Hilfe angebliche Fahrerflucht

  • Hilfe angebliche Fahrerflucht
     Ivilicous
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Hallo Leute,

    ich war vor ca 10 Tage mít dem Auto meienr Mama unterwegs,
    in einem Parkhaus wollte ich in eine Parklücke Parken,
    jedoch als ich reinfahren wollte habe ich gemerkt, dass dieses zu klein ist, da der Rechtsparkende auf der Linie stand und fuhr wieder weg und suchte mir eine neue.

    Nach 3-4 Stunden zu Hause kommt die Polizei und misst das Auto meiner Mama, Ich wäre beobachtet worden ich hätte eibn parkendes Auto gestreift,also es wäre ein Unfall passiert und ich wäre schnell abgehauen und es wäre Fahrerflucht gemacht wesen. Als die Pollizei dann bei mir zu Hause war haben sie meine Personalien FS Nr und so weiter aufgenommen und die Personalien meiner Schwester, da sie mit dabei war. Haben die mir aber Versichert das Sie auf einer Höhe von 1,03 m bei meienr Mama am Auto nichts gefunden haben wo der Schaden entstanden wäre, es würde nichts gegen mich sprechen, da nichts festgestellt worden sei. Es hieße auch ich hätte das Parkende Auto einmal an der Seite entlang geschliffen.

    Nun kommt am Donnerstag ein Brief nachhause, ich solle mich im Polizei Kommisariat melden da ich Fahrerflucht gemacht hätte und als Vermerk stand unten, ich hätte einen Spiegel angeeckt vom parkenden Auto.

    Ich soll Perosnalausweis und Führerschein mitbringen.

    Nun meine Frage, warum meinen Führerschein ? Die können mir den doch da vor Ort nicht einfahc weg nehmen oder ? Vorallem die Polizei vor Ort hatte gesgat die ganze Seite geschliffen nun heißt es nur der Spiegel. Ich habe nichts gemacht, und es wurde auch nichts an dem Auto meiner Mama festgestellt womit muss ich jetzt rechnen bzw. was kommt auf mich zu ?

    Danke , Srii für den langen Text.
  • Thema
    Re: Hilfe angebliche Fahrerflucht
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Text
    Zunächst ein paar grundsätzliche Dinge zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort:

    Es handelt sich um eine Straftat, daher ist große Vorsicht und Sorgfalt angebracht. Bei einer Verurteilung drohen enorme Konsequenzen, z.B. Geldstrafe, 7 Punkte, ggf. Fahrverbot oder sogar Entzug der Fahrerlaubnis. In der Probezeit ist darüber hinaus mit der Anordnung eines Aufbauseminars und der Verlängerung der Probezeit zu rechnen. Das alles willst du verhindern!

    Die Tat kann nur vorsätzlich begangen werden. Es genügt also nicht, wenn man den Unfall bemerkt haben müsste, sollte, dürfte o.ä., man muss den Unfall tatsächlich bemerkt haben. Dass du nach dem "Unfall" nicht ausgestiegen bist (jedenfalls entnehme ich das deiner Schilderung), deutet doch eher darauf hin, dass du nichts bemerkt hast.

    Weiter müsste dir, damit du bestraft werden kannst, nachgewiesen werden, dass du der Fahrer warst. Wenn ich das hier lese:

    >Nach 3-4 Stunden zu Hause kommt die Polizei und misst das Auto meiner Mama, Ich wäre beobachtet worden ich hätte eibn parkendes Auto gestreift,also es wäre ein Unfall passiert und ich wäre schnell abgehauen und es wäre Fahrerflucht gemacht wesen.

    ... scheint entweder eine Personenbeschreibung vorzuliegen oder jemand (z.B. deine Mutter oder wer auch immer der Halter ist) hat dich als Fahrer zur fraglichen Zeit angegeben. Das wäre in jedem Fall schon einmal schlecht.


    >Als die Pollizei dann bei mir zu Hause war haben sie meine Personalien FS Nr und so weiter aufgenommen und die Personalien meiner Schwester, da sie mit dabei war.

    Der Schwester droht nur Ärger, falls sie dich angestiftet oder Beihilfe geleistet hat. Das wäre aber wahrscheinlich nur bei einer ungeschickten Einlassung nachweisbar. Darüber hinaus ist die Schwester natürlich Zeugin, hat aber umfassende Aussageverweigerungsrechte.


