Hängerführerschein

  • Hängerführerschein
     68443351
      schrieb am Dienstag, 5. Januar 2010
    Hallo

    auch wenn es das Thema hier mit Sicherheit schon ein paar Mal gab...
    Wie sieht es denn jetzt aus?

    Ich habe nur den Führerschein der Klasse B, möchte aber einen Hänger mit Pferd ziehen
    Habe einen Freelander von Land Rover mit einem Leergewicht von ca. 1,9t
    Der Hänger wiegt 700kg, das Pferd 800
    Macht zusammen 1500kg
    Das dürfte ich doch eigentlich noch ziehen, oder?
    machen ja zusammen die 3,5t, von denen immer die Rede ist!

    Grüße
  • Thema
    Re: Hängerführerschein
    Autor
      Mursik
      schrieb am Dienstag, 5. Januar 2010
    Text
    Hallo!

    Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein, als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs und beide zulässigen Gesamtgewichte addiert dürfen nicht größer als 3,5 t sein.
    Es geht also nicht darum, wie schwer der Anhänger tatsächlich ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Hängerführerschein
    Autor
      68443351
      schrieb am Dienstag, 5. Januar 2010
    Text
    >Hallo!
    >
    >Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein, als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs und beide zulässigen Gesamtgewichte addiert dürfen nicht größer als 3,5 t sein.
    >Es geht also nicht darum, wie schwer der Anhänger tatsächlich ist.

    Das zulässige Gesamtgewicht liegt bei 2t

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Hängerführerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 5. Januar 2010
    Text
    >Das zulässige Gesamtgewicht liegt bei 2t

    Ich nehme mal an, das ist die zGm des Anhängers? So einen Anhänger darf man mit B grundsätzlich nicht ziehen, da es dazu kein erlaubtes Zugfahrzeug geben kann (zGm dürfte höchsten 1,5 t sein, Leermasse muss aber mindestens 2 t sein).

    Du könntest den Anhänger ablasten lassen (d.h. die Zuladung bzw. zGm in den Papieren verringern lassen). Ob das funktioniert, hängt vom Zugfahrzeug ab. Könntest du mal bitte Leermasse UND zGm von Zugfahrzeug UND Anhänger schreiben? Dann kann man beurteilen, ob das Sinn macht.

    Problem bei dieser Lösung: Der Anhänger kann ohne erneute Änderung der Papiere nicht mehr zum Transport von zwei Pferden, für die die 2 t zGm vorgesehen waren, benutzt werden - auch nicht von jemand mit Klasse BE oder altem 3er.

    Pferde sind ein klassisches BE-Hobby...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Hängerführerschein
    Autor
      wennchen
      schrieb am Mittwoch, 6. Januar 2010
    Text
    also ich würde an deiner stelleauf jedenfall BE machen(hab auch dieses schöne hobby mit den großen vierbeinern gewäht) ansonsten bist du immer auf dieses auto aangewiesen und darfst wie gesagt nur ein pferd zeihen....es kommt immer mal der fall,wo es einfach nicht klappt.....schon allein wenn dein auto in der werkstatt ist und du dir ein anderes leihen musst,kann die rehnung schon nicht mehr hinhauen...und wenn du nur ein pferd zeihen kannst,ist es auch lästig ,wenn man mit zwei hängern fahren müsste um wei pferde zu transportieren.....es gibt immer dumme zufälle,in denen man sich dann wünschen würde,BE gemacht zu haben

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Hängerführerschein
    Autor
      bienchenhonig
      schrieb am Mittwoch, 6. Januar 2010
    Text
    ich habe auch das hobby pferd+turnier. werde demnächst auch BE in angriff nehmen. ist einfacher, als ständig zu guggen, ob man jetzt so fahren darf oder nicht. mal dovon abgesehen,dass ich so sowieso immer zwei hottis mit habe.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Hängerführerschein
    Autor
      FahrendeFee
      schrieb am Mittwoch, 6. Januar 2010
    Text
    Hey ihr,
    also ich hab auch gerade erst BE gemacht wegen meinem Pferd, aber ich sag euch, es ist echt gar nicht so einfach mit Anhänger rückwärts um eine Ecke zu fahren, das ist nämlich die Grundfahraufgabe...
    Aber mit ein bisschen Übung kriegt man das auch locker hin und so teuer is dieser Führerschein auch nicht. Auf jeden Fall günstiger als Klasse B!

