Infos zur Fahrlehrerausbildung
Laura (Flin in Ausbildung)
schrieb am Dienstag, 26. April 2005
Hi Ihr! Sorry, dass ich mich erst jetzt wieder zu Wort melde. Hatte viel zu tun. Hatte ja mal vesprochen, dass ich mal nen Thread zum Thema Fahrlehrerausbildung hier reinstelle, da sich ja doch einige dafür zu interessieren scheinen. Hier einiges zur Ausbildung, Kosten, Voraussetzungen etc.
[1] Ausbildung
Um Fahrschüler ausbilden zu dürfen, muss man in Besitz des „Fahrlehrerscheins“ sein. Als Minimum muss man diesen in der Klasse BE machen, anschließen kann man danach noch den Fahrlehrerschein für die Klassen A, CE und DE. Die Klasse A umfasst die Krafträder, CE LKWs und DE Busse.
Um den Fahrlehrerschein für die Klasse BE muss der Bewerber / die Bewerberin folgende Vorraussetzungen erfüllen:
- bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung mindestens 22 Jahre alt sein
- geistig, körperlich und fachlich geeignet sein (amtsärztliche Untersuchung)
- keine groben Vorstrafen, keine „Punkte“ in Flensburg
- den Hauptschulabschluss mit anschließender Berufsausbildung in einem beliebigen Ausbildungsberuf oder alternativ Abitur (dann auch ohne Berufsausbildung)
- in Besitz der Führerscheine A, BE und CE sein (und diese nicht auf Probe)
- über ausreichend Fahrpraxis verfügen (d.h. innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre regelmäßig Fahrzeuge der Klasse B gefahren haben, innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein; danach »verfällt« die Ausbildung)
Die Fahrlehrerausbildung an sich dauert 5 Monate und findet in einer Fahrlehrer – Ausbildungsstätte statt. Adressen von Fahrlehrer Ausbildungsstätten findet ihr im Internet, in der Regel nach Bundesland differenziert.
In Ganztagskursen werden einem Inhalte aus den Bereichen Verkehrsverhalten, Technik, Recht, Umweltschutz, Pädagogik und praktisches Fahren vermittelt, nach drei Monaten muss man schon die „Fahrprüfung“ für die angehenden Fahrlehrer statt, nach fünf Monaten die Prüfung in den oben genannten Bereichen.
Hat man beide Prüfungen bestanden, so schließt sich daran ein Praktikum an, das noch einmal 4 ½ Monate dauert. In einer so genannten Ausbildungsfahrschule, einer Fahrschule, die Praktikanten aufnimmt, muss nun bereits theoretischer und praktischer Unterricht gegeben, sowie Prüfungen gefahren werden. Dabei sollte es so sein, dass ein erfahrener Fahrlehrer „einen unter seine Fittiche nimmt“ und in den Beruf einführt.
Die Ausbildung endet mit den Abschlussprüfungen, die einmal die Fahrpraxis umfassen und einmal jeweils eine schriftliche Klausur zu den Fachthemen sowie eine mündliche Prüfung. Nach Bestehen der Abschlussprüfung kann man sich um einen Job als Fahrlehrer in einer Fahrschule bewerben und sich nach einigen Jahren Berufserfahrung vielleicht sogar mit einer eigenen Fahrschule selbstständig machen.
Die Kosten für eine solche Ausbildung sind recht hoch, man sollte mit einem Gesamtbetrag von um die 3000 bis 6000 € rechnen. Eventuell kann man Bafög erhalten.
[1] Ausbildung
Um Fahrschüler ausbilden zu dürfen, muss man in Besitz des „Fahrlehrerscheins“ sein. Als Minimum muss man diesen in der Klasse BE machen, anschließen kann man danach noch den Fahrlehrerschein für die Klassen A, CE und DE. Die Klasse A umfasst die Krafträder, CE LKWs und DE Busse.
Um den Fahrlehrerschein für die Klasse BE muss der Bewerber / die Bewerberin folgende Vorraussetzungen erfüllen:
- bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung mindestens 22 Jahre alt sein
- geistig, körperlich und fachlich geeignet sein (amtsärztliche Untersuchung)
- keine groben Vorstrafen, keine „Punkte“ in Flensburg
- den Hauptschulabschluss mit anschließender Berufsausbildung in einem beliebigen Ausbildungsberuf oder alternativ Abitur (dann auch ohne Berufsausbildung)
- in Besitz der Führerscheine A, BE und CE sein (und diese nicht auf Probe)
- über ausreichend Fahrpraxis verfügen (d.h. innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre regelmäßig Fahrzeuge der Klasse B gefahren haben, innerhalb der letzten drei Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein; danach »verfällt« die Ausbildung)
Die Fahrlehrerausbildung an sich dauert 5 Monate und findet in einer Fahrlehrer – Ausbildungsstätte statt. Adressen von Fahrlehrer Ausbildungsstätten findet ihr im Internet, in der Regel nach Bundesland differenziert.
In Ganztagskursen werden einem Inhalte aus den Bereichen Verkehrsverhalten, Technik, Recht, Umweltschutz, Pädagogik und praktisches Fahren vermittelt, nach drei Monaten muss man schon die „Fahrprüfung“ für die angehenden Fahrlehrer statt, nach fünf Monaten die Prüfung in den oben genannten Bereichen.
Hat man beide Prüfungen bestanden, so schließt sich daran ein Praktikum an, das noch einmal 4 ½ Monate dauert. In einer so genannten Ausbildungsfahrschule, einer Fahrschule, die Praktikanten aufnimmt, muss nun bereits theoretischer und praktischer Unterricht gegeben, sowie Prüfungen gefahren werden. Dabei sollte es so sein, dass ein erfahrener Fahrlehrer „einen unter seine Fittiche nimmt“ und in den Beruf einführt.
Die Ausbildung endet mit den Abschlussprüfungen, die einmal die Fahrpraxis umfassen und einmal jeweils eine schriftliche Klausur zu den Fachthemen sowie eine mündliche Prüfung. Nach Bestehen der Abschlussprüfung kann man sich um einen Job als Fahrlehrer in einer Fahrschule bewerben und sich nach einigen Jahren Berufserfahrung vielleicht sogar mit einer eigenen Fahrschule selbstständig machen.
Die Kosten für eine solche Ausbildung sind recht hoch, man sollte mit einem Gesamtbetrag von um die 3000 bis 6000 € rechnen. Eventuell kann man Bafög erhalten.