Hilfe!!Innenorts 35km/h zu schnell Probezeit!!!

  • Hilfe!!Innenorts 35km/h zu schnell Probezeit!!!
     Winds
      schrieb am Montag, 21. September 2009
    Hallo Leute,

    bin Innenorts 35km/h zu schell gefahren und bin leider noch in der Probezeit!!!

    wisst ihr was jetzt auf mich zukommt??

  • Thema
    Re: Hilfe!!Innenorts 35km/h zu schnell Probezeit!!!
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 21. September 2009
    Text
    Wenn es die erste probezeitrelevante Begegnung mit den Ordnungshütern war:

    >
    Bußgeld: 160 €
    Punkte in Flensburg: 3 Punkte
    Fahrverbot: 1 Monat
    Rechtsgrundlage: Bußgeldkatalog, siehe Tatbestand Nr. 11.3.6
    Verwaltungsgebühr: 20,00 € (für das Ausstellen des Bußgeldbescheids)
    Verwaltungsauslagen: 3,50 € (für die Zusendung des Bußgeldbescheids)
    Rechtsgrundlage Gebühren: § 107 Abs. 1, 3 Nr. 2 OWiG
    Folgen für die Probezeit: Sie müssen mit weiteren Konsequenzen aufgrund der Probezeit rechnen, da dieser Verstoß im Verkehrszentralregister eingetragen wird:

    Die Behörde wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen und Ihnen hierfür eine Frist setzen.
    § 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG

    Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
    § 2a Abs. 2a StVG
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Hilfe!!Innenorts 35km/h zu schnell Probezeit!!!
    Autor
      Winds
      schrieb am Montag, 21. September 2009
    Text
    >Wenn es die erste probezeitrelevante Begegnung mit den Ordnungshütern war:
    >
    >>
    >Bußgeld: 160 €
    >Punkte in Flensburg: 3 Punkte
    >Fahrverbot: 1 Monat
    >Rechtsgrundlage: Bußgeldkatalog, siehe Tatbestand Nr. 11.3.6
    >Verwaltungsgebühr: 20,00 € (für das Ausstellen des Bußgeldbescheids)
    >Verwaltungsauslagen: 3,50 € (für die Zusendung des Bußgeldbescheids)
    >Rechtsgrundlage Gebühren: ?107 Abs. 1, 3 Nr. 2 OWiG
    >Folgen für die Probezeit: Sie müssen mit weiteren Konsequenzen aufgrund der Probezeit rechnen, da dieser Versto?im Verkehrszentralregister eingetragen wird:
    >
    >Die Behörde wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen und Ihnen hierfür eine Frist setzen.
    >?2a Abs. 2 Nr. 1 StVG
    >
    >Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
    >?2a Abs. 2a StVG
    > >

    ja es ist mien erster Verstoß in meiner Probezeit..

    gibt es noch spielraum (wegen Aufbauseminar, Punkte usw?)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Hilfe!!Innenorts 35km/h zu schnell Probezeit!!!
    Autor
      Winds
      schrieb am Montag, 21. September 2009
    Text
    >Wenn es die erste probezeitrelevante Begegnung mit den Ordnungshütern war:
    >
    >>
    >Bußgeld: 160 €
    >Punkte in Flensburg: 3 Punkte
    >Fahrverbot: 1 Monat
    >Rechtsgrundlage: Bußgeldkatalog, siehe Tatbestand Nr. 11.3.6
    >Verwaltungsgebühr: 20,00 € (für das Ausstellen des Bußgeldbescheids)
    >Verwaltungsauslagen: 3,50 € (für die Zusendung des Bußgeldbescheids)
    >Rechtsgrundlage Gebühren: ?107 Abs. 1, 3 Nr. 2 OWiG
    >Folgen für die Probezeit: Sie müssen mit weiteren Konsequenzen aufgrund der Probezeit rechnen, da dieser Versto?im Verkehrszentralregister eingetragen wird:
    >
    >Die Behörde wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen und Ihnen hierfür eine Frist setzen.
    >?2a Abs. 2 Nr. 1 StVG
    >
    >Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
    >?2a Abs. 2a StVG
    > >

    kann man die auf 4 Jahre verlängerte Probezeit noch i-wie verk¨¹rzen??