    Liebe Grüße =)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Hängerführerschein
    Autor
      Vera1991
      schrieb am Mittwoch, 6. Januar 2010
    Text
    Mein Hobby sind auch die Pferde:-)Ich werde bald auch BE machen:-)Freu mich schon drauf endlich wieder Fahrschul Auto fahren:-)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Hängerführerschein
    Autor
      wennchen
      schrieb am Donnerstag, 7. Januar 2010
    Text
    >Hey ihr,
    >also ich hab auch gerade erst BE gemacht wegen meinem Pferd, aber ich sag euch, es ist echt gar nicht so einfach mit Anhänger rückwärts um eine Ecke zu fahren, das ist nämlich die Grundfahraufgabe...
    >Aber mit ein bisschen Übung kriegt man das auch locker hin und so teuer is dieser Führerschein auch nicht. Auf jeden Fall günstiger als Klasse B!
    >
    >Liebe Grüße =)

    ja die grundfahraufgabe^^ damit hatte ich auch so meine probleme.....habe mit meinem FL geübt und geübt,es wollte nicht klappen...problem: es war grade 2 std vor der pP....zur beruhigung sind wir dann noch nen kaffee trinken gegangen und er ist mt mir alles nochmal theoretisch durchgegangen,hat sich nochmal entschuldigt,weil er davor die "beherrscung" (zu recht) verloren hatte....dann kam die prüfung...und es hat auf anhieb geklappt....seitdem krieg ich das hin^^

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Hängerführerschein
    Autor
      FahrendeFee
      schrieb am Donnerstag, 7. Januar 2010
    Text
    >ja die grundfahraufgabe^^ damit hatte ich auch so meine probleme.....habe mit meinem FL geübt und geübt,es wollte nicht klappen...problem: es war grade 2 std vor der pP....zur beruhigung sind wir dann noch nen kaffee trinken gegangen und er ist mt mir alles nochmal theoretisch durchgegangen,hat sich nochmal entschuldigt,weil er davor die "beherrscung" (zu recht) verloren hatte....dann kam die prüfung...und es hat auf anhieb geklappt....seitdem krieg ich das hin^^

    Ja, das war bei mir genauso... Bei mir hat es einen Tag vor der Prüfung zum ersten mal richtig geklappt^^ Und dann aber auf einmal immer... in der Prüfung hatte ich auch gar keine Probleme mehr damit!
    Grüßys ;-)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Hängerführerschein
    Autor
      bienchenhonig
      schrieb am Samstag, 9. Januar 2010
    Text
    hab gelesen,dass man dann in der prüfung von jemandem eingewiesen werden muss. heißt das ich muss dann jemanden auf der straße dort anquatschen ob er mich einweist?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Hängerführerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 9. Januar 2010
    Text
    >hab gelesen,dass man dann in der prüfung von jemandem eingewiesen werden muss. heißt das ich muss dann jemanden auf der straße dort anquatschen ob er mich einweist?

    Nein und Nein :)

    1. "Einweisen" ist das falsche Wort - das würde nämlich bedeuten, dass jemand dir Anweisungen gibt, was zu tun ist (z.B. Lenkbewegungen), oder zumindest bestimmte Entfernungen (z.B. zum Bordstein) oder den Winkel (z.B. zwischen Bordstein und Anhänger) ansagt oder anzeigt. Das ist während der Prüfung nicht erlaubt.

    Nein, in der Prüfung gibt es nur einen "Sicherungsposten". Der hat laut Prüfungsrichtlinie die Aufgabe, dich "vor herankommenden Verkehrsteilnehmern oder vor Hindernissen, die [deinem] Blickfeld entzogen sind, zu warnen". Er sichert also nur den toten Winkel hinter dem Anhänger. Wenn du ihn nicht mehr sehen kannst, musst du SOFORT anhalten.

