Ist der Fahrlehrer befugt, die Prüfung abzubrechen?b

  • Ist der Fahrlehrer befugt, die Prüfung abzubrechen?b
     Fahrschueler19091989
      schrieb am Montag, 30. Juni 2008
    Ist der Fahrlehrer befugt entgegen der Meinung des Prüfers und ohne Rücksprache meine Prüfung abzubrechen?

    Guten Tag ich hatte heute morgen meine 2. Praktische Prüfung. ( Klasse B)
    Es lief auch spitze bis eine Zweispurige 50 Kmh Straße kam. Da es leider zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war den rechten Fahrstreifen zu benutzen da dieser von parkenden Autos blockiert war und ich das Rechtsfahrgebot nicht einhalten konnte fuhr ich vorerst links.
    Das war auch nicht das Problem. Der Prüfer sagte mir nach einer kurzen Zeit, dass ich rechts abbiegen soll. Also fuhr ich in die 30 Zone.
    Da lief alles perfekt, der Prüfer sah wie ich mich abischerter, wenn ich Vorfahrt gewähren musste und hielt immer die 30 Kmh ein.

    Plötzlich sagt mein Fahrschullehrer ich soll rechts ranfahren und parken.
    Der verdutzte Blick blieb bei dem Prüfer und bei mir nicht aus.
    Dann fragte der FL den Prüfer hinterhältig, was er denn zu dem letzten Abbiegen zu sagen habe.
    Er sagte nur, dass es ja tatsächlich ein bisschen zugeparkt war und es nicht sinnvoll gewesen wäre, den Fahrstreifen vor dem rechtsabbiegen noch zu wechseln. (Dafür hätte ich auch starkt abbremsen müssen.)
    Darauf sagt mein Fahrlehrer:"Die Prüfung ist nun hier vorbei." Ich musste aussteigen und er fuhr zum Parkplatz zurück.

    Da es wirklich keinen Grund zum Abbuch der Prüfung gab nun meine Frage.

    Geht das alles mit rechten Dingen zu?
  • Thema
    Re: Ist der Fahrlehrer befugt, die Prüfung abzubrechen?b
    Autor
      wollcke
      schrieb am Montag, 30. Juni 2008
    Text
    Hmm also von so einer Sutiation habe ich noch nie gehört, ich meine das ein FL einfach so die Prüfung abbrechen kann. Ist schon wirklich seltsam. Zumal der Prüfer ja anscheinend auch erstaunt über diese Handlung war. Hast du deinen FL mal gefragt warum er abgebrochen hat???

    Wollcke

    >Darauf sagt mein Fahrlehrer:"Die Prüfung ist nun hier vorbei." Ich musste aussteigen und er fuhr zum Parkplatz zurück.
    >
    >Da es wirklich keinen Grund zum Abbuch der Prüfung gab nun meine Frage.
    >
    >Geht das alles mit rechten Dingen zu?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Ist der Fahrlehrer befugt, die Prüfung abzubrechen?b
    Autor
      Swetty100
      schrieb am Montag, 30. Juni 2008
    Text
    Hi,
    also ich bin erstaunt darüber, was du für einen Fahrlehrer hast. Normalerweies möchte ein Fahrlehrer doch, dass sein Schüler die Prüfung besteht. Also auf jeden fall war das bei mir so!
    Ich würde wenn ich an deiner Stelle wäre, nicht mehr mit dem Fahrlehrer fahren wollen bzw. sprechen.

    Aber das musst du wissen. Jedoch hört sich die Geschichte für mich sehr komisch an.
    Liebe Grüße,

    Sandra

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  • Thema
    Re: Re: Ist der Fahrlehrer befugt, die Prüfung abzubrechen?b
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 30. Juni 2008
    Text
    grundsätzlich ja.

    zu deiner thematik wirst du keine echte stellungnahme von einem fl bekommenm, weil keiner dabei war.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Ist der Fahrlehrer befugt, die Prüfung abzubrechen?b
    Autor
      Anncy
      schrieb am Montag, 30. Juni 2008
    Text
    Hallo,
    als meine Prüfung war, hat mein Fahrlehrer gleich von Anfang an gesagt, dass ab jetzt der Prüfer das "hohe Tier" ist (natürlich, bevor der Prüfer da war ^^) !!

