Kennzeichnung als Ausbildungsfahrzeug
Einfach nur mal rein interessehalber:
Es ist ja so, dass das Auto während der Prüfungsfahrt nicht als Ausbildungsfahrzeug erkennbar sein darf. Dass Dachaufsetzer oder Magnettafeln mit der Aufschrift "Fahrschule" abgenommen werden müssen, ist mir klar. Aber viele Fahrschulen haben doch auf ihren Fahrzeugen Werbung drauf, so dass man als Außenstehender doch darauf schließen kann, dass es sich um eine Fahrschule handelt und wenn sogar drei Personen drinsitzen, kann man doch 1+1 zusammenzählen und sich ausrechnen, dass es sich um eine Prüfungsfahrt handelt und sich dementsprechend rücksichtsvoll verhalten.
Müsste die Werbung (oder auch für Leute, die ganz genau hingucken, die zusätzlichen Spiegel auf den Außenspiegeln) dann nicht auch während der Prüfungsfahrt unzulässig sein?
... okay, die Spiegel kann ich noch nachvollziehen, der FL muss ja auch was sehen, um im Extremfall eingreifen zu können, aber die Werbung...