Keinen Termin für erneute Fahrprüfung. Fahrlehrer ...

  • Keinen Termin für erneute Fahrprüfung. Fahrlehrer meldet sich nicht!
     Fernanda89
      schrieb am Montag, 28. Juni 2021
    Hallo ihr Lieben,
    ich bin zweimal durch die praktische Prüfung gefallen. Die letzte ist jetzt zwei Wochen her und ich habe seitdem nichts mehr von meinem Fahrlehrer gehört.
    Habe ihm letzte Woche mal geschrieben. Iwann kam die Antwort, dass er auf einen Termin wartet und der TÜV sich nicht meldet.
    Kann das sein???
    Ne Bekannte meinte, dass Fahrschulen jeden 2. Tag mit dem Tüv zu tun haben.

    Meine Theorie läuft im September ab und daher habe ich auch Zeitdruck.

    Auf der anderen Seite will ich auch nicht nerven aber so langsam müsste doch irgendwas passieren oder???

    Hat jemand einen Rat?
  • Thema
    Re: Keinen Termin für erneute Fahrprüfung. Fahrlehrer meldet sich nicht!
    Autor
      Dean
      schrieb am Montag, 28. Juni 2021
    Text

    >

    Deinem zuständigen Landesverkehrsminister schreiben das der TÜV seine im Monopolvertrag festgelegten Pflichten nicht erüllt. Meine ich im Ernst.

    "Sehr geehrte Damen und Herren,
    die Situationim Bereich Fahrerlaubnis ist im Augenblick insgesamt angespannt.NachRücksprache mit dem FahrlehrerverbandWestfaleneV. informierenwir darüber,dass der Nachholbedarf im Ausbildungsbetrieb sich aktuell in sehr hohen Anforderungen von Prüfungsterminen niederschlägt. In Kombination mit den nach wie vorbestehenden Hygieneanforderungen (z. B. TragepausendurchFFP2-Masken),die im Terminangebot zu einer Verringerung von ca. 70 Prüfungen pro Woche führen,sowie der Corona-Pandemie geschuldetenAusfällen(bisher15 Quarantänefälleim FE-Bereich),können wir die Prüfungsanforderungen z.T. nicht so zeitnah abarbeiten,wieSie es von uns erwarten" Schreiben des TÜV an alle Fahrschulen

    Und privat füge ich hinzu: Du hast 2x die Chance gehabt - jetzt sind auch mal andere dran.

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  • Thema
    Re: Re: Keinen Termin für erneute Fahrprüfung. Fahrlehrer meldet sich nicht!
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Dienstag, 29. Juni 2021
    Text
    >
    >>
    >
    >Deinem zuständigen Landesverkehrsminister schreiben das der TÜV seine im Monopolvertrag festgelegten Pflichten nicht erüllt. Meine ich im Ernst.
    >
    Tja, ein Monopolvertrag existiert da aber nicht. Also sind da auch keine Pflichten festgelegt. Es handelt sich um eine Alleinbeauftragung.

    >
    >Und privat füge ich hinzu: Du hast 2x die Chance gehabt - jetzt sind auch mal andere dran.

    Ja, wenn die Durchfallquoten niedriger wären, gäbe es mehr Prüfplätze. Dass man inzwischen theoretisch alle 14 Tage den nächsten Versuch starten kann, scheint der Sache nicht immer gut zu tun.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Keinen Termin für erneute Fahrprüfung. Fahrlehrer meldet sich nicht!
    Autor
      Dean
      schrieb am Dienstag, 29. Juni 2021
    Text

    >Tja, ein Monopolvertrag existiert da aber nicht. Also sind da auch keine Pflichten festgelegt. Es handelt sich um eine Alleinbeauftragung.

