Ich möchte mir eine Flagge innen ins Auto hängen, die die gesamte Heckscheibe überspannt.
Darf ich das rechtlich gesehen?
Thema
Re: Ist freie Sicht durch die Heckscheibe Pflicht?
Autor
Paul D.
schrieb am Freitag, 19. März 2010
Text
>Hallo :-) > >Ich möchte mir eine Flagge innen ins Auto hängen, die die gesamte Heckscheibe überspannt. > >Darf ich das rechtlich gesehen?
Nein! da die Sicht hinten frei sein MUSS, was willste denn machen wenn du mal Rückwärts Fahren willst? dann siehst du nix und fährst dann möglicher weisse ein Auto an oder noch schlimmer ein Fußgänger, also ich würde es lassen!
Re: Re: Re: Ist freie Sicht durch die Heckscheibe Pflicht?
Autor
kk145
schrieb am Freitag, 19. März 2010
Text
Die Vergleiche z.B. mit Kastenwagen hinken - andere EG-Typklasse bedeutet möglicherweise andere Anforderungen. Ist hier aber ein eher theoretischer Einwand ...
Die Schlussfolgerung ist trotzdem richtig: Du darfst dir die Heckscheibe mit einer Flagge zuhängen. Genauso darfst du im Fond drei 2m-Riesen mitnehmen oder einen Anhänger mit Aufbau mitführen oder den Kofferraum randvoll mit Dosenbier beladen - oder eben irgendetwas anderes tun, was die Sicht nach hinten versperrt, solange du dabei keine anderen Vorschriften verletzt.
Wenn du allerdings keine ausreichende Sicht nach hinten hast, musst du dich beim rückwärtsfahren ggf. einweisen lassen.
>Wenn du also bspw. abgefahrene Seitenspiegel haben solltest, dann ist es nicht "legal"
Das ist sowieso nicht (mehr) legal. Es sind zwei Außenspiegel vorgeschrieben. Die müssen nicht nur vorhanden sondern auch funktionstüchtig (also z.B. nicht gesprungen oder blind) sein.
Re: Re: Re: Re: Re: Ist freie Sicht durch die Heckscheibe Pflicht?
Autor
gardiner
schrieb am Freitag, 19. März 2010
Text
>> Es sind zwei Außenspiegel vorgeschrieben. > >Hallo, > >kannst du mir bitte sagen, wo das steht? Ich dachte, dass entweder 1 Außen- und 1 Innenspiegel oder 2 Außenspiegel vorhanden sein müssen. > >Viele Grüße >Kirsten
Oooh, das ist ein endloses Kapitel. Ich sag mal der Einfachheit halber, daß das in der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs bzw. in den darin enthaltenen Einzelrichtlinien enthalten ist. Wer Lust zum Stöbern hat, hier ein erstes Futter:
Richtlinie 2003/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. November 2003 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen sowie zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 71/127/EWG (ABl. EU 2004 Nr. L 25 S. 1), geändert durch die Richtlinie 2005/27/EG der Kommission vom 29. März 2005 zur Änderung der Richtlinie 2003/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen im Hinblick auf die Anpassung an den technischen Fortschritt (ABl. EU Nr. L 81 S. 44).
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ist freie Sicht durch die Heckscheibe Pflicht?
Autor
kk145
schrieb am Freitag, 19. März 2010
Text
gardiner, du bist zu genau ;)
Die 2003/97/EG ist tatsächlich ein guter Anfang, genauer der Anhang III. Dort findet man dann für Klasse M1 (das sind "normale" PKW) die Anforderungen: Ein Innenspiegel ist nur erforderlich, wenn man darin auch was sehen kann. Es sind aber in jedem Fall zwei Außenspiegel vorgeschrieben.