Kosten 2. Fahrprüfung

  • Kosten 2. Fahrprüfung
     V8-Bike
      schrieb am Sonntag, 18. Oktober 2009
    Hallo,

    Bekannte ist dabei den Führerschein zu machen

    mal ne Frage : wieso kostet die 1. PP beim Tüv Hessen 90 Euro und im Wiederholungsfall 190 Euro ?
    was ist da anders als bei der 1. PP ?

    Mopedgruss

  • Thema
    Re: Kosten 2. Fahrprüfung
    Autor
      Knautschnasi
      schrieb am Sonntag, 18. Oktober 2009
    Text
    Ich gehe mal davon aus das die Fahrschule davon noch 100 bekommt als vorstellung zur Praktischen Prüfung.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kosten 2. Fahrprüfung
    Autor
      V8-Bike
      schrieb am Sonntag, 18. Oktober 2009
    Text
    es ist ihre 2. Prüfung mit der gleichen Fahrschule

    wo soll bitte der Unterschied zur 1. Prüfung sein ???

    Theorieprüfung = Null Fehler
    Praxis = minimaler Patzer

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Kosten 2. Fahrprüfung
    Autor
      Knautschnasi
      schrieb am Sonntag, 18. Oktober 2009
    Text
    Die Fahrschule nimmt für jede vergeigte Praktische Prüfung jedesmal die Kosten zur vorstellung zur Praktischen Prüfung.
    Das ist Quasi das arbeitsentgeld für den Fahrlehrer, das Auto usw..
    Das kommt jedesmal plus die Tüvgebühren auf sie zu wenn sie die praktische vergeigt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Kosten 2. Fahrprüfung
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 18. Oktober 2009
    Text
    Die PP Klasse B kostet immer und überall in ganz D 84,97 €. Wiederholungsprüfungen sind nicht teurer - die 1. Prüfung kostet also genau gleich viel wie die 10. oder die 100. Prüfung.

    Die Fahrschule verlangt zusätzlich noch eine Gebühr für die "Vorstellung zur praktischen Prüfung".

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kosten 2. Fahrprüfung
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 18. Oktober 2009
    Text
    **mal ne Frage : wieso kostet die 1. PP beim Tüv Hessen 90 Euro und im Wiederholungsfall 190 Euro ?
    was ist da anders als bei der 1. PP ?**

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Das einzige, was ganz sicher ist: Am TÜV liegt es nicht!

    Wer weiß, was die FS evtl an "lustigen Klauseln" in den Ausbildungsvertrag schrieb? Theoretisch wäre es sogar möglich, dass sie für die 2. pP mehr für die Vorstellung zur Prüfung nimmt.
    Preislich sind sie nämlich FÜR IHREN BEREICH an nichts gebunden.
    Nur sollten alle Preise aus dem Vertrag zu entnehmen sein, den deine Bekannte unterschrieb.
    Ansonsten ist Nachfragen angesagt.

    Vielleicht hat sich ja nur der Finger der Tippse auf der Tastatur verflogen. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Kosten 2. Fahrprüfung
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 18. Oktober 2009
    Text
    >Preislich sind sie nämlich FÜR IHREN BEREICH an nichts gebunden.

    Trotz Biene Maja-Koalition: Ganz so liberal sind wir dann doch nicht. Eine höhere Vorstellungsgebühr für Wiederholungsprüfungen halte ich für unzulässig, eine erneute (Teil-)Grundgebühr auch.

    >Nur sollten alle Preise aus dem Vertrag zu entnehmen sein, den deine Bekannte unterschrieb.

    Und das ist die einfachste Lösung für das Problem: Nachschauen, nachdenken, nachfragen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Kosten 2. Fahrprüfung
    Autor
      tobi*
      schrieb am Sonntag, 18. Oktober 2009
    Text
    > Eine höhere Vorstellungsgebühr für Wiederholungsprüfungen halte ich für unzulässig,

    Ein erneuter Teilgrundbetrag bei Wiederholungsprüfungen ist sehr wohl zulässig. Es liegt aber bei der einzelnen Fahrschule UND bei den sich dort anmeldenden Fahrschülern, einen solchen vertraglich zu vereinbaren.

    Auch hier macht es Sinn, das Kleingedruckte zu lesen, bevor man unterschreibt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Kosten 2. Fahrprüfung
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 18. Oktober 2009
    Text
    >Ein erneuter Teilgrundbetrag bei Wiederholungsprüfungen ist sehr wohl zulässig. Es liegt aber bei der einzelnen Fahrschule UND bei den sich dort anmeldenden Fahrschülern, einen solchen vertraglich zu vereinbaren.

    Bei praktischen Prüfungen? Im Muster für den Preisaushang finde ich dazu nichts. Im Rest vom FahrlG samt DV auch nicht.

    Aber bevor wir eine theoretische Diskussion anfangen: Hast du schonmal erlebt, dass eine Fahrschule eine Teilgrundgebühr nach einer nicht bestandenen PP fordert?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kosten 2. Fahrprüfung
    Autor
      Peg
      schrieb am Sonntag, 18. Oktober 2009
    Text
    Von Aufschlägen für eine 2. tP hörten wir auf jeden Fall schon einmal.

    Warum sollte das bei einer pP nicht auch möglich sein - solange es geschrieben steht......

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Kosten 2. Fahrprüfung
    Autor
      V8-Bike
      schrieb am Montag, 19. Oktober 2009
    Text
    " Nachschauen, nachdenken, nachfragen "

    wenn alles gelaufen ist werde ich auf jeden Fall der Sache nach gehen

    vorab Danke

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