Kollision mit Radfahrer

  • Kollision mit Radfahrer
     Fahrschuellllller
      schrieb am Freitag, 23. April 2010
    Hallo,
    ein Bekannter von mir hatte heute eine Kollision mit einem Radfahrer. Beim Fahren aus einer unübersichtlichen Auto, kam beim heraustasten auf den Fußgängerweg ein Radefahrer, der ihn nicht gesehen hat und ist mit ca. 30km/h(Radfahrer) gegen das fast stehende Auto gefahren.
    Radfahrer ist mit Schulterverletztung, falls nicht mehr, im Krankenhaus.
    Die Polizei meinte zwar auch, er hätte eigentlich keine Schuld, aber trotzdem (wegen §1 der StVo, hat er eine Teilschuld).
    Der Radfahrer ist
    1. auf dem Fußgänger weg gefahren
    2. entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung
    3. ohne Helm
    4. mit Kopfhörern im Ohr
    gefahren.
    Trotzdem hat der Autofahrer nun eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verursachung eines Unfalls.

    Was wird auf ihn zukommen? Und ist man als Autofahrer denn wirklich so machtlos, ich meine man ist ja eig immer der dumme -.-

    Mfg (Ex) Fahrschuellller
  • Thema
    Re: Kollision mit Radfahrer
    Autor
      Joe27
      schrieb am Freitag, 23. April 2010
    Text
    >ein Bekannter von mir

    Natürlich, wenn was peinliches passiert ist, dann war's immer der ominöse Bekannte, niemals der Forenschreiber selbst. ;-)

    >hatte heute eine Kollision mit einem Radfahrer. Beim Fahren aus einer unübersichtlichen Auto, kam beim heraustasten auf den Fußgängerweg

    Also blind reingehalten und dann hat's gekracht.

    >ein Radefahrer, der ihn nicht gesehen hat und ist mit ca. 30km/h(Radfahrer) gegen das fast stehende Auto gefahren.
    >Radfahrer ist mit Schulterverletztung, falls nicht mehr, im Krankenhaus.

    Lebensgefahr war's ja offenbar nicht, also spricht es eher für die üblichen 15 km/h.

    >Die Polizei meinte zwar auch, er hätte eigentlich keine Schuld,

    Naja, das legt zum Glück nicht die Polizei fest.

    >aber trotzdem (wegen §1 der StVo, hat er eine Teilschuld).
    >Der Radfahrer ist
    >1. auf dem Fußgänger weg gefahren

    Tja, wo Radfahrer fahren müssen, dürfen oder nicht dürfen, das ändert sich gerade in dicht besiedelten Gebieten alle zehn Meter - meist ins Gegenteil. Eben werden sie noch mit Fußgängern gemischt zum Fahren auf der falschen Straßenseite aufgefordert (Z240 links), an der nächsten Ecke ist es dann plötzlich streng verboten.

    Die Folge ist, daß sehr viele Radfahrer überhaupt nicht mehr durchblicken und man als verantwortlicher Fahrzeugführer _überall_ mit Radfahrer rechnen muß.

    >2. entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung

    Spielt hier (Reintasten) keine Rolle.

    >3. ohne Helm

    Hilft sowieso nichts.

    >4. mit Kopfhörern im Ohr

    Sondersignale waren auch nicht im Spiel.

    >gefahren.
    >Trotzdem hat der Autofahrer nun eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verursachung eines Unfalls.

    Das nächstemal einweisen lassen.

    >Was wird auf ihn zukommen? Und ist man als Autofahrer denn wirklich so machtlos, ich meine man ist ja eig immer der dumme -.-

    Wegen Gefährdungshaftung aus der Betriebsgefahr eines Kfz sowieso.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kollision mit Radfahrer
    Autor
      Wannabefahrschueler
      schrieb am Samstag, 24. April 2010
    Text
    das nächste mal einwweisen lassen ja sicher... wenn man sich echt richtig vorsichtig vortastet ist das unnötig... oder lääst du dich bei jeder kleinigkeit einweisen, auch wenn du vorwärts i.wo rausfahren möchtest joe?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Kollision mit Radfahrer
    Autor
      Joe27
      schrieb am Samstag, 24. April 2010
    Text
    >das nächste mal einwweisen lassen ja sicher... wenn man sich echt richtig vorsichtig vortastet

    ...dann wäre nichts passiert.