    2. Normalerweise übernimmt der FL diesen Job. Das muss aber nicht grundsätzlich so sein. Wichtig ist, dass DU den Fahrlehrer (oder eben eine andere geeignete Person) bittest, auszusteigen und dich abzusichern.

    Das wird auch während der Übungsfahrten mit Anhänger so geübt: Der FL steigt nicht selbständig aus - du musst fragen! Außerdem sollte er sich wenigstens einmal absichtlich hinter den Anhänger stellen, damit du anhalten musst. Natürlich wird er in Prüfung vermeiden, dass der Sichtkontakt abreißt...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Hängerführerschein
    Autor
      bienchenhonig
      schrieb am Samstag, 9. Januar 2010
    Text
    >>hab gelesen,dass man dann in der prüfung von jemandem eingewiesen werden muss. heißt das ich muss dann jemanden auf der straße dort anquatschen ob er mich einweist?
    >
    >Nein und Nein :)
    >
    >1. "Einweisen" ist das falsche Wort - das würde nämlich bedeuten, dass jemand dir Anweisungen gibt, was zu tun ist (z.B. Lenkbewegungen), oder zumindest bestimmte Entfernungen (z.B. zum Bordstein) oder den Winkel (z.B. zwischen Bordstein und Anhänger) ansagt oder anzeigt. Das ist während der Prüfung nicht erlaubt.
    >
    >Nein, in der Prüfung gibt es nur einen "Sicherungsposten". Der hat laut Prüfungsrichtlinie die Aufgabe, dich "vor herankommenden Verkehrsteilnehmern oder vor Hindernissen, die [deinem] Blickfeld entzogen sind, zu warnen". Er sichert also nur den toten Winkel hinter dem Anhänger. Wenn du ihn nicht mehr sehen kannst, musst du SOFORT anhalten.
    >
    >2. Normalerweise übernimmt der FL diesen Job. Das muss aber nicht grundsätzlich so sein. Wichtig ist, dass DU den Fahrlehrer (oder eben eine andere geeignete Person) bittest, auszusteigen und dich abzusichern.
    >
    >Das wird auch während der Übungsfahrten mit Anhänger so geübt: Der FL steigt nicht selbständig aus - du musst fragen! Außerdem sollte er sich wenigstens einmal absichtlich hinter den Anhänger stellen, damit du anhalten musst. Natürlich wird er in Prüfung vermeiden, dass der Sichtkontakt abreißt...

    Aso ich dachte schon ich muss dann vor jeder fahrstunde hoffen,dass dann jemand da ist den ich fragen kann um mich einzuweisen. bin ich ja schonmal beruhigt das mein FL das übernimmt

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Hängerführerschein
    Autor
      bienchenhonig
      schrieb am Dienstag, 12. Januar 2010
    Text
    kann man in der BE prüfung auch wegen zB. rechts vor links durch fallen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Hängerführerschein
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 12. Januar 2010
    Text
    >kann man in der BE prüfung auch wegen zB. rechts vor links durch fallen?

    Ja, sonst könnte man sich die Prüfungsfahrt doch gleich sparen und nur die GFA sowie V+T prüfen.

    Außer den altbekannten Durchfallgründen gibt es auf der Prüfungsfahrt natürlich noch ein paar neue: anderes Tempolimit, doppelter Abstand, Fahrstreifenwahl bei 3+ Fahrstreifen. Die Verkehrsbeobachtung über die Außenspiegel wird wichtiger, da der Innenspiegel wegfällt. Obwohl man vieles davon in den Sonderfahrten lernen kann, braucht man meistens doch noch ein paar Übungsfahrten "vorwärts", also nicht nur für die GFA.

    Bevor die Frage kommt: Nein, wenn man bei BE durchfällt ist B nicht in Gefahr. Jedenfalls nicht, solange der Prüfer keine Eignungszweifel feststellt, also wenn der Prüfling z.B. betrunken zur Prüfung kommt...

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