Kosten für Prüfungsfahrt in der "Vorstellung zur Prüfung" nicht enthalten
Roman M.
schrieb am Sonntag, 1. November 2020
Achtung von den versteckten Kosten! Meine Frau wollte Ihren ausländischen Führerschein umschreiben, hat dafür für die Fahrschule "xxx" entschieden, einen Kostenvoranschlag bekommen und Vertrag unterschrieben. Zwei Tage vor der praktischen Führerscheinprüfung waren wir überrascht als die Fahrschule für die Prüfung 196,50 Euro verlangt hat anstatt 139,50 Euro die auf ihrer Webseite stehen. Die Vertreter der Fahrschule haben es damit begründet das 139,50 Euro bezieht sich nur auf den Büroaufwand für die Anmeldung zur Prüfung, die Zeit des Fahrlehrers wird als eine Übungsstunde mit 57 Euro extra berechnet. Uns wurde der Vertrag gezeigt wo auf dem Stundenpreis die Bezeichnung "Übungsfahrt/Prüfungsfahrt" steht, das haben wir natürlich bei der Anmeldung vor einem Jahr übersehen. Trotzdem finde ich unzulässig das diese Information auf dem Kostenrechner auf der Webseite der Fahrschule, in der Preisliste von der Webseite und in dem uns gegebenen Kostenvoranschlag komplett fehlt. In AGB's der Fahrshule finde ich den Begrif "Prüfungsfahrt" auch nicht. Ist es nicht ein Betrug der potenziellen Kunden wenn eine Pflichtposition in einem Kostenrechner einfach weggelassen wurde? Warum teilt die Fahrschule den festen Betrag 196,50 Euro in zwei Teile und macht nur postet nur ein Teil davon im öffentlichen Angebot? Hat jemand noch solche bittere Erfahrung gehabt? Was kann man dagegen unternehmen?.