    >Haben die mir aber Versichert das Sie auf einer Höhe von 1,03 m bei meienr Mama am Auto nichts gefunden haben wo der Schaden entstanden wäre, es würde nichts gegen mich sprechen, da nichts festgestellt worden sei.

    Das klingt doch gut.


    >Nun kommt am Donnerstag ein Brief nachhause, ich solle mich im Polizei Kommisariat melden da ich Fahrerflucht gemacht hätte und als Vermerk stand unten, ich hätte einen Spiegel angeeckt vom parkenden Auto.

    Du kannst bei dieser Veranstaltung nichts Entlastendes tun oder sagen. Umgekehrt bestehen aber enorme Risiken, irgendwelche nachteiligen Aussagen zu machen (z.B. auch indirekt die Fahrereigenschaft zuzugeben oder durch eine Aussage irgendwelche Ansätze für weitere Ermittlungen zu geben), weshalb ich diesen Termin freundlich aber ohne Angabe von Gründen absagen würde. Einer Vorladung durch die Polizei musst du sowieso nicht folgen und deine Personalien sind bereits festgestellt.


    >Ich soll Perosnalausweis und Führerschein mitbringen.
    >
    >Nun meine Frage, warum meinen Führerschein ? Die können mir den doch da vor Ort nicht einfahc weg nehmen oder ?

    Sie könnten, aber ich glaube nicht, dass sie wollen. Einen vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis würde man anders angehen. Außerdem sehe ich dafür auch gar keine Rechtsgrundlage.


    Im Moment kannst du nicht viel tun. Um einen Anwalt einzuschalten ist es noch zu früh. Im Moment würde der nur Kosten verursachen. Zunächst würde ich abwarten, bis Post von der Staatsanwaltschaft kommt.

    Eventuell wird das Verfahren eingestellt, vielleicht gegen eine Auflage. Das wäre in jedem Fall eine gute Sache für dich, dir bleiben in diesem Fall nämlich alle anderen Folgen (insbesondere Probezeit-) erspart.

    Andererseits könnte aber auch ein Strafbefehl erlassen oder eine Gerichtsverhandlung angesetzt werden. Dann wäre die Beratung durch einen Anwalt empfehlenswert. Aufgrund der oben erwähnten Folgen, lohnt sich das auch finanziell in vielen Fällen.

    Bis dahin bleibt der alte Grundsatz: Keine Aussage ohne Anwalt.Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Hilfe angebliche Fahrerflucht
    Autor
      Ivilicous
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Text

    >Du kannst bei dieser Veranstaltung nichts Entlastendes tun oder sagen. Umgekehrt bestehen aber enorme Risiken, irgendwelche nachteiligen Aussagen zu machen (z.B. auch indirekt die Fahrereigenschaft zuzugeben oder durch eine Aussage irgendwelche Ansätze für weitere Ermittlungen zu geben), weshalb ich diesen Termin freundlich aber ohne Angabe von Gründen absagen würde. Einer Vorladung durch die Polizei musst du sowieso nicht folgen und deine Personalien sind bereits festgestellt.


    Also soll ich einfach den Termin absagen, aber die werden mir dann doch einen neuen Verpassen ? Ich habe echt mega Ansgt, dadurch das ich meinen Führerschein erst 10 Monate habe und somit in der Probezeit bin.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Hilfe angebliche Fahrerflucht
    Autor
      Ivilicous
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Text
    >Nach 3-4 Stunden zu Hause kommt die Polizei und misst das Auto meiner Mama, Ich wäre beobachtet worden ich hätte eibn parkendes Auto gestreift,also es wäre ein Unfall passiert und ich wäre schnell abgehauen und es wäre Fahrerflucht gemacht wesen.

    ... scheint entweder eine Personenbeschreibung vorzuliegen oder jemand (z.B. deine Mutter oder wer auch immer der Halter ist) hat dich als Fahrer zur fraglichen Zeit angegeben. Das wäre in jedem Fall schon einmal schlecht.

    Ja da die erst nur gefragt haben wer mit dem Auto unterwegs war, und meine Mama sagte ich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Hilfe angebliche Fahrerflucht
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Text
    >Ja da die erst nur gefragt haben wer mit dem Auto unterwegs war, und meine Mama sagte ich.

    Das war bereits der erste Fehler.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Hilfe angebliche Fahrerflucht
    Autor
      Pandur2000
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Text
    > Also soll ich einfach den Termin absagen, aber die
    > werden mir dann doch einen neuen Verpassen ? Ich
    > habe echt mega Ansgt, dadurch das ich meinen
    > Führerschein erst 10 Monate habe und somit in der
    > Probezeit bin.