    Narürlich steht da nicht Monopolvertrag drüber. Monopole sind verboten. Aber hier die Antwort auf eine Anfrage.
    "Baden-Württembergische Verkehrsminister Hermann in seinem Schreiben vom 30. November 2018 mit:

    „Gemäß § 10 Absatz 3 KfSachvG dürfen für denselben Bereich eines Landes nicht mehrere Technische Prüfstellen errichtet oder unterhalten werden. Eine Öffnung des Wettbewerbs wäre daher nur durch Bundesgesetz möglich. Ein Abweichen von den derzeitigen bundesrechtlichen Regelungen ist der Landesregierung nicht möglich.“

    In diesem Vertrag sind die Regeln, auch die zeitnahe Bearbeitung der Prüfungen, festgelegt. Siehe dazu auch "Lei(d)tlinien des TÜV. In den alten Leitlinien die den Fahrschulen vorlagen, stand klipp und klar das Prüfungen nur im Ausnahmefall um mehr als 3 Tage über den angeforderten Termin verschoben werden dürfen. Das hat man aufgeweicht und durch "Leistungsvermögen des TÜV" ersetzt. In Klartext: die TÜV Lobby hat sich durchgesetzt und kann in den Ministerien nur durch massiven Widerstand der betroffenen Fahrschüler - aber wer macht das schon - wieder geändert werden.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Keinen Termin für erneute Fahrprüfung. Fahrlehrer meldet sich nicht!
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Dienstag, 29. Juni 2021
    Text
    >Zwischen KfSachVG, Leitlinien und Verträgen gibt es nun mal juristische Unterschiede ...
    Das Leistungsvermögen der TÜVs und DEKRA sollte man nicht außer acht lassen, da bekanntlich seit 1 1/2 Jahren kein Prüfauftrag abläuft.
    Das spürt die Fahrschule ja auch. die Hütten sind voll bis unters Dach und viele Fahrlehrer kommen mit der Ausbildung kaum noch hinterher. Dazu dann erhöhte Durchfallqouten, die bei den Zugewanderten bis ca. 50% reichen. Da müssen viele Fahrlehrerkollegen sich auch mal die Frage gefallen lassen, ob man wirklich jeden davon in die Prüfung schmeißen muss.
    Und zu allem Überfluss nun auch wieder die saisonale Spitze vor den Sommerferien ...
    Ich will nichts gesundbeten, aber zaubern können weder Fahrlehrer, noch Prüfstellen oder Ministerien.

    >>Tja, ein Monopolvertrag existiert da aber nicht. Also sind da auch keine Pflichten festgelegt. Es handelt sich um eine Alleinbeauftragung.
    >
    >Narürlich steht da nicht Monopolvertrag drüber. Monopole sind verboten. Aber hier die Antwort auf eine Anfrage.
    >"Baden-Württembergische Verkehrsminister Hermann in seinem Schreiben vom 30. November 2018 mit:
    >
    >„Gemäß § 10 Absatz 3 KfSachvG dürfen für denselben Bereich eines Landes nicht mehrere Technische Prüfstellen errichtet oder unterhalten werden. Eine Öffnung des Wettbewerbs wäre daher nur durch Bundesgesetz möglich. Ein Abweichen von den derzeitigen bundesrechtlichen Regelungen ist der Landesregierung nicht möglich.“
    >
    >In diesem Vertrag sind die Regeln, auch die zeitnahe Bearbeitung der Prüfungen, festgelegt. Siehe dazu auch "Lei(d)tlinien des TÜV. In den alten Leitlinien die den Fahrschulen vorlagen, stand klipp und klar das Prüfungen nur im Ausnahmefall um mehr als 3 Tage über den angeforderten Termin verschoben werden dürfen. Das hat man aufgeweicht und durch "Leistungsvermögen des TÜV" ersetzt. In Klartext: die TÜV Lobby hat sich durchgesetzt und kann in den Ministerien nur durch massiven Widerstand der betroffenen Fahrschüler - aber wer macht das schon - wieder geändert werden.

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