Klasse 3 vor 1.3.1980

  • Klasse 3 vor 1.3.1980
     Heinkelroller
      schrieb am Montag, 18. Mai 2009
    Hallo.
    Es ist ja, meine ich so, das mit dem "alten" Führerschein der Klasse 3 vor dem 1.4.1980 ausgestellt, auch ein z.B Roller bis zu 125 cm³ und
    11 kw gefahren werden darf. Nun habe ich gehört, das es eine Sonderregelung geben soll, die diesen Inhabern auch gestattet einen Heinkel Roller mit 173 cm³ und 7 kw zu fahren. wer weiß da möglicherweise näheres ???? Der Heinkelroller hat eine Höchstgeschwindigkeit von 93 km/h.Laut altem Brief ist er ein Kraftrad Roller, in einigen Briefen steht dann auch noch : mit Leistungsbeschränkung.Sinn würde das ja machen, die heutigen Roller mit 11 kw fahren ja locker 110 km/h. Hintergrund ist, das meine Frau einen Heinkelroller fahren will.......
  • Thema
    Re: Klasse 3 vor 1.3.1980
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 18. Mai 2009
    Text
    Hallo,

    ich weiß nur von Sonderregelungen für "alte" Fahrzeuge, die eine höhere Geschwindigkeit als 45 km/h zulassen. Von einer Ausnahme bezüglich des Hubraums habe ich noch nie gehört.

    Hat jemand andere Informationen?

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Klasse 3 vor 1.3.1980
    Autor
      carhol*
      schrieb am Montag, 18. Mai 2009
    Text
    nö, gibt keine weiteren ausnahmen.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten


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