    Du musst als Beschuldigte keine Angaben zur Sache machen. Du hast ein Schweigerecht, dies darf Dir nicht nachteilig ausgelegt werden. Anders sähe es aus, wenn Du als ZEUGIN geladen werden würdest und Dich oder Verwandte (grob gesagt..) nicht belasten würdest.

    Davon abgesehen musst Du die Vorladungen und Termine der _Polizei_ nicht wahrnehmen. Einer Vorladung vom Gericht / Staatsanwaltschaft musst Du hingegen Folge leisten. Du kannst die polizeilichen Termine unter Hinweis auf Dein Schweigen als Beschuldigte ohne weitere Begründung abzusagen.

    VIele Erstinformationen zum Thema Verkehrsstrafrecht und Verhalten als Beschuldigte/r findest Du hier:

    http://www.kanzlei-hoenig.de/informationen/strafrecht
    http://www.kanzlei-hoenig.de/schweigerecht.html

    insbesondere auch zum Schweigerecht und Ablauf solcher Verfahren.


    Bei Fahrerflucht - und gerade in Deinem Fall - wäre es fahrlässig, ohne anwaltlichen Beistand IRGENDEINE Aussage zu treffen. Soviel ist sicher.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Hilfe angebliche Fahrerflucht
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Text
    >Du musst als Beschuldigte keine Angaben zur Sache machen. Du hast ein Schweigerecht, dies darf Dir nicht nachteilig ausgelegt werden. Anders sähe es aus, wenn Du als ZEUGIN geladen werden würdest und Dich oder Verwandte (grob gesagt..) nicht belasten würdest.

    Das Recht, die Aussage zu verweigern, habe ich bewusst nur beiläufig erwähnt. Wenn man sich darauf beruft, kann das für die Polizei schon wieder ein Ermittlungsansatz sein. Beispiel: Es wird ein männlicher Fahrer gesucht. Wenn sich jetzt eine Frau auf ihr Aussageverweigerungsrecht beruft, weiß die Polizei, wo sie den Fahrer zu suchen hat.

    Daher sagte ich (jetzt zum dritten Mal): "ohne Angabe von Gründen". Man muss sich auf dieses Recht nicht berufen - man darf es einfach nutzen.

    Darüber hinaus ist der Termin bei der Polizei für alle (Beschuldigte/Betroffene, Geschädigte, Zeugen, ...) immer freiwillig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Hilfe angebliche Fahrerflucht
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Text
    >Also soll ich einfach den Termin absagen, aber die werden mir dann doch einen neuen Verpassen ?

    Warum sollten sie? Ich sagte doch "ohne Angabe von Gründen". Die Polizisten wissen das dann schon zu deuten - und wenn nicht ist es auch nicht schlimm. Du sagst dann eben auch den Folgetermin ab oder (weniger höflich aber genauso erlaubt) erscheinst einfach nicht. Es gibt keinerlei Verpflichtung für dich, zu diesem Termin zu erscheinen.


    >Ich habe echt mega Ansgt, dadurch das ich meinen Führerschein erst 10 Monate habe und somit in der Probezeit bin.

    Es ist denkbar und deshalb ist es sehr wichtig, dass du jetzt einen kühlen Kopf bewahrst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Hilfe angebliche Fahrerflucht
    Autor
      gardiner
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Text
    @kk145:
    Immer wieder gern zitiert, aber leider schlußendlich immer noch falsch: Es gibt auch "Fahrerflucht" als fahrlässigen Tatbestand. Ist sicher schwierig darzustellen, aber habe ich in der Tat schon mal in meinem Job erlebt. Das war z.B. der Fall, als Fahrzeug 1 in einer langgezogenen, bewaldeten Rechtskurve angeblich zu schnell ist, dabei den Mittelstreifen überfährt und dadurch entgegenkommendes Fahrzeug 2 derart bedrängt, daß dieser auf das neben der Fahrbahn liegende Bankett kommt. Fahrer 2 verliert anschließend Kontrolle über sein Fahrzeug und verunfallt schwer (Überschlag). Zeugen 3 + 4, die hinter 2 fahren, identifizieren Fahrzeug 1 und später auch Fahrer 1, es kommt zur Anzeige. Den ganzen Zwischenkram spare ich mir jetzt, jedenfalls kam in der Unfallreko heraus, daß der Fahrer 1 aufgrund der Kurvengeometrie. egal wie immer es tatsächlich gelaufen war, niemals das Fahrzeug 2 hätte abfliegen sehen können, selbst wenn er permanent in die Spiegel geschaut hätte. Ein Überfahren der Mittellinie war logischerweise nicht nachweisbar, keine Spuren. Und was kam raus? Tatsächlich fahrlässige Unfallflucht.
    @TE: Will nix unterstellen, aber warum bist denn weitergefahren, wenn Du doch parken wolltest? War tatsächlich im ganzen Parkhaus keine passende Lücke mehr zu finden? Finde ich bissel komisch, daß man so schnell seine ursprüngliche Absicht aufgibt. Vielleicht den anderen doch gaaaaaanz leicht mit dem Speiegl berührt?

