ICH HABE FRAGE AN ALLE FAHRLEHRER

  • ICH HABE FRAGE AN ALLE FAHRLEHRER
     Gibsy
      schrieb am Dienstag, 18. Januar 2011
    ich spiel seit sonntag nachmittag herum,eine fahrschullehrerin zu sein. bei mir ist es so dass die zulassungsstelle mich aufgefordert hat einen verkehrspsychologischen gutachten machen muss das gutachten hab ich in november gemacht und herausgestellt ist dass ich doch fahren darf und es freut mich auch aber unter eine bedingung ich muss jedes viertel jahr also alle 3monate zu meinen psychologen gehn und der schreibt mir dann 1 jahr insgesamt heraus wie mir es zz geht.also des heißt dass ich anfallfrei bin(laut arzt hab ich eine psychose laut april2010 und laut dezember 2009 hätte ich da eine shizrophene psychose(grund ist wegen meine sehr schlimmen vergangenheit wurde blutig blau geschlagen angeschrien gemobbt ohne ende usw)(aber wie kann ein arzt es bei einem augenkontakt sehn?laut mein umfeld usw hab ich keine auch mein neuer fahrrschullehrer sagt dass ich es ned habe)

    so meine fragen sind kann ich trotzdem den beruf erlernen und ausüben?? welchen schulabschluß brauch ich denn? welche führerscheine brauch ich denn? was ist vorausgesetzt für die ausbildung und beruf? wo gibt es in oberpfalz(bayern) eine fahrschule wo man die ausbildung machen kann? wie viel gehalt bekomme ich dann? wird es von staat bestimmt wo man seine fahrschule aufbauen kann (ortschaftlich)?? welchen mindestalter brauch ich dazu?? und und und ich freue mich wenn ihr antwortets danke in voraus
  • Thema
    Re: ICH HABE FRAGE AN ALLE FAHRLEHRER
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 18. Januar 2011
    Text
    >ich spiel seit sonntag nachmittag herum,eine fahrschullehrerin zu sein.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Verstehen muss ich diesen Satz nicht, ne? ;o)
    Auf eine Menge deiner Fragen könnte ich antworten, andere sind zu speziell -vor allem die, die aufs Bundesland eingehen.

    Fundierte Antworten wirst du sicher dort finden, wo sich deine "Spielkameraden" tummeln. In der
    www.fahrlehrerecke.de

    Beginne deinen Beitrag aber bitte dort mit einem anderen einführenden Satz als hier, sonst läufst du Gefahr nicht so ernst genommen zu werden, wie du es gern hättest. ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: ICH HABE FRAGE AN ALLE FAHRLEHRER
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 18. Januar 2011
    Text
    Mit deinen Fragen wärst du gut in einem Fahrlehrerforum, z.B. fahrlehrerecke.de, aufgehoben. Ein paar Fragen lassen sich aber auch hier klären:


    >welchen schulabschluß brauch ich denn?

    Abgeschlossene Berufsausbildung oder Abitur.


    >welche führerscheine brauch ich denn?

    A, BE, CE. DE brauchst du nur, wenn du das selbst ausbilden möchtest. Außerdem muss die Probezeit abgelaufen sein.


    >was ist vorausgesetzt für die ausbildung und beruf?

    Du musst mindestens 22 sein, geistig und körperlich fit, keine relevanten Vorstrafen. Für Klasse B musst du eine Fahrpraxis von mindestens 3 Jahren nachweisen.

    Für die Ausbildung brauchst du einiges an Geld, einerseits für die Ausbildungsfahrschule, andererseits musst du ja während der Ausbildung auch von etwas leben - ein Einkommen hast du nicht.


    >wird es von staat bestimmt wo man seine fahrschule aufbauen kann (ortschaftlich)??

    Nein, das kannst du dir selbst aussuchen.


    >welchen mindestalter brauch ich dazu??

    25 Jahre, außerdem zwei Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer und eine weitere Ausbildung. Über die Selbständigkeit würde ich mir im Moment mal keine Gedanken machen. Das ist noch ganz weit weg.


    Die Frage habe ich mir noch aufgehoben:

    >so meine fragen sind kann ich trotzdem den beruf erlernen und ausüben??

    Das solltest du deinen Arzt und anschließend die für dich zuständige Fahrerlaubnisbehörde fragen.

    Die Angabe "Psychose" reicht nicht wirklich aus, um das zu beurteilen. Es wäre z.B. schon gut möglich, dass du nicht einmal Klasse CE erwerben darfst - dann hätte sich das mit dem FL schon erledigt. Die Anforderungen an einen FL sind in jedem Fall noch höher. Du trägst in diesem Beruf schließlich eine erhebliche Verantwortung.

    Weiter solltest du bedenken, dass im Bereich der Psychosen die Eignung sehr stark von einer günstigen Prognose und einem stabilen Krankheitsbild ohne Rückfälle abhängt. Wenn sich dein Zustand also verschlechtert, darfst du evtl. deinen Beruf dann nicht mehr ausüben.


    Zu den Verdienstmöglichkeiten mögen sich andere äußern, aber das ist sicher kein Argument für den Beruf.

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