    Ich finde es vom Prüfer reichlich seltsam, dass dieser nicht gegen deinen Fahrlehrer gehalten hat, wenn er nicht derselben Meinung war...
    Er kann unmöglich die Prüfung als "nicht bestanden" unterschreiben, wenn es nicht so gewesen ist!!!

    Also um deine Frage zu beantworten: Meiner Meinung nach war es nicht korrekt, dass der Fahrlehrer ZUERST die Prüfung als nicht bestanden "ausgerufen" hat! Dieser Teil obliegt allein dem Prüfer (sonst kann man den ja auch gleich weglassen!)!!!!!

    Dass der Fahrlehrer Kritik äußern darf, ist wahrscheinlich offiziell in Ordnung, aber menschlich ist das absolut daneben ... und zwar RICHTIG daneben - vollkommen egal, ob deine Situation Grund gewesen wäre durchzufallen oder nicht, sowas sollte man nicht machen!

    Aber dagegen vorzugehen geht wohl nur, indem du deinem Freundeskreis und allen möglichen Leuten davon erzählst und diese Fahrschule nicht weiterempfiehlst! Ansonsten bleibt nur noch zunächst ein deutliches Gespräch mit deinem (früheren) Fahrlehrer und ein sofortiger Wechsel (wenn sich das wirklich so abgespielt hat *kopfschüttel*)!!!!!!!!!

    Grüße und ganz viel Erfolg dabei,
    Anncy =)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ist der Fahrlehrer befugt, die Prüfung abzubrechen?b
    Autor
      gardiner
      schrieb am Montag, 30. Juni 2008
    Text
    >Hallo,
    >als meine Prüfung war, hat mein Fahrlehrer gleich von Anfang an gesagt, dass ab jetzt der Prüfer das "hohe Tier" ist (natürlich, bevor der Prüfer da war ^^) !!
    >
    >Ich finde es vom Prüfer reichlich seltsam, dass dieser nicht gegen deinen Fahrlehrer gehalten hat, wenn er nicht derselben Meinung war...
    >Er kann unmöglich die Prüfung als "nicht bestanden" unterschreiben, wenn es nicht so gewesen ist!!!
    >
    >Also um deine Frage zu beantworten: Meiner Meinung nach war es nicht korrekt, dass der Fahrlehrer ZUERST die Prüfung als nicht bestanden "ausgerufen" hat! Dieser Teil obliegt allein dem Prüfer (sonst kann man den ja auch gleich weglassen!)!!!!!
    >
    >Dass der Fahrlehrer Kritik äußern darf, ist wahrscheinlich offiziell in Ordnung, aber menschlich ist das absolut daneben ... und zwar RICHTIG daneben - vollkommen egal, ob deine Situation Grund gewesen wäre durchzufallen oder nicht, sowas sollte man nicht machen!
    >
    >Aber dagegen vorzugehen geht wohl nur, indem du deinem Freundeskreis und allen möglichen Leuten davon erzählst und diese Fahrschule nicht weiterempfiehlst! Ansonsten bleibt nur noch zunächst ein deutliches Gespräch mit deinem (früheren) Fahrlehrer und ein sofortiger Wechsel (wenn sich das wirklich so abgespielt hat *kopfschüttel*)!!!!!!!!!
    >
    >Grüße und ganz viel Erfolg dabei,
    >Anncy =)
    >
    Na, wat 'n Blödsinn!

    Herr des Verfahrens in der Prüfung ist einzig und allein der Prüfer!! Kann man nachlesen in der FeV bzw. auch in der Prüfungsrichtlinie, um mal zwei Rechtsquellen zu nennen. Der Fahrlehrer hat den Mund zu halten, um es mal salopp zu formulieren. Er kann gern eingreifen, wenn er es für geboten hält (beispielsweise in einer Gefahrensituation bremsen), aber selbst dann entscheidet der Prüfer, ob die Prüfung zu Ende ist oder nicht. Ich habe bereits mehrfach übervorsichtige Fahrlehrer "überstimmt" und selbst nach Fahrlehrereingriff (z.B. Bremsen) die Prüfung fortführen lassen (auch mit erfolgreichem Bestehen!).
    Wenn es wirklich so war und sich der Prüfer quasi vom Fahrlehrer hat diktieren lassen, was er zu tun und zu lassen hat, würde ich sofort:
    1. Eine Beschwerde bei der Technischen Prüfstelle (TÜV/DEKRA) loslassen, wo der Prüfer herkommt, und eine kostenlose Nachprüfung und/oder Annullierung der strittigen Prüfung verlangen
    2. Die Fahrschule wechseln, weil Vertrauen weg
    3. Fahrlehrer auf Schadenersatz verklagen

    Ich glaub', es geht los, sowas habe ich noch nie gehört!
    Kopfschüttel... Gardiner, der Prüfer

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Ist der Fahrlehrer befugt, die Prüfung abzubrechen?b
    Autor
      Sunshine18
      schrieb am Montag, 30. Juni 2008
    Text
    >>Hallo,
    >>als meine Prüfung war, hat mein Fahrlehrer gleich von Anfang an gesagt, dass ab jetzt der Prüfer das "hohe Tier" ist (natürlich, bevor der Prüfer da war ^^) !!
    >>
    >>Ich finde es vom Prüfer reichlich seltsam, dass dieser nicht gegen deinen Fahrlehrer gehalten hat, wenn er nicht derselben Meinung war...
    >>Er kann unmöglich die Prüfung als "nicht bestanden" unterschreiben, wenn es nicht so gewesen ist!!!
    >>
    >>Also um deine Frage zu beantworten: Meiner Meinung nach war es nicht korrekt, dass der Fahrlehrer ZUERST die Prüfung als nicht bestanden "ausgerufen" hat! Dieser Teil obliegt allein dem Prüfer (sonst kann man den ja auch gleich weglassen!)!!!!!
    >>
    >>Dass der Fahrlehrer Kritik äußern darf, ist wahrscheinlich offiziell in Ordnung, aber menschlich ist das absolut daneben ... und zwar RICHTIG daneben - vollkommen egal, ob deine Situation Grund gewesen wäre durchzufallen oder nicht, sowas sollte man nicht machen!
    >>
    >>Aber dagegen vorzugehen geht wohl nur, indem du deinem Freundeskreis und allen möglichen Leuten davon erzählst und diese Fahrschule nicht weiterempfiehlst! Ansonsten bleibt nur noch zunächst ein deutliches Gespräch mit deinem (früheren) Fahrlehrer und ein sofortiger Wechsel (wenn sich das wirklich so abgespielt hat *kopfschüttel*)!!!!!!!!!
    >>
    >>Grüße und ganz viel Erfolg dabei,
    >>Anncy =)
    >>
    >Na, wat 'n Blödsinn!
    >
    >Herr des Verfahrens in der Prüfung ist einzig und allein der Prüfer!! Kann man nachlesen in der FeV bzw. auch in der Prüfungsrichtlinie, um mal zwei Rechtsquellen zu nennen. Der Fahrlehrer hat den Mund zu halten, um es mal salopp zu formulieren. Er kann gern eingreifen, wenn er es für geboten hält (beispielsweise in einer Gefahrensituation bremsen), aber selbst dann entscheidet der Prüfer, ob die Prüfung zu Ende ist oder nicht. Ich habe bereits mehrfach übervorsichtige Fahrlehrer "überstimmt" und selbst nach Fahrlehrereingriff (z.B. Bremsen) die Prüfung fortführen lassen (auch mit erfolgreichem Bestehen!).
    >Wenn es wirklich so war und sich der Prüfer quasi vom Fahrlehrer hat diktieren lassen, was er zu tun und zu lassen hat, würde ich sofort:
    >1. Eine Beschwerde bei der Technischen Prüfstelle (TÜV/DEKRA) loslassen, wo der Prüfer herkommt, und eine kostenlose Nachprüfung und/oder Annullierung der strittigen Prüfung verlangen
    >2. Die Fahrschule wechseln, weil Vertrauen weg
    >3. Fahrlehrer auf Schadenersatz verklagen
    >
    >Ich glaub', es geht los, sowas habe ich noch nie gehört!
    >Kopfschüttel... Gardiner, der Prüfer











    sowas hab ich ehct noch nie gehört das der Fahrlehrer die Prüfung abbricht...die wollen doch echt immer das man bestht..meiner hat mal zu einer gesagt...ich hätte dich nicht besthen lassen...sei froh das der prüfer sao nett war,aber abbrechen das ist wirklich kommisch

    ich würde wechseln...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Ist der Fahrlehrer befugt, die Prüfung abzubrechen?b
    Autor
      Lülalüsa
      schrieb am Montag, 30. Juni 2008
    Text
    Holla die Waldfee oô
    Bei aller Liebe, ich glaub mein FL hätt sich was anhören können.

    Was wirst du denn nun machen? Halt uns auf dem Laufendem!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ist der Fahrlehrer befugt, die Prüfung abzubrechen?b
    Autor
      carhol
      schrieb am Montag, 30. Juni 2008
    Text
    @gardiner, der prüfer

    herr des fahrzeuges ist immer noch der fl, um das mal klarzustellen.

    wenn der fl sich weigert mit dem prüfling oder dem aap weiterzufahren, macht der prüfer nix.


    das dazu,
    hier ist nur die sicht des te bekannt, weder die des aap, noch des fl.
    wenn der aap nicht manns genug ist, seine ansicht durchzusetzen, gibt es dafür nur zwei gründe, entweder gibt er ihm recht oder er ist ein feigling

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Ist der Fahrlehrer befugt, die Prüfung abzubrechen?b
    Autor
      Fahrschueler19091989
      schrieb am Montag, 30. Juni 2008
    Text
    >Holla die Waldfee oô
    >Bei aller Liebe, ich glaub mein FL hätt sich was anhören können.
    >
    >Was wirst du denn nun machen? Halt uns auf dem Laufendem!


    Ich war vorhin mit meinen Erziehungsberechtigten dort.

    Sein Grund:"keine lust mehr gehabt."

    Sein Angebot: Die Fahrschule wechseln. Oder die Prüfungsgebühren erstattet bekommen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Ist der Fahrlehrer befugt, die Prüfung abzubrechen?b
    Autor
      *reni*
      schrieb am Montag, 30. Juni 2008
    Text
    >Sein Grund:"keine lust mehr gehabt."

    wasn witzbold^^

    >Sein Angebot: Die Fahrschule wechseln. Oder die Prüfungsgebühren erstattet bekommen

    oh wie nett, er will dich die fahrschule wechseln lassen..als wenn du das nicht sowieso könntest^^ echt dolles angebot *kopfschüttel*

    wenn die sache echt so stimmt, dann hast du mindestens ein recht auf die erstattung der prüfungsbebühren.
    hat der kerl eigentlich noch nen chef oder isser das selber?

    "keine lust mehr gehabt"...echt klasse^^

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ist der Fahrlehrer befugt, die Prüfung abzubrechen?b
    Autor
      Mutschieh
      schrieb am Dienstag, 1. Juli 2008
    Text
    >>Sein Grund:"keine lust mehr gehabt."
    >
    >wasn witzbold^^
    >
    >>Sein Angebot: Die Fahrschule wechseln. Oder die Prüfungsgebühren erstattet bekommen
    >
    >oh wie nett, er will dich die fahrschule wechseln lassen..als wenn du das nicht sowieso könntest^^ echt dolles angebot *kopfschüttel*
    >
    >wenn die sache echt so stimmt, dann hast du mindestens ein recht auf die erstattung der prüfungsbebühren.
    >hat der kerl eigentlich noch nen chef oder isser das selber?
    >
    >"keine lust mehr gehabt"...echt klasse^^


    Mir fehlen die Worte...
    Statt ne ordentliche Begründung abzugeben...
    Kaum zu glauben, dass es sowas gibt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Ist der Fahrlehrer befugt, die Prüfung abzubrechen?b
    Autor
      *Caro*
      schrieb am Dienstag, 1. Juli 2008
    Text
    Geht ja gar nicht.Meine Fahrlehrerin hat mir bei einer verzwickten Szene sogar n bissl geholfen also ein Zeichen gemacht. Aber das der Fahrlehrer die Prüfung abbricht, habe ich auch noch nie gehört. Wie wäre es wenn du echt nochma mit dem Prüfer redest, auch schon deswegen weil er selber so verdutzt geschaut hat. Sonst wechsel die Fahrschule wirklich und ich würde mir sogar überlegen die Tüfgebühr zurück zuverlangen. Irgendwie

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