    Grüsse der Gardiner

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Hilfe angebliche Fahrerflucht
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Text
    >@kk145:
    >Immer wieder gern zitiert, aber leider schlußendlich immer noch falsch: Es gibt auch "Fahrerflucht" als fahrlässigen Tatbestand.

    Wie sollte das mit § 15 StGB vereinbar sein? Dass das vielen Polizisten, einigen Staatsanwälten und auch Richtern nicht ins Rechtsempfinden passt, ist ein anderes Thema. Die Rechtslage ist jedenfalls - ausnahmsweise einmal - ganz einfach: Fahrlässigkeit ist hier nicht.


    >Und was kam raus? Tatsächlich fahrlässige Unfallflucht.

    Eine dankbarer Revisionsgrund. Hier kann man auch die Berufung getrost überspringen, da die Tatsachen kaum günstiger für den Angeklagten hätten dargestellt werden können: Er konnte den Unfall laut Gutachten nicht bemerkt haben.


    >@TE: Will nix unterstellen, aber warum bist denn weitergefahren, wenn Du doch parken wolltest? War tatsächlich im ganzen Parkhaus keine passende Lücke mehr zu finden?

    "Weiterfahren" habe ich so verstanden, dass der TE sich eben eine andere Lücke im Parkhaus gesucht hat, also genau das Verhalten, das auch du erwartet hättest.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Hilfe angebliche Fahrerflucht
    Autor
      eatapples
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Text
    Solltest du die Tat wirklich nicht begangen haben, davon gehe ich jetzt mal aus, würde ich dir dringend raten einen guten Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen.
    Wir hatten vor Jahren einen ähnlichen Fall-angeblich hat meine Mutter ein Auto beim einparken angestoßen. Das wurde angeblich beobachtet. Der Halter bzw. Zeuge hat meine Mutter aber noch zum Wochenmarkt gehen lassen, zurückkommen lassen und wegfahren lassen.
    So viel zur Glaubwürdigkeit......
    Verwundert hat uns nur, wie schnell man in diese Mühlen kommt und wie schnell man als abgestempelt wird.
    Es kam bei uns sogar zur Hauptverhandlung...bei dieser Ausgangssachlage schon verwunderlich.
    Das Verfahren wurde von der Richterin zwar eingestellt, aber den Ärger hatten wir.
    Also, wenn du es nicht warst such dir kompetente Unterstützung!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Hilfe angebliche Fahrerflucht
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Text
    >Solltest du die Tat wirklich nicht begangen haben, davon gehe ich jetzt mal aus, würde ich dir dringend raten einen guten Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen.

    Das ist Geschmackssache, mir persönlich wäre dafür im Moment das Kostenrisiko zu hoch. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird und dann bleibt man auf den Kosten für den Anwalt sitzen. Daher würde ich abwarten, was nach Abschluss der Ermittlungen passiert.

    Das Honorar des Verteidigers kann die eigentliche Strafe oder auch die Auflage zur Einstellung des Verfahrens leicht übersteigen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Hilfe angebliche Fahrerflucht
    Autor
      gardiner
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Text
    >>@kk145:
    >>Immer wieder gern zitiert, aber leider schlußendlich immer noch falsch: Es gibt auch "Fahrerflucht" als fahrlässigen Tatbestand.
    >
    >Wie sollte das mit § 15 StGB vereinbar sein? Dass das vielen Polizisten, einigen Staatsanwälten und auch Richtern nicht ins Rechtsempfinden passt, ist ein anderes Thema. Die Rechtslage ist jedenfalls - ausnahmsweise einmal - ganz einfach: Fahrlässigkeit ist hier nicht.
    >
    Was bitte verstehst Du hier nicht? Ich helfe da gern mal bissel weiter:

    http://www.sb-vb.de/cnt/aktuell/unfallflucht.php

    Ich weiß auch net, was der von Dir zitierte §15 StGB da zeigen soll, ich sehe hier keinen Bezug zum eigentlichen Vorgang. Fakt ist, wenn Du tatsächlich nix bemerkt hast, ist es nie und nimmer Vorsatz, und das ändert IMHO alles.

