Klasse C/CE 'ruhen lassen'

  • Klasse C/CE "ruhen lassen"
     derjenige
      schrieb am Freitag, 14. Mai 2010
    Hallo zusammen!
    Hat man den Führerschein der Klassen C und CE muss man diesen ja alle 5 Jahre verlängern lassen um auch weiterhin fahren zu dürfen. Kann man diesen nach z.B. 8 Jahre ohne Verlängerung wieder verländern lassen ohne neue Prüfungen (z.B. in einer Fahrschule)?

    Vielen Dank!
  • Thema
    Re: Klasse C/CE
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 14. Mai 2010
    Text
    Das wird nicht einheitlich gehandhabt. Zumindest grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die FE dann prüfungsfrei neu erteilt zu bekommen. Ob das tatsächlich so passiert oder ob doch Prüfungen gefordert werden, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters bei der FEB. In einigen Bundesländern und Behörden gibt es dazu auch Vorgaben, z.B. wird in Bayern eine FE der Gruppe 2 (C- und D-Klassen) nach 5 Jahren nur noch nach erneuter Prüfung neu erteilt.

    Das Kostenrisiko ist ja nicht ganz unerheblich (ca. 300 € für TÜV/DEKRA, nochmal so viel für die Fahrschule, dazu wahrscheinlich einige Übungsfahrten, insgesamt sicher um die 800 €), davon kann man schon ein paar Mal verlängern. Noch dazu kann dir jetzt niemand eine verbindliche Auskunft geben, wie das wohl in 8 Jahren beurteilt wird.

    Solange noch eine Chance besteht, dass man CE noch einmal braucht, würde ich verlängern.

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  • Thema
    Re: Re: Klasse C/CE
    Autor
      depp
      schrieb am Samstag, 15. Mai 2010
    Text
    Das ist ja interessant...aber unschön zu lesen^^
    Da habe ich auch gleich eine Frage dazu. Also so eine ähnliche.
    Macht man jetzt Klasse C und CE, danach die beschleunigte Grundquali und macht seine Module nach 5 Jahren nicht, sondern erst (dem Beispiel folgend) nach 8 Jahren. Ist dann die beschl. Grundqu. noch einmal fällig?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Klasse C/CE
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 15. Mai 2010
    Text
    >Macht man jetzt Klasse C und CE, danach die beschleunigte Grundquali und macht seine Module nach 5 Jahren nicht, sondern erst (dem Beispiel folgend) nach 8 Jahren. Ist dann die beschl. Grundqu. noch einmal fällig?

    Nein, erst vor Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit (also nicht unbedingt schon zur Neuerteilung von CE) ist eine Weiterbildung erforderlich (§ 5 BKrFQG). Das gilt natürlich nicht, wenn die Grundqualifikation bzw. letzte Weiterbildung noch keine 5 Jahre alt ist.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Klasse C/CE
    Autor
      derjenige
      schrieb am Samstag, 15. Mai 2010
    Text
    Danke für die Antworten! Gibt es da eine Toleranz mit der Verlängerung ohne neue Prüfung oder ist wirklich ganz genau der Tag der auf dem Führerschein als Ablaufdatum steht der Stichtag?

    Und ein Danke für die Erweiterung meiner Frage, daran hab ich noch garnicht gedacht;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Klasse C/CE
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 15. Mai 2010
    Text
    >Danke für die Antworten! Gibt es da eine Toleranz mit der Verlängerung ohne neue Prüfung oder ist wirklich ganz genau der Tag der auf dem Führerschein als Ablaufdatum steht der Stichtag?

    Falls du - was ich nicht glaube - das meinst: Nach Ablauf des in Spalte 11 angegebenen Tages ist die FE abgelaufen. Wenn du jetzt trotzdem fährst, ist das eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Toleranzen gibt es hier nicht.

    Wenn du die Verlängerung meinst: Das ist eine Ermessensentscheidung. Wenn der Sachbearbeiter gute Gründe sieht, kann er sich auch anders entscheiden - zu deinem Vor- oder Nachteil! Mir persönlich wäre das bei einer "teuren" Klasse zu riskant.

    Die Kosten für die Verlängerung lassen sich auch drücken, wenn man bei den beiden Gutachten die Preise vergleicht. Hier kann nämlich jeder Arzt sein eigenes Süppchen kochen. Günstig ist es meist, beide Untersuchungen als Paket bei einem Arbeitsmediziner machen zu lassen. Noch billiger kommst du weg, wenn du in einem großen Betrieb arbeitest, der einen eigenen Betriebsarzt beschäftigt. Da bekommt man die Untersuchung manchmal sogar geschenkt! Einfach mal fragen, es lohnt sich.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Klasse C/CE
    Autor
      depp
      schrieb am Sonntag, 16. Mai 2010
    Text
    http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__24.html

    Absatz 2

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