Kann man die Polizei anhalten wenn ich schlangenlinien ...

  • Kann man die Polizei anhalten wenn ich schlangenlinien fahre?
     ichh
      schrieb am Samstag, 22. Mai 2010
    hi was ist wenn man fährt und ausversehen ein bisschen schief fährt??
    und die polizisten denken ich bin betrunken können die mich dann anhalten????? Mein fahrlehrer meinte immer * Zum glück steht hier fahrschule dran sonst hätten die uns schon längst aus dem verkehr gezogen!!! * denkt ihr das man punkte kriegen kann?
  • Thema
    Re: Kann mich die Polizei anhalten wenn ich schlangenlinien fahre?
    Autor
      ichh
      schrieb am Samstag, 22. Mai 2010
    Text
    >hi was ist wenn man fährt und ausversehen ein bisschen schief fährt??
    >und die polizisten denken ich bin betrunken können die mich dann anhalten????? Mein fahrlehrer meinte immer * Zum glück steht hier fahrschule dran sonst hätten die uns schon längst aus dem verkehr gezogen!!! * denkt ihr das man punkte kriegen kann?

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  • Thema
    Re: Re: Kann mich die Polizei anhalten wenn ich schlangenlinien fahre?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Samstag, 22. Mai 2010
    Text
    >>hi was ist wenn man fährt und ausversehen ein bisschen schief fährt??
    >>und die polizisten denken ich bin betrunken können die mich dann anhalten????? Mein fahrlehrer meinte immer * Zum glück steht hier fahrschule dran sonst hätten die uns schon längst aus dem verkehr gezogen!!! * denkt ihr das man punkte kriegen kann?

    natürlich können sie dich anhalten und werden es auch machen.
    das kommt darauf an, wie dolle du es betrieben hast und was die polizei daraus macht (abweichen vom rechtsfahrgebot bis gefährdung).

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Kann mich die Polizei anhalten wenn ich schlangenlinien fahre?
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 22. Mai 2010
    Text
    >>und die polizisten denken ich bin betrunken können die mich dann anhalten?????

    Natürlich, sie müsen doch checken WARUM das so ist.


    >denkt ihr das man punkte kriegen kann?

    Wenn du dir sonst nichts hast zu schulden kommen lassen, ist das sicherlich kein Punktdelikt.
    Aber so eine Kontrolle kostet Nerven und Zeit.
    Und mit Pech und wie ausgeprägt deine Schlangenlinie war, kommt auch noch eine Verwarnung:

    Bußgeldkennzahl: 102006
    Verkehrsordnungswidrigkeit:
    Sie fuhren nicht möglichst weit rechts.
    Verletzte Vorschrift:
    §§ § 2 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
    Verwarnungsgeld: 5 Euro

    oder, bei Gefährdung, noch mehr auf dich zu......


    Übrigens hat tatsächlich schon einmal ein FL eine Anzeige wg. "Schlangenlinien" bekommen:
    http://www.gs-forum.eu/showpost.php?p=345762&postcount=6

    ;o))

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