Klasse L

  • Klasse L
     Peany
      schrieb am Dienstag, 1. Juli 2008
    Hallo,
    habe ne frage: wenn ich den L mache, ist da mofa mit dabei?
    mfg
  • Thema
    Re: Klasse L
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Dienstag, 1. Juli 2008
    Text
    http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/L.php

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Klasse L
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 1. Juli 2008
    Text
    >http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/L.php

    Das beantwortet aber die Frage nicht :-(
    Leider weiß ich auch nicht sicher, ob man mit dem Führerschein Klasse L Mofas fahren darf. Bei Klasse M wäre die Antwort ganz klar "ja".

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Klasse L
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Dienstag, 1. Juli 2008
    Text
    >>http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/L.php
    >
    >Das beantwortet aber die Frage nicht :-(
    >Leider weiß ich auch nicht sicher, ob man mit dem Führerschein Klasse L Mofas fahren darf. Bei Klasse M wäre die Antwort ganz klar "ja".
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Ganz klar ja? Stand in dem Link nicht dass Klasse L keine weiteren Klassen beinhaltet? Also auch nicht M !?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Klasse L
    Autor
      Sebbel
      schrieb am Dienstag, 1. Juli 2008
    Text
    Braucht man für Mofa nicht eigentlich nur eine Prüfbescheinigung? Also eigentlich keinen Führerschein?

    M ist ja was anderes als Mofa.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Klasse L
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 1. Juli 2008
    Text
    >Leider weiß ich auch nicht sicher, ob man mit dem Führerschein Klasse L Mofas
    >fahren darf. Bei Klasse M wäre die Antwort ganz klar "ja".

    § 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas :
    Die Prüfung muss nicht ablegen, wer eine Fahrerlaubnis nach § 4 oder eine zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigende ausländische Erlaubnis besitzt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Klasse L
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 1. Juli 2008
    Text
    Hi,

    Die Prüfung muss nicht ablegen, wer eine Fahrerlaubnis nach § 4 oder eine zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigende ausländische Erlaubnis besitzt.

    Noch Fragen?

    Wolfe

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