Kindersitz

  • Kindersitz
     idefix181818
      schrieb am Freitag, 16. November 2007
    Hallo,

    ich wollt mal fragen, wie es mit der Beförderung von Kindern aussieht, da ich am Sonntag ein neunjähriges Kind mitnehme und die Mutter für dieses keinen Sitz mehr verwendet.

    Die rechtliche Lage sieht ja so aus: entweder 12 Jahre sein oder 1,50 groß. Keines der beiden Kriterien erfüllt der Kleine.

    Eltern in meinem Bekanntenkreis sagen, ich könne das Kind ohne Sitz, wie die Mutter selbst auch, transportieren. Andere sagen ein Sitzkissen reicht, wieder andere er braucht ein Sitz mit Rückhalteeinrichtung. Was nun?

    Wie sieht die Geschichte in der Praxis aus? Ich meine damit, das Gesetz ist geschrieben, aber in der Praxis hält sich keiner dran!? Ist ja wie mit den Motorrädern: an Autos vorbei schlängeln ist laut Gesetz verboten und doch jeder macht es und die Polizei schaut dabei noch handlungslos zu.

    Was sagen die Mamis und Papis hier im Forum?

  • Thema
    Re: Kindersitz
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 16. November 2007
    Text
    >Hallo,
    >
    >ich wollt mal fragen, wie es mit der Beförderung von Kindern aussieht, da ich am Sonntag ein neunjähriges Kind mitnehme und die Mutter für dieses keinen Sitz mehr verwendet.
    >
    >Die rechtliche Lage sieht ja so aus: entweder 12 Jahre sein oder 1,50 groß. Keines der beiden Kriterien erfüllt der Kleine.
    >
    >Eltern in meinem Bekanntenkreis sagen, ich könne das Kind ohne Sitz, wie die Mutter selbst auch, transportieren. Andere sagen ein Sitzkissen reicht, wieder andere er braucht ein Sitz mit Rückhalteeinrichtung. Was nun?
    >
    >Wie sieht die Geschichte in der Praxis aus? Ich meine damit, das Gesetz ist geschrieben, aber in der Praxis hält sich keiner dran!? Ist ja wie mit den Motorrädern: an Autos vorbei schlängeln ist laut Gesetz verboten und doch jeder macht es und die Polizei schaut dabei noch handlungslos zu.
    >
    >Was sagen die Mamis und Papis hier im Forum?
    >
    >

    Ich würde das Kind nicht ohne besonderen Sitz mitnehmen.
    Was die Eltern machen ist mir egal.
    Hans

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Kindersitz
    Autor
      FL Marco
      schrieb am Freitag, 16. November 2007
    Text
    § 21 StVO Abs. 1 a

    Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.

    Bei Zuwiderhandlung 40 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Verkehrszentralregister.

    Gruß Marco

    Auf den Beitrag antworten


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