    >ist das unnötig... oder lääst du dich bei jeder kleinigkeit einweisen,

    Entweder ich sehe, wo ich hinfahre, oder ich stelle anderweitig sicher, daß es zu keiner Kollision kommt. Zum Beispiel durch Aussteigen und einen Blick über das Fahrzeugdach werfen bedeuten, bevor man aus einer unübersichtlichen und zugeparkten Hofeinfahrt rückwärts in den fließenden Verkehr rangiert. Schon aus Interesse am eigenen Leben.

    > auch wenn du vorwärts i.wo rausfahren möchtest joe?

    Vorwärtsfahren entbindet natürlich von jeder Sorgfaltspflicht. ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kollision mit Radfahrer
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Samstag, 24. April 2010
    Text
    >>4. mit Kopfhörern im Ohr
    >
    >Sondersignale waren auch nicht im Spiel.

    Das hat mit Sondersignalen in diesem Fall wenig zu tun. Hätte der Radfahrer keine dringehabt hätte er vielleicht den Motor des Autos gehört.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Kollision mit Radfahrer
    Autor
      Joe27
      schrieb am Samstag, 24. April 2010
    Text
    >>>4. mit Kopfhörern im Ohr
    >>
    >>Sondersignale waren auch nicht im Spiel.
    >
    >Das hat mit Sondersignalen in diesem Fall wenig zu tun. Hätte der Radfahrer keine dringehabt hätte er vielleicht den Motor des Autos gehört.

    Und den von einem Dutzend anderen. Nach Gehör fahren ist tödlich, Verkehrsteilnehmer werden GESEHEN nicht gehört.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Kollision mit Radfahrer
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Samstag, 24. April 2010
    Text
    >Und den von einem Dutzend anderen. Nach Gehör fahren ist tödlich, Verkehrsteilnehmer werden GESEHEN nicht gehört.

    Jetzt kommen die Sondersignale ins Spiel! Also ich höre das Martinshorn!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kollision mit Radfahrer
    Autor
      deuded
      schrieb am Samstag, 24. April 2010
    Text
    >
    >>3. ohne Helm
    >
    >Hilft sowieso nichts.
    >


    Warum soll der Helm nicht helfen??? Hau doch deinen Kopf mal mit voller Wucht einmal mit Helm und einmal ohne Helm gegen die Wand. Das müsste deine Meinung grundlegend ändern!

    Und wenn du mit dem Kopf auf den Boden fällst, ist es nicht anders!

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Kollision mit Radfahrer
    Autor
      Joe27
      schrieb am Samstag, 24. April 2010
    Text
    >Warum soll der Helm nicht helfen???

    Ein _Helm_ hilft sicher gegen schwere Kopfverletzungen. Allerdings nicht das Ding, was Radfahrer dafür halten. Und das, was wir als Helm bezeichnen (ECE 2202/03), setzen Radfahrer nicht auf.

    >Hau doch deinen Kopf mal mit voller Wucht einmal mit Helm und einmal ohne Helm gegen die Wand. Das müsste deine Meinung grundlegend ändern!

    Du hast vollkommen recht, und es dauert nicht mehr lange, bis auch Autofahrer vorgeschrieben bekommen, einen amtlich genehmigten Helm aufzusetzen, schließlich sterben sie am häufigsten durch Kopfverletzungen bei Unfällen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Kollision mit Radfahrer
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 24. April 2010
    Text
    Bei einem Unfall sind zwei Dinge zu unterscheiden: Die straf- bzw. ordnungswidrigkeitenrechtliche Seite und die zivilrechtliche Seite.

    Zunächst zum Strafrecht: Dein Bekannter hat den § 229 StGB (fahrlässige KV) erfüllt. Beim Rückwärtsfahren hat er ganz besondere Sorgfaltspflichten: Er muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen können (§ 9 StVO). Ob der Radfahrer dort hätte unterwegs sein dürfen, ist in dieser Hinsicht egal. Ein Kind hätte z.B. auch auf dem Gehweg fahren dürfen. Auch andere Fußgänger hätten dort ähnlich dem Radfahrer unterwegs sein können. Das Fehlverhalten des Radfahrers hebt auch nicht die Wartepflicht des Bekannten auf.

