Klasse A mit SZ 80
Hallo zusammen,
eine Frage an die FL.
Es gibt die Klasse A mit SZ 80(ursprünglich geht es wohl um Trikes). Damit soll man berechtigt sein mit 21 oder jünger zunächst A2 Maschinen und dann mit 24, ohne Aufstiegsprüfung, unbegrenzte A Maschinen zu fahren.
Das ganze macht wohl nur Sinn wenn man 21 oder jünger ist, A2 noch nicht erworben hat und zudem auch bereit ist, bis man 24 ist, sich mit A2 Motorrädern zu begnügen. Ausgebildet und geprüft wird wohl mit einer offenen A Maschine, weil es keine Trikes als Ausbildungsfahrzeuge gibt. Ablauf von Ausbildung und Prüfung ist identisch mit Klasse A.
Kann das jemand so bestätigen? Muss eine Fahrschule diese Ausbildung anbieten oder kommt es sogar nur auf den Antrag bei der Behörde an?
Grüße