    Grüße der Gardiner

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Hilfe angebliche Fahrerflucht
    Autor
      Pandur2000
      schrieb am Dienstag, 26. April 2011
    Text
    Fahrlässig könnte man so interpretieren:
    Ich habe was gehört, dachte aber es wäre aus dem Radio.

    Vorsetzlich ist klar: Ich habe bemerkt, bin aber weiter gefahren. Oder: Ich habe was gehört, hat mich aber nicht interessiert.

    Aber hier soll wirklich besser ein Anwalt beraten..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Hilfe angebliche Fahrerflucht
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 27. April 2011
    Text
    >Fahrlässig könnte man so interpretieren:
    >Ich habe was gehört, dachte aber es wäre aus dem Radio.

    Richtg, aber schon schwächere Szenarien können fahrlässig sein.


    >Vorsetzlich ist klar: Ich habe bemerkt, bin aber weiter gefahren.

    Ja.

    >Oder: Ich habe was gehört, hat mich aber nicht interessiert.

    Das ist dann Eventualvorsatz und zumindest in Deutschland dem Vorsatz gleichgestellt.


    >Aber hier soll wirklich besser ein Anwalt beraten..

    Im Moment gibt es nichts zu beraten. Die Polizei muss und wird ihre Ermittlungen fortführen und die Sache anschließend der Staatsanwaltschaft übergeben. Vorher wird auch ein Anwalt die Füße stillhalten - jede Einlassung zur Sache muss genau mit den Fakten abgestimmt sein.

    Im Moment würde ein Anwalt nur Kosten verursachen. Mal in den Gebührenrechner schauen:

    http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/StrafR.html

    Da sind ziemlich viele Parameter anzugeben, aber für eine grobe Vorstellung reicht es. Wird die Sache sang- und klanglos eingestellt, wäre schon die Vergütung nach RVG in der Größenordnung von 400 € - bei einer Honorarvereinbarung wird es gerne teurer.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Hilfe angebliche Fahrerflucht
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 27. April 2011
    Text
    >Was bitte verstehst Du hier nicht? Ich helfe da gern mal bissel weiter:
    >
    >http://www.sb-vb.de/cnt/aktuell/unfallflucht.php
    >
    >Ich weiß auch net, was der von Dir zitierte §15 StGB da zeigen soll, ich sehe hier keinen Bezug zum eigentlichen Vorgang.

    Eines der wichtigsten Prinzipien im Strafrecht ist der Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz", in Deutschland in § 103 Abs. 2 GG (identisch mit § 1 StGB) geregelt:

    "Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."

    Auf diesem Prinzip bauen andere Grundsätze auf. Einer dieser Grundsätze ist das im von dir angegebene Artikel erläuterte Analogieverbot: Eine Strafbarkeit kann sich nicht aus einer Argumentation "Das ist so als würde man ..." ergeben, sondern der Staat muss dem Bürger explizit angeben, wofür er bestraft werden kann.

    Ein schönes Beispiel dafür ist der räuberische Diebstahl § 252 StGB: In dieser Norm steht nichts anderes als eine Analogie zum Raub aus § 249 StGB, nämlich dass es keinen Unterschied macht, ob die Zueignung durch Gewalt oder Drohung erst herbeigeführt wird oder ob sie damit nur aufrecht erhalten bleibt. Ohne diesen Paragrafen wäre die Analogie nicht zulässig und der räuberische Diebstahl nur noch ein Vergehen und kein Verbrechen.

    Ein anderer Grundsatz ist der von mir angegebene § 15 StGB: Damit Fahrlässigkeit strafbar sein kann, muss das ausdrücklich im Gesetz festgehalten sein. Im § 142 ist das nicht der Fall.


    Trotz der Entscheidung des BGB haben es in den letzten 30 Jahren die unteren Gerichte durchaus hinbekommen, diese Schlüsse auch selbst zu ziehen. Das ist ein großer Vorteil unseres Rechtssystems, mit Fallrecht wäre das nicht möglich gewesen.

    Auf den Beitrag antworten


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