    Die Polizei ist hier zur Anzeige verpflichtet. Das heißt aber noch nicht, dass es auch zu einer Verurteilung kommen muss. Der Ball liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft. Die könnte das Verfahren z.B. (mit oder ohne Auflagen) einstellen. Das ist bei geringen Verletzungen und ohne Strafantrag des Geschädigten durchaus möglich. In diesem Fall wäre die Straftat dann (ggf. nach Zahlung der Auflage) vom Tisch. Möglicherweise wird dann stattdessen eine Ordnungswidrigkeit geahndet (z.B. BKat 44, 100 €, 2 Punkte, A).

    Wird das Verfahren nicht eingestellt, kommt vermutlich ein Strafbefehl über ein paar Tagessätze. Sollte man damit nicht einverstanden sein, kann man das auch mit einem Richter "besprechen".

    Jetzt zum Zivilrecht: Der Unfall ist hoffentlich schon der Versicherung gemeldet? Die Versicherung wird hier wahrscheinlich versuchen, dem Radfahrer ein Fehlverhalten anzulasten. Ob das Erfolg hat, ist schwer zu sagen. Ob der Radfahrer auf dem Gehweg unterwegs war - und in welcher Richtung - spielt kaum eine Rolle. Damit hast du zu rechnen. Der Helm hilft bei einer Schulterverletzung wenig. Die Kopfhörer sind sicher interessant, aber hätte der Radfahrer den Unfall ohne Kopfhörer wirklich verhindern können?

    Wirklich interessieren braucht das deinen Bekannten aber kaum. Die Abwicklung übernimmt die Versicherung. Ohne Teilschuld kommt er aus der Sache nicht raus. Bei einer Behandlung im Krankenhaus lohnt sich ein Rückkauf des Schadens ohnehin nicht. Folge: Die Versicherung zahlt (wieviel ist wieder egal), der Bekannte wird hochgestuft - fertig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Kollision mit Radfahrer
    Autor
      KullerTruller
      schrieb am Samstag, 24. April 2010
    Text
    aha... aussteigen und nachsehen... dann ist da niemand und bis du eigestiegen bist und das Fahrzeug gestartet hast, sind plötzlich 5 Radfahrer auf der Strecke unterwegs...

    DAS leuchtet mir echt nicht ein...

    Aussteigen und nachsehen halte ich deshalb für Käse...
    Es ist nicht immer jemand zum Einweisen parat!!!


    Man muss NOCH VORSICHTIGER als ohnehin schon rausfahren! Mehr kann man da gar nicht tun.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kollision mit Radfahrer
    Autor
      Wannabefahrschueler
      schrieb am Samstag, 24. April 2010
    Text
    man muss noch vorsichtiger rausfahren! Mehr kann man da gar nicht tun.

    doch man kann einen 1Euro Jobber anrufen und ihn bitten auf zu passen!

    aber wieso entbindet das Herausfahren vorwärts von der Sorgfalltspflicht Joe? wenn du worwärts mit einer Viper i-wo rausfährst ist es meist gefährlicher als wenn du mit einem golf rückwärts ausparkst.... also die sorgfalltspflicht ist doch immer vorhanden ?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Kollision mit Radfahrer
    Autor
      Joe27
      schrieb am Samstag, 24. April 2010
    Text
    >aber wieso entbindet das Herausfahren vorwärts von der Sorgfalltspflicht Joe?

    Mensch, das war ein Scherz. :-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kollision mit Radfahrer
    Autor
      Joe27
      schrieb am Samstag, 24. April 2010
    Text
    >aha... aussteigen und nachsehen... dann ist da niemand und bis du eigestiegen bist und das Fahrzeug gestartet hast, sind plötzlich 5 Radfahrer auf der Strecke unterwegs...

    War mir schon klar, daß Du Dir sowas nicht vorstellen kannst. :-)

    >DAS leuchtet mir echt nicht ein...
    >
    >Aussteigen und nachsehen halte ich deshalb für Käse...

    Dann trag halt auch die Konsequenzen.

    Auf den Beitrag antworten


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