Klasse 4/ M

  • Klasse 4/ M
     Axel.h
      schrieb am Mittwoch, 22. Juli 2009
    Hallo,


    ich habe meinen Führerschein nach dem alten Recht gemacht ( vor 1999 Klasse 3 ).

    Diese beinhaltet Klasse 4.
    Was darf ich jetzt Fahren.
    Leichtkraftrad mit 50 ccm ODER 45km/h
    Leichtkraftrad mit 50 ccm UND 45km/h

    oder ist es wichtig was in der Betriebserlaubnis steht?
    Es geht nur darum, wenn ich mich 65km/h unterwegs bin,dass später nicht ein fahren ohne Führerschein dabei raus kommt.
    Habe das Formum schon durchforstet jedoch habe ich zwei verschidene Antworten gefunden.

    MFG
    Axel
  • Thema
    Re: Klasse 4/ M
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 22. Juli 2009
    Text

    Halte dich einfach an die Rechte, die du durch den Erwerb deiner Klasse 4 erhalten hast.

    Dazu zitiere ich mal unseren Foren-FL Carhol (und hoffe, dass deine 4er-Zeit diesem "seinerzeit" entspricht):

    **für den alten klasse 4 (50 ccm, max 6,25ps und unbeschränkte v-max) war seinerzeit nur eine theo prüfung, keine fahtstd. oder prakt. prüfung vorgeschrieben.
    ....den "alten" führerscheinbesitzern musste man im zuge der besitzstandwahrung ihre alten erlaubnisse erhalten da sie sie ja nunmal erworben hatten.**

    Quelle:
    http://www.fahrschulforum.de/dbnews.asp?A=CR&PID=181346

    Die Besitzstandswahrung ist hier erklärt:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Besitzstandswahrung

    Ich sehe nur da das Problem für dich, dass du -bis auf eine alte Schwalbe oder Simson- kein Kraftrad "von der Stange" findest, mit dem du deine 65 km/h auch fahren kannst/darfst.
    Und das ist auch den jetzigen M-Besitzern erlaubt.
    Entscheidend ist nämlich -wie du bereits erwähntest- durchaus die BE.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Klasse 4/ M
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 22. Juli 2009
    Text
    Hallo Axel,

    mit Klasse 4 bzw. M darfst du Kleinkrafträder bis max. 50 ccm und 45 km/h fahren. Für ältere Fahrzeuge, die vor bestimmten Stichtagen erstmalig zugelassen wurden, gibt es Ausnahmeregelungen (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad).

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Klasse 4/ M
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 22. Juli 2009
    Text
    Bei Klasse M gebe ich dir Recht, Kirsten.
    Aber so lange Klasse 4 nicht kommentarlos durch die Klasse M aufs neue Kärtchen übertragen wurde gilt mE das oben angesprochene Besitzstandsrecht.
    Anders sähe es aus, wenn das Kärtchen nur B, BE,C1E,CE,M, L und T/S bescheinigen würde.
    Aber Axel.h scheint ja noch einen "Lappen" zu besitzen.

    Stelle dir vor, da fährt jemand schon jahrelang erlaubterweise sein Fahrzeug, das den alten Vorgaben (siehe Carhol: 50 ccm, max 6,25ps und UNBESCHRÄNKTE v-max) entspricht, der kann doch nicht plötzlich wegen FoF belangt werden.

    Bei einem neuen Untersatz sollte es ihm -nach entspr. Umbau und TÜV-Abnahme!- möglich sein, auch schneller als mit 45 km/h unterwegs zu sein, solange nicht mehr als 50 ccm und 6,25 PS zum Einsatz kommen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Klasse 4/ M
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 22. Juli 2009
    Text

    >ich habe meinen Führerschein nach dem alten Recht gemacht ( vor 1999 Klasse 3 ).
    >
    >Diese beinhaltet Klasse 4.


    WANN GENAU wurde denn die Klasse 3 erworben?
    Danach richtet sich nämlich, welche Fahrerlaubnisklassen heutiger Bezeichnung eingeschlossen sind.

    Dass man sich dann ohne Kenntnisse vom Zweiradfahren überhaupt auf so ein Gerät setzen möchte, bleibt ein anderes Thema.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Klasse 4/ M
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 22. Juli 2009
    Text

    >Dass man sich dann ohne Kenntnisse vom Zweiradfahren überhaupt auf so ein Gerät setzen möchte, bleibt ein anderes Thema.

    Ohne jeden zweifel, Tobi. Aber deshalb

    *Zitat* Es geht nur darum, wenn ich mich 65km/h unterwegs bin,dass später nicht ein fahren ohne Führerschein dabei raus kommt.*Zitat Ende*

    gehe ich davon aus, dass Axel.h sich durchaus zweirädrig und motorisiert bewegt ;o)



    Das sollte weiter helfen:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=77680

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Klasse 4/ M
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 22. Juli 2009
    Text
    Hi,

    da du kein genaues Datum angibst, findest du hier deine Antwort

    http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_3_104.html

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo