Internationaler Führerschein

  • Internationaler Führerschein
     Claudi66
      schrieb am Montag, 11. März 2013
    Hi, habe mir vor vier Jahren wegen einer Reise in die USA einen Internationalen Führerschein ausstellen lassen. Hatte ihn zwar mit, aber dort hat ihn keiner sehen wollen. Am Mietwagenschalter musste ich immer den Kartenschein zeigen. Und die Polizei wollte nichts von mir.
    Vor wenigen Wochen habe ich mir ein Fahrverbot von einem Monat eingehandelt. In dieser Zei war ich beruflich in Frankreich. Dort bin ich dann wieder mit den Internationalen Führerschein gefahren. Den hatte ich ja noch.
    Jetzt sagt mir mein Freund, dass hätte ich nicht gedurft. Da ich auch aufgeschrieben wurde wegen falschem Parken, habe ich jetzt Sorge, das ich Probleme bekomme.
  • Thema
    Re: Internationaler Führerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 11. März 2013
    Text
    >Jetzt sagt mir mein Freund, dass hätte ich nicht gedurft.

    Dein Freund hat recht und das ist auch der Grund, warum in den Staaten der internationale Führerschein höchstens bei exotischen Staatsbürgerschaften verlangt wird, bei denen die Vermieter die benötigten Informationen nicht aus dem nationalen Dokument entnehmen können. Der internationale Führerschein ist so etwas wie eine Übersetzung des nationalen Dokuments in einer international anerkannten Form.

    Der internationale Führerschein ist daher nur in Verbindung mit dem nationalen Dokument gültig. Das steht auch auf der zweiten Seite des Dokuments ganz explizit. Was du gemacht hast, war Fahren ohne Fahrerlaubnis.


    >Da ich auch aufgeschrieben wurde wegen falschem Parken, habe ich jetzt Sorge, das ich Probleme bekomme.

    Die Franzosen können das nicht überprüfen. Die Geschichte könnte höchstens dann auffliegen, wenn die Franzosen sich an die deutschen Behörden wenden, um das Bußgeld einzutreiben - und auch das ist nicht unter allen Umständen möglich. Jedenfalls wäre es eine gute Idee, einen französischen Bußgeldbescheid einfach zu bezahlen.

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  • Thema
    Re: Re: Internationaler Führerschein
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Montag, 11. März 2013
    Text
    >>Jetzt sagt mir mein Freund, dass hätte ich nicht gedurft.
    >
    >Hallo, zuerst einmal, wenn du einen internationalen Führerschein hattest, so ist dieser nur bis zu 3 Jahren gültig. Zweitens, wie bist du denn von Deutschland nach Frankreich gekommen. Drittens kann tatsächlich niemand feststellen wer gefahren und geparkt hat. Die Anzeige kommt natürlich nur an den Fahrzeughalter. Dazu kommt, wenn ein Fahrverbot verhängt wird, ist neben den Führerschein auch der internationale abzugeben.

    Das allerdings internationale Führerscheine nur für Exoten benötigt werden ist Unsinn. Viele Bundesländer der USA fordern immer noch den internationalen Führerschein. Natürlich nur die Polizei, nicht die Mietwagen Gesellschaften.

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  • Thema
    Re: Internationaler Führerschein
    Autor
      Manne
      schrieb am Montag, 11. März 2013
    Text
    Fahren darfst du tatsächlich nicht.
    Aber parken darfst du. Nur nicht falsch.
    Da kommt nur ein Verwarnungsgeld (wenn überhaupt).
    Niemand will und kkann dir nachweisen, dass du gefahren bist.
    Aber nun laß es sein.
    Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit eine Straftat.
    Das hast du aber in der Fahrschule gelernt.

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