Die Fahrschule nimmt für jede vergeigte Praktische Prüfung jedesmal die Kosten zur vorstellung zur Praktischen Prüfung. Das ist Quasi das arbeitsentgeld für den Fahrlehrer, das Auto usw.. Das kommt jedesmal plus die Tüvgebühren auf sie zu wenn sie die praktische vergeigt.
Die PP Klasse B kostet immer und überall in ganz D 84,97 €. Wiederholungsprüfungen sind nicht teurer - die 1. Prüfung kostet also genau gleich viel wie die 10. oder die 100. Prüfung.
Die Fahrschule verlangt zusätzlich noch eine Gebühr für die "Vorstellung zur praktischen Prüfung".
**mal ne Frage : wieso kostet die 1. PP beim Tüv Hessen 90 Euro und im Wiederholungsfall 190 Euro ? was ist da anders als bei der 1. PP ?**
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Das einzige, was ganz sicher ist: Am TÜV liegt es nicht!
Wer weiß, was die FS evtl an "lustigen Klauseln" in den Ausbildungsvertrag schrieb? Theoretisch wäre es sogar möglich, dass sie für die 2. pP mehr für die Vorstellung zur Prüfung nimmt. Preislich sind sie nämlich FÜR IHREN BEREICH an nichts gebunden. Nur sollten alle Preise aus dem Vertrag zu entnehmen sein, den deine Bekannte unterschrieb. Ansonsten ist Nachfragen angesagt.
Vielleicht hat sich ja nur der Finger der Tippse auf der Tastatur verflogen. ;o)
>Preislich sind sie nämlich FÜR IHREN BEREICH an nichts gebunden.
Trotz Biene Maja-Koalition: Ganz so liberal sind wir dann doch nicht. Eine höhere Vorstellungsgebühr für Wiederholungsprüfungen halte ich für unzulässig, eine erneute (Teil-)Grundgebühr auch.
>Nur sollten alle Preise aus dem Vertrag zu entnehmen sein, den deine Bekannte unterschrieb.
Und das ist die einfachste Lösung für das Problem: Nachschauen, nachdenken, nachfragen.
> Eine höhere Vorstellungsgebühr für Wiederholungsprüfungen halte ich für unzulässig,
Ein erneuter Teilgrundbetrag bei Wiederholungsprüfungen ist sehr wohl zulässig. Es liegt aber bei der einzelnen Fahrschule UND bei den sich dort anmeldenden Fahrschülern, einen solchen vertraglich zu vereinbaren.
Auch hier macht es Sinn, das Kleingedruckte zu lesen, bevor man unterschreibt.
>Ein erneuter Teilgrundbetrag bei Wiederholungsprüfungen ist sehr wohl zulässig. Es liegt aber bei der einzelnen Fahrschule UND bei den sich dort anmeldenden Fahrschülern, einen solchen vertraglich zu vereinbaren.
Bei praktischen Prüfungen? Im Muster für den Preisaushang finde ich dazu nichts. Im Rest vom FahrlG samt DV auch nicht.
Aber bevor wir eine theoretische Diskussion anfangen: Hast du schonmal erlebt, dass eine Fahrschule eine Teilgrundgebühr nach einer nicht bestandenen PP fordert?