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Hilfe!!Innenorts 35km/h zu schnell Probezeit!!!
    Autor
      A.D.
      schrieb am Montag, 21. September 2009
    Text
    >>Wenn es die erste probezeitrelevante Begegnung mit den Ordnungshütern war:
    >>
    >>>
    >>Bußgeld: 160 €
    >>Punkte in Flensburg: 3 Punkte
    >>Fahrverbot: 1 Monat
    >>Rechtsgrundlage: Bußgeldkatalog, siehe Tatbestand Nr. 11.3.6
    >>Verwaltungsgebühr: 20,00 € (für das Ausstellen des Bußgeldbescheids)
    >>Verwaltungsauslagen: 3,50 € (für die Zusendung des Bußgeldbescheids)
    >>Rechtsgrundlage Gebühren: ?107 Abs. 1, 3 Nr. 2 OWiG
    >>Folgen für die Probezeit: Sie müssen mit weiteren Konsequenzen aufgrund der Probezeit rechnen, da dieser Versto?im Verkehrszentralregister eingetragen wird:
    >>
    >>Die Behörde wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen und Ihnen hierfür eine Frist setzen.
    >>?2a Abs. 2 Nr. 1 StVG
    >>
    >>Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
    >>?2a Abs. 2a StVG
    >> >
    >
    >kann man die auf 4 Jahre verlängerte Probezeit noch i-wie verk¨¹rzen??

    Nein. Und in deinem Fall finde ich das auch durchaus angemessen. Wer mit 85 durch die Ortschaft brettert ist echt selbst schuld. (Tschuldigung, aber das musste sein...)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Hilfe!!Innenorts 35km/h zu schnell Probezeit!!!
    Autor
      Jessy90
      schrieb am Montag, 21. September 2009
    Text
    Wer mit 85 durch die Ortschaft brettert ist echt selbst schuld. (Tschuldigung, aber das musste sein...)

    ich gebe dir drecht! da bist du selber schuld wie blöd kann man nur sein? brauchst da garnet rum heulen ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Hilfe!!Innenorts 35km/h zu schnell Probezeit!!!
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 21. September 2009
    Text
    Woher weißt du die 35 km/h? Vom Tacho abgelesen, bei einer Kontrolle angehalten worden, Anhörungsbogen bekommen? Evtl. kommen da noch Toleranzen o.ä. hinzu, sodass es wenigstens kein FV gibt. Die Grenze für den probezeitrelevanten Verstoß ist aber erst bei 21 km/h, da wird also nichts zu machen sein.

    >kann man die auf 4 Jahre verlängerte Probezeit noch i-wie verkürzen??

    Sofern du nicht in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein wohnst, kannst du ein FSF (Fortbildungsseminar für Fahranfänger) besuchen und damit die verlängerte Probezeit wieder auf 3 Jahre verkürzen. Kostet je nach gegend und Fahrschule ca. 300-500 €.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Hilfe!!Innenorts 35km/h zu schnell Probezeit!!!
    Autor
      Peg
      schrieb am Montag, 21. September 2009
    Text
    Das Fahrverbot bekommst dann, wenn die Nettogeschwindigkeit um 31 km/h innerorts überschritten wurde.
    Netto ist also am Ende das, was dir vorgeworfen wird.

    Hast du die Geschwindigkeit hingegen "nur" vom Tacho abgelesen, kannst du noch auf ein wenig Abzuig hoffen, da die meisten Tachos ein wenig mehr Geschwindigkeit anzeigen, als du tatsächlich fährst (je nach FZ bis zu ca. 7 km/h).
    Von dieser (tatsächlichen!) Geschwindigkeit werden dir von amtswegen noch einmal 3 km/h abgezogen.
    So, dass deine Chancen also gut stehen um ein Fahrverbot herum zu kommen (sofern du die 35 km/h Überschreitung nicht schon schriftlich hast).

    Dass du die Aufforderung zum Aufbauseminar nicht gleich zum Knöllchen "mitgeliefert" bekommst, sollte in dir keine falschen Hoffnungen wecken. Sie kann noch Wochen später kommen. Es ist eben ein anderes Amt damit beschäftigt.
    Es ist aber nach deiner Schilderung unumgänglich.

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