Klasse 3 vor 1.3.1980
Hallo.
Es ist ja, meine ich so, das mit dem "alten" Führerschein der Klasse 3 vor dem 1.4.1980 ausgestellt, auch ein z.B Roller bis zu 125 cm³ und
11 kw gefahren werden darf. Nun habe ich gehört, das es eine Sonderregelung geben soll, die diesen Inhabern auch gestattet einen Heinkel Roller mit 173 cm³ und 7 kw zu fahren. wer weiß da möglicherweise näheres ???? Der Heinkelroller hat eine Höchstgeschwindigkeit von 93 km/h.Laut altem Brief ist er ein Kraftrad Roller, in einigen Briefen steht dann auch noch : mit Leistungsbeschränkung.Sinn würde das ja machen, die heutigen Roller mit 11 kw fahren ja locker 110 km/h. Hintergrund ist, das meine Frau einen Heinkelroller fahren will.......