Klasse T gewichtsbegrenzt?

  • Klasse T gewichtsbegrenzt?
     Leo89
      schrieb am Freitag, 11. September 2009
    Hallo alle zusammen.
    Ich habe mal eine Frage zur Führerscheinklasse T.
    Bei uns geht schon lange die Disskussion, ob man mit der Führerscheinklasse T einen Radlader fahren darf, der mehr als 3,5t Gewicht hat.
    Radlader an sich sind ja selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40km/h.
    Nur kann ich nirgends was über eine Gewichtsbegrenzung finden.
    Also kann man davon ausgehen, dass es keine Begrenzung gibt, oder?

    Schonmal Danke.
    Leo89
  • Thema
    Re: Klasse T gewichtsbegrenzt?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 11. September 2009
    Text
    Es ist richtig, dass es für die Klasse T keine Beschränkung der zulässigen Gesamtmase gibt. Auch die 40 t, die bei CE und T immer wieder ins Rennen geworfen werden, sind keine Begrenzung der Fahrerlaubnis.

    Allerdings ist die Nutzung der Klasse T an weitere Auflagen gebunden:
    - Fahrzeugart: Mit T dürfen nur Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen gefahren werden. Ein Radlader ist Letzteres. Das hast du ja schon selbst erkannt.

    - Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: Zugmaschinen dürfen eine bbH bis zu 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu 40 km/h haben. Auch hier liegst du also richtig.

    - Bauart und Einsatzzweck: Die Fahrzeuge müssen "nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke" bestimmt sein "und für solche Zwecke eingesetzt werden" (§6 FeV). Über den ersten Punkt (kann ein Radlader nach seiner Bauart für LoF bestimmt sein?) könnte man streiten. Bei der Zweckbindung ist es dann aber klar: Wer den Radlader als Baumaschine fahren will, braucht mehr als T.

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  • Thema
    Re: Re: Klasse T gewichtsbegrenzt?
    Autor
      Leo89
      schrieb am Freitag, 11. September 2009
    Text
    >- Bauart und Einsatzzweck: Die Fahrzeuge müssen "nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke" bestimmt sein "und für solche Zwecke eingesetzt werden" (§6 FeV). Über den ersten Punkt (kann ein Radlader nach seiner Bauart für LoF bestimmt sein?) könnte man streiten. Bei der Zweckbindung ist es dann aber klar: Wer den Radlader als Baumaschine fahren will, braucht mehr als T.

    also bei uns wird der Radlader für beides eingesetzt.
    Einerseits zum Hochschieben von Getreide nach der Ernte zum anderen aber auch häufig für Hoch- und Tiefbau.

    Also wenn ich Frostschutz oder Dreck damit befördere reicht T nicht aus, wenn ich aber Getreide befördere gehts auf einmal?!?
    Ist das nicht total dumm?

    Was bräuchte man denn sonst für eine FS Klasse?
    Wäre ja theoretisch die Klasse C oder?

    Aber unsere Radlader haben ja eig nur 20km/h als Begrenzung. Gelten die da nicht auch noch unter die Klasse L? Ist diese denn Gewichtsbegrenzt bzw nur auf LoF geschränkt?!?

    Leo89

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  • Thema
    Re: Re: Re: Klasse T gewichtsbegrenzt?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 11. September 2009
    Text
    >Also wenn ich Frostschutz oder Dreck damit befördere reicht T nicht aus, wenn ich aber Getreide befördere gehts auf einmal?!?

    Ja, aber es geht noch extremer: Wenn der Bauer (ähh, Landwirt) einen Fahrer anstellt, der mit einer Zugmaschine samt Tankwagen die Milch zur Molkerei fährt (also quasi Lieferung frei Haus), reicht L/T. Wenn der gleiche Fahrer aber bei der Molkerei angestellt ist und die Milch beim Bauern mit der gleichen Fahrzeugkombination abholt, braucht er BE/C1E/CE.

    >Ist das nicht total dumm?

    Naja ;) Bei den Klassen L und T handelt es sich um Erleichterungen (Mindestalter, Ausbildungsumfang, Tonnagebeschränkung) für die Land- und Forstwirtschaft. Es ist hier ja nicht unüblich, dass die eigenen Kinder im Betrieb mitarbeiten, was ab einer gewissen Betriebsgröße eben auch zwingend das Führen von Fahrzeugen einschließt.

    >Was bräuchte man denn sonst für eine FS Klasse?
    >Wäre ja theoretisch die Klasse C oder?

    Je nach zGm reicht auch C1 (ist im alten 3er enthalten), bei sehr kleinen Fahrzeugen evtl. sogar B. Sonst braucht man C.

    >Aber unsere Radlader haben ja eig nur 20km/h als Begrenzung. Gelten die da nicht auch noch unter die Klasse L? Ist diese denn Gewichtsbegrenzt bzw nur auf LoF geschränkt?!?

    Bei einer bbH von 20 km/h reicht sogar L, richtig. An der Zweckbindung ändert das aber nichts.

    Sorry, ist wahrscheinlich nicht das, was du hören wolltest.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Klasse T gewichtsbegrenzt?
    Autor
      Leo89
      schrieb am Freitag, 11. September 2009
    Text
    >Sorry, ist wahrscheinlich nicht das, was du hören wolltest.

    Naja wie mans nimmt. Immerhin weis ich jetzt erstmal was Sache ist.
    Und wenn ich mal wieder mit einen Radlader auf der Straße fahren muss und doch erwischt werden sollte, kann ich mich so zu sagen damit herausreden, dass es für landwirtschaftliche Zwecke ist. Der Betrieb läuft ja auf beides.

    Allerdings sollte man sich da auf Kurz oder lang mal mit C bzw C1 auseinandersetzen.

    War das Früher auch schon so, weil da durfte man ja schon mit dem Autoführerschein bis zu 7,5t fahren. Zählten Radlader dort schon mit rein bzw gab es da die LoF Regel auch schon?

    Leo89

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Klasse T gewichtsbegrenzt?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 11. September 2009
    Text
    >Und wenn ich mal wieder mit einen Radlader auf der Straße fahren muss und doch erwischt werden sollte, kann ich mich so zu sagen damit herausreden, dass es für landwirtschaftliche Zwecke ist. Der Betrieb läuft ja auf beides.

    Versuchen kannst du es. Sollte man dir allerdings das Gegenteil nachweisen, droht größerer Ärger: Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - eine Straftat! Auch der Halter wird Ärger bekommen. Interessehalber: Hat das Fahrzeug ein grünes oder ein schwarzes Kennzeichen?

    >Allerdings sollte man sich da auf Kurz oder lang mal mit C bzw C1 auseinandersetzen.

    Richtig. Da du ja schon über 18 bist (Jahrgang 89?), ist das ja auch kein Problem mehr.

    C1 macht "man" übrigens nicht. Die Ausbildung ist bei C1/C im Prinzip gleich teuer und auch gleich schwer - besonders wenn man schon Erfahrung hat. Zusätzlich kann es in manchen Gegenden ein Problem sein, eine Fahrschule für C1(E) zu finden. C1 ist eigentlich nur ein Konstrukt, um die alte Klasse 3 in das neue System "übersetzen" zu können.

    Außerdem solltest du dann natürlich gleich CE machen. Wenn man in die C-Klassen erstmal eingestiegen ist, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass man den CE dann irgendwann mal braucht, erheblich.

    Mein Hinweis auf C1(E) bezog sich eigentlich nur darauf, dass Besitzer der alten Klasse 3 hier etwas besser gestellt sind, als sie es mit Klasse B wären.

    >War das Früher auch schon so, weil da durfte man ja schon mit dem Autoführerschein bis zu 7,5t fahren. Zählten Radlader dort schon mit rein bzw gab es da die LoF Regel auch schon?

    Mit der alten Klasse 3 spielte die Art des Fahrzeugs (im Wesentlichen) keine Rolle. Mit den neuen Klassen B/C1/C1E ist es genauso: Entscheidend ist die zGm, alles andere (Achsen, PKW/LKW, ...) ist egal. Sobald man 18 war, konnte man den Radlader also mit Klasse 3 (oder 2, wenn er für 3 zu schwer war) fahren.

    Was heute Klasse L ist, war früher Klasse 5. Auch früher durfte man also deinen Radlader mit Klasse 5 ab 16 Jahren zu LoF-Zwecken nutzen. Wäre er allerdings schneller als 32 km/h gewesen, hätte man ihn früher erst ab 18 fahren dürfen. Eine Entsprechung zu Klasse T gab es nämlich nicht.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse T gewichtsbegrenzt?
    Autor
      Leo89
      schrieb am Samstag, 12. September 2009
    Text
    Interessehalber: Hat das Fahrzeug ein grünes oder ein schwarzes Kennzeichen?

    Die Radlader haben kein Kennzeichen.
    Grüne Kennzeichen sind erst ab selbstfahrenden Arbeitsmaschinen schneller als 20 km/h nötig.
    Diese sind aber bis 20 km/h.

    MFG Leo89

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse T gewichtsbegrenzt?
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 12. September 2009
    Text
    Stimmt, hattest du ja auch schon geschrieben. Danke!

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  • Thema
    Re: Klasse T gewichtsbegrenzt?
    Autor
      TechnoMaster
      schrieb am Sonntag, 2. Mai 2010
    Text
    Also wenn ich den T hab kann ich dann auch traktoren mit nem schwarzen kennzeichen fahren, deren geschwindigkeit bei 32km/h liegt?!?!

    z.B. wenn ich auf´n TÜV fahr damit?!?! oder darf ich nur damit in den Wald und dann wieder nach hause?!?!


    mfg
    Florian

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  • Thema
    Re: Re: Klasse T gewichtsbegrenzt?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 3. Mai 2010
    Text
    >Also wenn ich den T hab kann ich dann auch traktoren mit nem schwarzen kennzeichen fahren, deren geschwindigkeit bei 32km/h liegt?!?!

    Mit der Farbe des Kennzeichens hat das zunächst nichts zu tun. Die Fahrt muss land- oder forstwirtschaftliche Zwecke erfüllen. Ob mit dem Fahrzeug vielleicht auch andere, nicht steuerbegünstigte Fahrten durchgeführt werden, ist nicht unbedingt wichtig.

    T ist hier übrigens nicht nötig, es reicht L.

    >z.B. wenn ich auf´n TÜV fahr damit?!?! oder darf ich nur damit in den Wald und dann wieder nach hause?!?!

    Fahrten zum TÜV oder auch zur Werkstatt sind abgedeckt, solange das Fahrzeug überwiegend zu LoF-Zwecken eingesetzt wird. Das schwarze Kennzeichen ist also wieder kein Problem - es bedeutet nur, dass das Fahrzeug nicht AUSSCHLIESSLICH zu diesen Zwecken eingesetzt wird.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Klasse T gewichtsbegrenzt?
    Autor
      TechnoMaster
      schrieb am Montag, 3. Mai 2010
    Text
    Gut, danke für die Info!

    ja ich weiß das der L normalerweise reicht, aber wir haben noch andere Traktoren die wir für die Forstwirtschaft nutzen. Allerdings fahren die alle schneller als 50 und wir haben nur einen der 32 fährt^^

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