Kennzeichenbeleuchtung bei Motorrädern
Hallo zusammen!
Nachdem ich nun endlich den A-Lappen besitze und mein neues gebrauchtes Motorrad vor der Tür steht, habe ich der Kiste erst mal eine Durchsicht gegönnt... Dabei ist mir aufgefallen, das die Maschine (600-er) gar keine Kennzeichenbeleuchtung hat - und auch nie hatte. Es ist alles im Originalzustand und eine Kennzeichenbeleuchtung ist auch im Werkstatthandbuch unbekannt. TÜV hat die auch seit Jahren immer wieder bekommen, ohne dass dies bemängelt worden wäre.
Verstehe ich §10 der FZV richtig, brauchen Motorräder überhaupt keine Kennzeichenbeleuchtung? Warum lese ich dann in meinen Fahrschulunterlagen, eine solche sei erforderlich?