Knöllchen berechtigt?

  • Knöllchen berechtigt?
     big-bastian
      schrieb am Dienstag, 11. November 2008
    Hallo,

    ich habe heute ein Knöllchen bekommen.

    Mein Parksituation:

    11.11.2008 Dienstag ( Werktag )
    Ankunft: 9 Uhr
    Abfahrt: 13 Uhr

    Hier das Schild:

    http://img58.imageshack.us/img58/5683/schildgu7.jpg


    Ist das Knöllchen berechtigt? In meinen Augen darf ich da Parken.

    mfg
    basti
  • Thema
    Re: Knöllchen berechtigt?
    Autor
      Schoki
      schrieb am Dienstag, 11. November 2008
    Text
    Was wird Dir denn vorgeworfen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Knöllchen berechtigt?
    Autor
      big-bastian
      schrieb am Dienstag, 11. November 2008
    Text
    parken im anwohnerbereich

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Knöllchen berechtigt?
    Autor
      elchris
      schrieb am Dienstag, 11. November 2008
    Text
    Hallo,

    hast du den Parkausweis Nr. 6? Mit diesem darfst du werktags zwischen 8-19Uhr dort parken. Ansonsten nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Knöllchen berechtigt?
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 12. November 2008
    Text
    von 8 - 19 uhr braucht man den parkausweis NICHT. das knöllchen ist, wenn wie vorgeschrieben geparkt wurde, nicht richtig.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Knöllchen berechtigt?
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Mittwoch, 12. November 2008
    Text
    >von 8 - 19 uhr braucht man den parkausweis NICHT. das knöllchen ist, wenn wie vorgeschrieben geparkt wurde, nicht richtig.
    >
    >mfg

    Wenn aber die Ankunft um 7:00 Uhr war und die Kontrolle vor 8 Uhr duchrgeführt wurde, was durchaus nichts ungewöhnliches ist, dann ist das Knöllchen gerechtfertigt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Knöllchen berechtigt?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 12. November 2008
    Text

    >Wenn aber die Ankunft um 7:00 Uhr war und die Kontrolle vor 8 Uhr duchrgeführt wurde, was durchaus nichts ungewöhnliches ist, dann ist das Knöllchen gerechtfertigt.
    ----------------------

    Drer TE hat aber anfangs seine Parkzeit von 9 - 13 Uhr erwähnt.
    Somit ist das Knöllchen nicht okay.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Knöllchen berechtigt?
    Autor
      Danny001
      schrieb am Mittwoch, 12. November 2008
    Text
    >
    >>Wenn aber die Ankunft um 7:00 Uhr war und die Kontrolle vor 8 Uhr duchrgeführt wurde, was durchaus nichts ungewöhnliches ist, dann ist das Knöllchen gerechtfertigt.
    >----------------------
    >
    >Drer TE hat aber anfangs seine Parkzeit von 9 - 13 Uhr erwähnt.
    >Somit ist das Knöllchen nicht okay.

    Richtig. Verkehrszeichen liest man (wie man es in der Fahrschule gelernt hat) von oben nach unten. In erster Linie muss man mit der rechten Spur auf dem Gehweg parken, mit der linken auf der Fahrbahn. Das parken ist erlaubt von Montag bis Samstag von 8-19 Uhr. Eine weitere einschränkung gibt es durch das 1. Zusatzzeichen nicht. Ein 2. Schild besagt, dass das generelle Parken mit entsprechendem Ausweis "Frei" ist, also mit diesem Ausweis ohne Einschränkungen.

    Ist manchmal wirklich schwierig ein Verkehrszeichen zu interpretieren. Schlimmer wäre es, im fließenden Verkehr. ^^

    Aber in diesem Fall ist das Verwarnungsgeld unberechtigt. Am besten mit hilfe des Anhörbogens dem Verwarnungsgeld nicht zustimmen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Knöllchen berechtigt?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 12. November 2008
    Text
    Ich kopiere mal eben die Aussage eines FL -aus einem anderen Forum- zu diesem Fall hier herüber.
    Denn big-bastian war nicht nur in einem Forum auf der Suche nach der Wahrheit ;o)

    ****Dann gilt das, was ich oben schon schrieb: Der TE muss ein weiteres Schild übersehen haben, wobei man dann erst mal prüfen müsste, ob das andere Schild an dieser Stelle überhaupt noch gilt. Anderenfalls wäre die Zeichenkombination unklar bzw. unsinnig.

    Ein "frei"-Zeichen setzt immer ein Verbotszeichen voraus, was hier aber nicht vorhanden ist. Selbst wenn man zu der (irrtümlichen) Annahme gelangen würde, dass Nicht-Bewohner hier nur von 8 bis 19 Uhr parken dürften, wäre das Knöllchen ja nicht berechtigt, denn der TE parkte ja dort werktags von 9 bis 13 Uhr.

    Wenn man werktags von 8 bis 19 Uhr nur Bewohnern das Parken gestatten möchte, dann geht das jedenfalls mit dieser Zeichenkombination nicht.

    ****

    Ich gebe es gern zu:
    Einzig durch die Schilderung vom TE und das Foto wäre ich auch nicht darauf gekommen, dass es noch einen anderen Fakt gibt, der dem Knöllchen eine Berechtigung einräumt.

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