
    >Es gibt ja jetzt die E biks (elektro fahräder ) da ist man schneller ohne wirklich viel kraft anzuwenden und im fernsehen haben die ein test gemacht Da ist der roller nicht mehr nachgekommen

    Was für ein Roller, Mofa (25 km/h) oder Moped (45 km/h)? Dass man ein Mofa mit dem Fahrrad (auch ohne E) abhängen kann, wurde schon mehrfach erwähnt. Die Nummer mit den 45 km/h ist auch möglich - aber ein unsinniger Vergleich, denn ...

    >und für soein E bike braucht man keinen schein

    ... das ist so allgemein falsch. Ganz ohne alles geht es nur für Fahrzeuge, die eine Leistung von max. 250 W bringen und nur bis 25 km/h Tretkraftunterstützung anbieten. Bringt das Fahrzeug mehr Leistung oder unterstützt es auch noch über 25 km/h, braucht man eine Mofa-Prüfbescheinigung oder eine beliebige FE.

    Um ohne Tretkraftunterstützung (dauerhaft) auf 45 km/h zu kommen, muss man schon gut im Saft sein.

    >und man spart sich sprit geld

    Klar, wenn man den Strom zum Aufladen bei Papi aus der Steckdose klaut. Außerdem ist die Anschaffung eher teuer.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: rollerführerschein
    Autor
      pain
      schrieb am Montag, 23. August 2010
    Text
    >>Es gibt ja jetzt die E biks (elektro fahräder ) da ist man schneller ohne wirklich viel kraft anzuwenden und im fernsehen haben die ein test gemacht Da ist der roller nicht mehr nachgekommen
    >
    >Was für ein Roller, Mofa (25 km/h) oder Moped (45 km/h)? Dass man ein Mofa mit dem Fahrrad (auch ohne E) abhängen kann, wurde schon mehrfach erwähnt. Die Nummer mit den 45 km/h ist auch möglich - aber ein unsinniger Vergleich, denn ...
    >
    >>und für soein E bike braucht man keinen schein
    >
    >... das ist so allgemein falsch. Ganz ohne alles geht es nur für Fahrzeuge, die eine Leistung von max. 250 W bringen und nur bis 25 km/h Tretkraftunterstützung anbieten. Bringt das Fahrzeug mehr Leistung oder unterstützt es auch noch über 25 km/h, braucht man eine Mofa-Prüfbescheinigung oder eine beliebige FE.
    >
    >Um ohne Tretkraftunterstützung (dauerhaft) auf 45 km/h zu kommen, muss man schon gut im Saft sein.
    >
    >>und man spart sich sprit geld
    >
    >Klar, wenn man den Strom zum Aufladen bei Papi aus der Steckdose klaut. Außerdem ist die Anschaffung eher teuer.

    ja die sind schon teuer. Aber wie gesagt wollte auch mal den roller schein machen und hatte mir das dann anderst überlegt weil die doch etwas langsam sind und meine meinug ist mal sollte sich das geld sparen und nen auto führerschein machen autofahren macht mehr spass und man kann dann auch im winter fahren ohne das es einem kalt wird ^^ habe mein schein jetzt seit genau 13 tagen mit nem roller schein währe ich zumindest nicht glücklich geworden aber wer es braucht und ned warten kann sol das ruhig machen ich halte keinen auf :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: rollerführerschein
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Montag, 23. August 2010
    Text
    >Wozu macht ihr ein roller führerschein da biste mit dem fahrad schneller
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Berg runter ja. Und Berg hoch ?
    Oder gibt es bei Euch keine Berge ?
    Kannst Du heute schon sehen, wer Samstag zu Besuch kommt ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: rollerführerschein
    Autor
      pain
      schrieb am Montag, 23. August 2010
    Text
    >Berg runter ja. Und Berg hoch ?
    >Oder gibt es bei Euch keine Berge ?
    >Kannst Du heute schon sehen, wer Samstag zu Besuch kommt ?


    Nein bei uns in München nicht villeicht nur Brücken da geht es minimal berg auf :)

    Auf den Beitrag antworten


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