Insassenunfallversicherung

  • Insassenunfallversicherung
     Ulrike Klein
      schrieb am Dienstag, 22. März 2011
    Sind bei einer ganz normalen Autoversicherung (Haftpflicht + Teilkasko) die mitfahrenden Insassen (hier fremde Kinder) mitversichert oder muß ich extra eine Insassenunfallversicherung abschließen?
  • Thema
    Re: Insassenunfallversicherung
    Autor
      Gibsy
      schrieb am Dienstag, 22. März 2011
    Text
    >Sind bei einer ganz normalen Autoversicherung (Haftpflicht + Teilkasko) die mitfahrenden Insassen (hier fremde Kinder) mitversichert oder muß ich extra eine Insassenunfallversicherung abschließen?


    http://www.google.de/#hl=de&source=hp&q=insassenunfallversicherung&aq=0&aqi=g10&aql=&oq=insassen&fp=4a1e9bef56a3fe9d


    http://de.wikipedia.org/wiki/Insassenunfallversicherung

    ich denk mal scho,wenn du dann 6 mit dir pers in auto sind.also 5sind angeschnallt und der 6. nicht dann is einer von den 4er da hinten nicht versichert und da hast du schuld daran.hab in verkehrskontrolle in tv gesehn

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  • Thema
    Re: Re: Insassenunfallversicherung
    Autor
      Peterchen44
      schrieb am Dienstag, 22. März 2011
    Text
    >ich denk mal scho,wenn du dann 6 mit dir pers in auto sind.also 5sind angeschnallt und der 6. nicht dann is einer von den 4er da hinten nicht versichert und da hast du schuld daran.hab in verkehrskontrolle in tv gesehn


    das stimmt so nicht. jeder insasse ist versichert, falls es aber mehr als erlaubt sind und es zu einem unfall kommt, nimmt die versicherung den schuldigen in regress

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  • Thema
    Re: Insassenunfallversicherung
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 22. März 2011
    Text
    >Sind bei einer ganz normalen Autoversicherung (Haftpflicht + Teilkasko) die mitfahrenden Insassen (hier fremde Kinder) mitversichert oder muß ich extra eine Insassenunfallversicherung abschließen?

    Wenn du selbst den Unfall verursachst, zahlt die eigene Haftpflicht. Das ist nämlich ein ganz normaler Fremdschaden. Verursacht jemand anderes den Schaden, zahlt dessen Haftpflicht.

    Bleiben die Fälle, in denen es keinen Verursacher gibt (höhere Gewalt), und die Fälle, in denen beim Verursacher nichts zu holen ist, wie z.B. unversicherte Verkehrsteilnehmer (Radfahrer, Fußgänger), Deckungslücken und ähnliche Situationen. Diese Risiken sind teils anderweitig abgedeckt, teils würde ich das auch als allgemeines Lebensrisiko bezeichnen. Am Fahrer bleibt das jedenfalls nicht hängen.

    Noch ein ganz profanes Beispiel: Behandlungskosten bleiben ganz einfach an der Krankenversicherung hängen, wenn es sonst niemand gibt, der dafür eintritt.


    Mit der Kasko hat das übrigens gar nichts zu tun. Die zahlt sowieso nur Sachschäden am eigenen Fahrzeug.

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  • Thema
    Re: Insassenunfallversicherung
    Autor
      Anjara
      schrieb am Mittwoch, 23. März 2011
    Text
    >Mit der Kasko hat das übrigens gar nichts zu tun. Die zahlt sowieso nur Sachschäden am eigenen Fahrzeug.<

    Genau, die Teilkasko deckt Schäden, die am eigenen Auto durch z.B. Sturm, Hagel, Brand, Explosion, Diebstahl, Tierbiss (Marder).... entstanden sind.

    Die Haftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden.
    Keinen Versicherungsschutz gibt’s bei Eigenschaden (weil niemand sich selbst gegenüber haftpflichtig sein kann... also nur den Schadensausgleich gegenüber einem Dritten) ODER Schäden gegen mitversicherte Personen (d.h. Ansprüche des Versicherungsnehmers/ Eigentümers/ Halters gegen mitversicherte Personen wegen Sach-/ Vermögensschäden sind ausgeschlossen ABER Personenschäden sind mitversichert).
    -> Also solang mit dem Fahrzeug nicht mehr Personen befördert werden als man darf gibt’s keinen Probleme.

    >das stimmt so nicht. jeder insasse ist versichert, falls es aber mehr als erlaubt sind und es zu einem unfall kommt, nimmt die versicherung den schuldigen in regress<

    „...jeder Insasse ist versichert....“

    Das muss bei der Insassenunfallversicherung nicht unbedingt der Fall sein. Da kann nämlich die Versicherungssumme im Pauschalsystem oder im Platzsystem aufgeteilt werden.
    Pauschalsystem: Die Summe wird gleichmäßig, auf im Fahrzeug befindliche Personen, aufgeteilt
    Platzsystem: Nur bestimmte Plätze sind versichert (also z.B. nur der Fahrer).

    Ich hoff, dass das etwas geholfen hat ;-)

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