Kleintransporter

  • Kleintransporter
     Yilmaz
      schrieb am Sonntag, 9. Mai 2010
    Hallo ,
    Ich möchte bei einer bekannten in der Firma arbeiten. Ist eine Speditionsfirma. Die fahren dort meisten den Fiat Ducato Multijet (3,5 Tonnen ). Ich wollte fragen ob ich den Jetzt mit der Führerschein Klasse B fahren darf . Ich weis ja das man mit B bis zu 3.5 t fahren darf , aber da kommt ja noch das Gewicht mit drauf von der Wahre .
  • Thema
    Re: Kleintransporter
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Sonntag, 9. Mai 2010
    Text
    >Hallo ,
    >Ich möchte bei einer bekannten in der Firma arbeiten. Ist eine Speditionsfirma. Die fahren dort meisten den Fiat Ducato Multijet (3,5 Tonnen ). Ich wollte fragen ob ich den Jetzt mit der Führerschein Klasse B fahren darf . Ich weis ja das man mit B bis zu 3.5 t fahren darf , aber da kommt ja noch das Gewicht mit drauf von der Wahre .
    >

    kommt drauf an als was der Transporter zugelassen ist

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  • Thema
    Re: Re: Kleintransporter
    Autor
      Yilmaz
      schrieb am Sonntag, 9. Mai 2010
    Text
    >>Hallo ,
    >>Ich möchte bei einer bekannten in der Firma arbeiten. Ist eine Speditionsfirma. Die fahren dort meisten den Fiat Ducato Multijet (3,5 Tonnen ). Ich wollte fragen ob ich den Jetzt mit der Führerschein Klasse B fahren darf . Ich weis ja das man mit B bis zu 3.5 t fahren darf , aber da kommt ja noch das Gewicht mit drauf von der Wahre .
    >>
    >
    >kommt drauf an als was der Transporter zugelassen ist

    Was heist das den das als was der Zugelassen ist
    bin 18 und habb noch kein eigen Wagen tut mir leid wenn ich jetzt nachfrage

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  • Thema
    Re: Re: Re: Kleintransporter
    Autor
      naschkatze06
      schrieb am Sonntag, 9. Mai 2010
    Text
    Denk mal Christian meint, ob die'ne PKW- oder LKW-Zulassung haben :)

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  • Thema
    Re: Kleintransporter
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 9. Mai 2010
    Text
    Klasse B berechtigt, "Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz" zu führen (§ 6 FeV).

    Es kommt also auf die zulässige Gesamtmasse (Eintrag in den Papieren) an, diese darf bis zu 3500 kg betragen. In der zGm ist die Ladung bereits enthalten, es heißt ja GESAMTmasse. Ob das Fahrzeug als PKW oder LKW zugelassen ist, spielt keine Rolle - Kraftfahrzeuge sind schließlich beide.

    Da du gewerblich Güter beförderst, bist du aber mit diesem Fahrzeug den Lenk- und Ruhezeitregelungen unterworfen. Zur Dokumentation brauchst du also eine Fahrerkarte für das Kontrollgerät, mit dem das Fahrzueg ausgestattet sein muss. Wenn du dich damit nicht auskennst, solltest du dir das von der Spedition ausführlich erklären lassen - die kennen sich da aus. Die Strafen bei Verstößen sind teilweise für den Fahrer recht heftig und durch das Kontrollgerät auch noch nach einiger Zeit nachweisbar.

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